Übergangsversicherung, wer ist versichert?

Guten Tag,
vor ca 2 Wochen habe ich unseren Zweitwagen zu Schrott gefahren. Nun haben wir uns einen neuen Gebrauchtwagen zugelegt, welcher angemeldet ist und schon das Kennzeichen des Unfallautos übertragen bekommen hat.
Allerdings ist der Versicherungsvertrag noch nicht vollends abgeschlossen, sondern er läuft bisher wohl lediglich vorläufig bzw. provisorisch.

Mir stellt sich nun die Frage, ob lediglich mein Vater, der das Auto angemeldet hat und auf seinen Namen laufen lässt, versichert ist bis der Versicherungsvertrag vollends abgeschlossen ist, oder ob auch andere Mitglieder wie meine Mutter und ich bereits mit Versicherungsschutz mit dem Auto fahren können.

Gruß Marvin

Hallo Marvin,
wenn ich das richtig verstehe ist der Zweitwagen durch ein neues Fahrzeug ersetzt worden. Bereits beim Abmelden der bzw. Ummelden des Neuwagen mit der alten Nummer bleibt eigentlich der Versicherungsschein erhalten und wird lediglich mit den Fahrzeugdaten umgeschrieben wenn ich nicht die Gesellschaft gewechselt habe. Das dieser Vorgang etwas Zeit in Anspruch nimmt ist normal aber der Schutz bleibt in der Regel erhalten. Das Problem bei euch ist der Versicherungsnehmer, sprich derjenige der das Auto jetzt auf sich laufen hat. Damit kommt eine dritte Person ins Spiel und da sieht es schlecht aus.
Falls Ihr im ADAC seit würde ich einen Versicherungsfachmann von da konsultieren. Tut mir Leid aber ich glaube da die Verfahrensweise eurerseits etwas falsch gewählt war. Trotzdem nicht aufgeben.
Mit freundlichen Grüßen
OnMemory

hallo im normalfall ist das kfz bis zum richtigen vertrags abschluss mit der versicherungskarte auf jeden fahrer versichert und meiner meinung nach sogar vollkasko versichert.

Hallo Marvin!
Deine Geschichte klingt irgendwie ungewöhnlich. Wenn du nur die Kennzeichen vom Unfallwagen auf den neuen Gebrauchtwagen ummontiert hast, sollte niemand mit dem Wagen fahren, er ist nämlich nicht versichert.
Wenn er korrekt angemeldet worden ist, dann könnte jeder fahren, der dazu berechtigt ist.

Am besten frage ganz einfach jene Versicherung, bei der das Auto vor der Aneldung versichert worden ist.

ist doch irgendwie logisch, oder?