Überhötes Verkehrsaufkommen

Hallo Mitlglieder von King Paz.

Ich verfüge über ein Girokonto , und eine Sparbuch auf der Sparkasse.

Meine Problem ist mein Girokonto hat eine Sachwalterin die Iban halt davon.

Beides gehört mir , nur muss ich um mein eigenes Geld fragen .

Meine Sachwalterin ist meine Schwester seit 2 jahren schon ,

Ich muss also um mein eigenes Geld fragen von mein Giro auf mein Sparbuch , mir fällt dazu konkret die Sprache

Hat wer vielleicht eine paar Ausreden fuer mich wie das mit welchen grund funtionieren soll ich bräuchte ubedingt eure Hilfe.

PS. mein Girokonto verfügt zur zeit 9,4 k.

in liebe pazi aus vietnam

Ich hab da ne einfache Lösung: überweis mir all das Geld auf mein Girokonto. Dann hast Du kein eigenes Geld mehr und musst nicht mehr danach fragen. Viele Grüße nach Vietnam.

PS: Achja, welche Währung ist das?

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Du verstehst mich falsch , ich hab genug geld auf meinen Girokonto nähmich zur zeit 9400

nur mir fällt die iban dazu , die hab nicht ich zuhause sondern meine schwester / sachwalterin und tut so drüber schauen.

ich besitze zuhause mein sparbuch und sie mein girokonto iban auf den PC.
mir fällt die augensicht auf mein girokonto das SIE zuhause hat nicht ich.
beides davon gehört mir , nur die sachwalterin ist auf meinen girokonto dazu gemeldet teilnahmezu…

Das klingt so, als ob Deine Schwester vom Gericht als Betreuerin für Dich eingesetzt wurde. Stimmt das

Ja gezwungen nennt man in echt erwachsenenvertretung

Ich muss um mein eigenes geld fragen das sie ja als augensicht hat / die iban von mir hat sie zuhause nicht ich.

Ich wollte nur um ein paar ausreden fragen wie ich von meinen Geld auf meinen Giro , rüber bekomme auf mein eigens sparbuch. meine iban von sparkasse ist bei ihr zuhause… mir fällt die sprache dazu mach mich traurig aggressiv einen grund dazu zu nennen , weil beides davon mir gehört.

Es tut mir leid, mit Ausreden werde ich Dir nicht weiterhelfen.

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Hi

deine Schwester wurde zu deiner Betreuerin eingesetzt, weil du nicht eigenständig zurecht kommst.

Deswegen musst du sie fragen, wenn du Geld benötigst.

Wäre sie nicht deine Betreuerin, hättest du jetzt sicher keine 9k mehr auf dem Konto

Red mit ihr, warum du das Geld brauchst. Wenn du gute Gründe hast, wird sie dir Geld übertragen - aber nimm keine Ausreden/Lügen sonst wird sie in Zukunft noch besser auf dein Geld aufpassen

Gruß h

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Übersetzungsprogramm… guten morgen…

„Sachwalter“ - also lebst du in Österreich? Da hieß die Erwachsenenvertretung früher so.
Die IBAN ist nur die Kontonummer. Ich nehme an, dass du gerne Zugriff auf dein Geld hättest, dir aber die Karte und die Geheimzahl fehlt.

Ein Gericht war der Meinung, dass jemand anders sich um deine Geldgeschäfte kümmern muss, weil du dazu nicht in der Lage bist.

Da können und dürfen wir nicht helfen.

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auf die Uhr guck Na, wenn Du meinst…

die machen keine Rechtschreibfehler, nur semantische - inhaltliche.

Ein Fehler, der dem miserablen Google-„Übersetzer“ geschuldet ist, der u.a. in Sachen Grammatik sehr unbedarft ist, weil er alle Sprachpaare über das Englische leitet, ist bei dem Begriff „Ausrede“ ziemlich unwahrscheinlich, weil im Englischen pretext keine mehrfache Bedeutung hat; wenn Tante Gugel den Begriff über das englische excuse leitet, wird aus einer Ausrede eine Entschuldigung - das wäre aber was anderes.

