Überholen einer Schlange am Bahnübergang

Hallo,

folgende Situation mit der Frage ob das tatsächlich erlaubt ist: nehmen wir an da ist ein Bahnübergang auf einer Hauptstraße der alle paar Minuten zu geht. Vor dem Bahnübergang kommt eine Querstraße auf die Hauptstraße. Ein Stück vor der Querstraße exisitiert ein Zebrastreifen. Also Reihenfolge: Bahnübergang - Querstraße - Zebrastreifen.

Nun gibt es immer sehr viele Autofahrer die links an der langen Warteschlange (bei geschlossener Bahnschranke) vorbeifahren (quasi in den Gegenverkehr) um links in die Querstraße einzubiegen.

  1. Frage: Dürfen die das?

  2. Frage: Wenn die 1. mit ja beantwortet wird: in welcher Geschwindigkeit? Mir kommt sie immer etwas hoch vor - auch für die Autofahrer die aus der Querstraße nach rechts abbiegen - deren Spur also von den Überholern benutzt wird.

  3. Frage: Was ist die Konsequenz für Fußgänger? Immer wieder werden Fußgänger auf dem Zebrastreifen von diesen Fahrern übersehen und fast über den Haufen gefahren. Gilt der Zebrastreifen für diesen Überholer denn nicht? Und wenn doch: würde eine Anzeige dieser Fahrer etwas bringen oder bringt es in unserem Rechtsstaat nur etwas wenn der Fußgänger (oder vielleicht auch noch ein Kind) angefahren wurde?

Grüe
Jessica

Ich hatte mal den Fall, dass ich an einem vergleichbaren Bahnübergang aus der Querstraße herauskam und dann entgegen der schon recht langen Schlange vor dem Bahnübergang entlang fuhr. Da kam mir so jemand entgegen.

Alles Gestikulieren half nicht, da sowieso hinter mir noch jemand kam. Der gute Mann dürfte seinen Rückwärtsgang einlegen. In der Zeit war die Schlange noch länger geworden. Er wirkte sehr begeistert darüber.

Trotzdem, solange absehbar ist, dass momentan niemand entgegen kommt, würde ich, wenn ich nicht über den Bahnübergang wollte, auch versuchen vorbeizukommen. Die meisten machen das dann recht schnell, falls doch jemand kommt, und achten dabei nicht so sehr auf den Zebrastreifen. Besonders blöd, weil ja ein Kind durch die anderen Autos verdeckt werden könnte.

Tja, was soll man sagen. ich fahre regelmäßig durch eine enge, gepflasterte Wohnstraße. Die eine Seite ist dicht durch Autos zugeparkt. Mir ist schon einmal fast ein Kind vor das Auto gelaufen. Statt der erlaubten 30 km/h sind daher objektiv maximal 20 km/h angebracht. Manchmal kleben dann die Leute hinter mir, weil sie meinen, sie würden dort gerne 40 km/h fahren und wenn es ein Kind trifft, ist es ja selbst schuld bzw. die Eltern haben ihr Kind nicht richtig erzogen.

Der deutsche Autofahrer hat panische Angst davor, zu langsam zu fahren oder irgendjemanden zu blockieren.

In deinem Fall könnte man das so auslegen, dass sich der Überholende selbst unter Stress setzt, indem er auf die Gegenspur wechselt. Er gerät in Angst, dass jemand entgegenkommen könnte. Es entsteht eine Art Fluchtreflex und selbst das potenzielle Kind auf dem Zebrastreifen ist ihm in diesem Moment egal. Ohne bauliche Änderung oder gesonderte Verkehrszeichen (Überholverbot) wird sich das kaum ändern lassen.

Hallo,

ich denke, dies Gefahrensituation sollte man auf jeden Fall der Polizei melden. Evtl. auch mal damit an die Presse gehen.
Die Polizei könnte dann dort öfter kontrollieren, ggf. kann mit der Zeit die Stadt dazu bewegt werden, die Gefahrensituation zu entschärfen.
Aber dazu braucht es wohl langen Atem, dass schnell etwas gemacht wird, ist unwarhscheinlich.

Sagt Bixie

Moin

Ich meine in der Strassenverkehrsordnung wurde ganu das zu beginn des jahres neu geregelt. Man draf nicht an dieser Schlange vorbeifahren wenn nicht entsprechend die Fahrspur dafür vorhanden ist!

Gruß

Ich hatte mal den Fall, dass ich an einem vergleichbaren
Bahnübergang aus der Querstraße herauskam und dann entgegen
der schon recht langen Schlange vor dem Bahnübergang entlang
fuhr. Da kam mir so jemand entgegen.

Hallo,

Schon mal was davon gehört das die Vorfahrt auf der ganzen Straße gilt, und nicht nur auf dem Fahrstreifen? Was Du gemacht hast war eine ganz klare Vorfahrtverletzung.

Alles Gestikulieren half nicht, da sowieso hinter mir noch
jemand kam. Der gute Mann dürfte seinen Rückwärtsgang
einlegen. In der Zeit war die Schlange noch länger geworden.
Er wirkte sehr begeistert darüber.

Oh, wenn sowas ein Richter erfährt. Erst die Vorfahrt missachten, und dann noch den Vorrang erzwingen, da ist man schnell im Bereich der Nötigung.

