Hi!
Überholverbot übrigens nicht nur wegen Bahnübergang, sondern auch wegen des Fußgängerüberwegs! §26 Abs. 3 StVO.
MfG,
TheSedated
Hi!
Überholverbot übrigens nicht nur wegen Bahnübergang, sondern auch wegen des Fußgängerüberwegs! §26 Abs. 3 StVO.
MfG,
TheSedated
- Frage: Dürfen die das?
Das Vorbeifahren an einer Schlange vor einem Bahnübergang haltender Autos ist rechtlich gesehen Überholen.
An Fußgängerüberwegen darf nicht überholt werden.
Also: Nein, die dürfen das nicht.
Sie dürften es aber, wenn das Überholen dort gestattet wäre.
- Frage: Wenn die 1. mit ja beantwortet wird: in welcher
Geschwindigkeit? Mir kommt sie immer etwas hoch vor - auch für
die Autofahrer die aus der Querstraße nach rechts abbiegen -
deren Spur also von den Überholern benutzt wird.
Die Geschwindigkeit muss der Verkehrslage angepasst sein. Da ich immer damit rechnen muss, dass jemand aus der Querstraße nicht die Fahrbahn, in die er einfahren will, vorher pflichtgemäß prüft, dürfte eine sehr langsame Geschwindigkeit angemessen sein. Aufpassen und mitdenken ist erlaubt. Fehler anderer erwarten gehört dazu.
Besonders, wenn gerade selber einen dicken Fehler macht.
Nochmal: Biege ich rechts in eine Straße ein, dann darf ich nicht blind darauf vertrauen, dass da niemand überholt! Derjenige hat nämlich Vorrang.
- Frage: Was ist die Konsequenz für Fußgänger? Immer wieder
werden Fußgänger auf dem Zebrastreifen von diesen Fahrern
übersehen und fast über den Haufen gefahren. Gilt der
Zebrastreifen für diesen Überholer denn nicht?
Doppelt sogar. Erstens führt der Überweg ja zum Überholverbot, zweitens gilt er selbstverständlich auch für den widerrechtlich Überholenden.
Und wenn doch:
würde eine Anzeige dieser Fahrer etwas bringen oder bringt es
in unserem Rechtsstaat nur etwas wenn der Fußgänger (oder
vielleicht auch noch ein Kind) angefahren wurde?
AAARGH! „Muss den erst ein KIND angefahren werden…“ - Das nervt als Standardbegründung besorgter Bürger für restriktive Maßnahmen.
Wenn man schon aus verständlichen Gründen als Linksabbieger nicht in der Kolonne Wartender verbleibt, dann verhalte man sich gefälligst schuldbewusst und fahre mit Schrittgeschwindigkeit vorbei.
Wenn diese Situation oft vorkommt, dann kann man auch mal den örtlichen Polizisten bitten, da mal zu kontrollieren und offiziell den Zeigefinger hochzuheben und böse „Du, du, du!“ zu sagen.