Denkbar bei einer Maschinenübersetzung wäre, dass aus einem Vorwand eine Ausrede wird. Das ändert die Bedeutung aber nicht so, dass

ungültig würde.

Schöne Grüße

MM

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Ich versuche mal, das Gesagte zusammen zu fassen:
Du bist in Vietnam
Deine Schwester in Deutschland oder Austria (Österreich)
Du magst Dein Geld in Vietnam haben, bei Dir, zum Ausgeben…
Deine Schwester verwaltet Girokonto und Sparbuch (hat Vollmacht?)

Lösung:
a) Du redest / diskutierst mit Deiner Schwester und findest da einen Deal.
Notfalls andere Verwandte / Freunde einschalten

b) Du gehst zu Gericht / Anwalt und lässt Dich dort beraten

nö, an Deiner soi disante Zusammenfassung fehlt das entscheidende Element:

Du konntest den zentralen Punkt der ganzen Angelegenheit bereits lesen: Sie ist „Sachwalterin“, das ist das, was - wie @X_Strom bereits erläutert hat, jetzt (in AT) „Erwachsenenvertretung“ und in D „Betreuung“ heißt.

Dafür braucht es keine Vollmacht, sondern eine gerichtliche Bestellung. Es geht dabei um die Vermögenssorge für Leute, die nach Überzeugung des Gerichts nicht in der Lage sind, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst und eigenverantwortlich zu verwalten.

Schöne Grüße

MM

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Du mit Deiner elendigen „ich bin besser als alle anderen“
Wenn einer „Sachwalter“ (mwd) ist, dann hat der (mwd) was?

Der UP ist offensichtlich nicht der deutschen Sprache mächtig - ob dann Online-Übersetzer das dann irgendwie richtig übersetzen bzw. richtig übersetzt haben, sei mal dahin gestellt.

oh heiliger @Aprilfisch. Bist mal wieder Deinem krankhaft das Bedürfnis, jedweden Kommentar zu verschlimmbessern, nachgekommen - Hauptsache profiliert… GLÜCKWUNSCH

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Dann hat der eine gerichtliche Bestellung zum Erwachsenenvertreter.

Das ist keine, ich wiederhole keine Vollmacht. Vollmacht kann jeder Geschäftsfähige jedem anderen erteilen, dafür braucht es keinen Richter, da gelten ganz andere Regeln.

Das blinde Durcheinanderrühren juristischer Begriffe bringt nur Schaden.

Panimaj?

Und jetzt ab - zurück in Deinen psychodynamischen Stuhlkreis, wo es gar nicht drauf ankommt, ob etwas richtig oder falsch ist, sondern nur die Gruppendynamik zählt…

Winkewinke!

… und ich wiederhole:
Der Vorsorgevertreter wird (durch gerichtliche Verfügung) bevollmächtigt, … blabla

Sorry, aber Du kannst es wirklich nicht … musst immer gewinnen. Arme Socke…

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Und, damit Du es vielleicht auch verstehst: Eine

ist keine

Vollmacht.

Hausaufgabe zu morgen: Versuche, §§ 1002 - 1004 ABGB zu lesen und zu verstehen.

Boah… echt? Das hilft allen weiter!
Aber verrate mir mal eines: Als Vietnamese muss man den Unterschied dann auch gelesen und verstanden(!) haben und dadurch ändert sich an @Onk 's Ausgangsalage … äh, was?
Jepp 100 Gummipunkte: er selbst kann es nicht selbst widerrufen!
Weil selbst in Aktion treten kann er schon deshalb nicht, weil er nicht mal die IBAN kennt und wohl nicht persönlich vorstellig werden kann.
Andererseits gründet das alles auf Vermutungen unsererseits…

JEDOCH: Deine phänomenale juristische Aufarbeitung dient jetzt zur Lösung von

Nochmals: GRATULATION

Das, dass er als Vollmachtgeber gegenüber seiner Schwester eine Position hätte, die zu der tatsächlichen, die auf einer Erwachsenenvertretung beruht, in einem Winkel von etwa 180 Grad steht.

Du hast offenbar nicht mal versucht, zu verstehen, was eine Vollmacht nach österreichischem Zivilrecht ist und wie sie sich von der Erwachsenenvertretung unterscheidet.

Schade.

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