Mal etwas nachdenken ob die Heldentat wirklich gut überlegt war. Und beim Nächsten mal daran denken, vor dem Einbiegen schauen ob da nicht einer kommt der Vorfahrt hat.

Gruß

Nostra

vorbeifahren (quasi in den Gegenverkehr) um links in die
Querstraße einzubiegen.

  1. Frage: Dürfen die das?

Hallo,

wenn der Gegenverkehr nicht gefährdet ist dürfen sie es

  1. Frage: Wenn die 1. mit ja beantwortet wird: in welcher
    Geschwindigkeit?

Angepasste Geschwindigkeit, kommt auf die Örtlichkeit an.

Mir kommt sie immer etwas hoch vor -

Kann es sein das Du etwas unsicher bist?

auch für
die Autofahrer die aus der Querstraße nach rechts abbiegen -
deren Spur also von den Überholern benutzt wird.

Es wird nicht deren Spur benutzt, sondern vor dem einbiegen müssen die aus der Querstraße schauen ob die Straße frei ist. Kommt da einer, hat der Vorfahrt.

  1. Frage: Was ist die Konsequenz für Fußgänger? Immer wieder
    werden Fußgänger auf dem Zebrastreifen von diesen Fahrern
    übersehen und fast über den Haufen gefahren. Gilt der
    Zebrastreifen für diesen Überholer denn nicht?

Natürlich haben die Fußgänger hier Vorrang.

Und wenn doch:
würde eine Anzeige dieser Fahrer etwas bringen

Was wolltest Du da anzeigen? Da müsste schon eine konkrete Situation vorliegen.

oder bringt es
in unserem Rechtsstaat nur etwas wenn der Fußgänger (oder
vielleicht auch noch ein Kind) angefahren wurde?

In Bezug nehmend auch auf deinen anderen Beitrag, in Deutschland ist es zum Glück so, nur wenn jemand eine Untat nachgewiesen wird, kann er auch betraft werden.

Gruß

Nostra

Jungchen, hast du die Situation überhaupt überblickt? Erst lesen, und wenn du dann etwas noch nicht verstanden hast, dann bin ich gerne bereit, auf Rückfragen zu antworten.

Ich hatte mal den Fall, dass ich an einem vergleichbaren
Bahnübergang aus der Querstraße herauskam und dann entgegen
der schon recht langen Schlange vor dem Bahnübergang entlang
fuhr. Da kam mir so jemand entgegen.

Schon mal was davon gehört das die Vorfahrt auf der ganzen
Straße gilt, und nicht nur auf dem Fahrstreifen? Was Du
gemacht hast war eine ganz klare Vorfahrtverletzung.

Ich kam aus der Straße raus, die parallel zur Bahnlinie verläuft. Dann kam ich an die Kreuzung mit der Straße, die senkrecht zur Bahnlinie verläuft, die also auf den Bahnübergang zuläuft. Ich hätte links abbiegen können, Richtung Bahnübergang, ich musste jedoch in die andere Richtung und bin rechts abgebogen. Somit fuhr ich in Richtung vom Bahnübergang weg und fuhr, wie ich bereits geschrieben hatte, den Fahrzeugen, die vorm BÜ warteten, entgegen.

Alles Gestikulieren half nicht, da sowieso hinter mir noch
jemand kam. Der gute Mann dürfte seinen Rückwärtsgang
einlegen. In der Zeit war die Schlange noch länger geworden.
Er wirkte sehr begeistert darüber.

Oh, wenn sowas ein Richter erfährt. Erst die Vorfahrt
missachten, und dann noch den Vorrang erzwingen, da ist man
schnell im Bereich der Nötigung.

Dieser Mann überholte die Schlange mit den wartenden Fahrzeugen, er kam mir also auf meiner Fahrspur entgegen. Wo da eine Vorfahrts- und eine Vorrangsverletzung liegen sollen, musst du mir mal erklären.

Mal etwas nachdenken ob die Heldentat wirklich gut überlegt
war. Und beim Nächsten mal daran denken, vor dem Einbiegen
schauen ob da nicht einer kommt der Vorfahrt hat.

Und beim nächsten Mal dran denken, bevor man hier solche Urteile abgibt, den Beitrag einfach mal lesen und sich die Situation vor Augen halten. Dann klappt’s auch mit der Diskussion, Nostra.

Hallo,

vorbeifahren (quasi in den Gegenverkehr) um links in die
Querstraße einzubiegen.

  1. Frage: Dürfen die das?

wenn der Gegenverkehr nicht gefährdet ist dürfen sie es

bist du sicher?

Im §19 StVO steht doch aber u.a.:
„Fahrzeugführer dürfen an Bahnübergängen (Zeichen 151, 156 bis einschließlich Kreuzungsstück von Eisenbahn und Straße) Kraftfahrzeuge nicht überholen.“

Gruß
Pontius

Hallo,
ist das Vorbeifahren an verkehrsbedingt Wartenden eigentlich Ueberholen, oder ist es Vorbeifahren ohne Ueberholen?
Gruss Helmut

Nicht ganz, denn rechtlich gesehen handelt es sich um ein Vorbeifahren. Der Unterschied ist, dass die Fahrzeuge stehen.

Es gilt § 6 StVO: „Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen […]“

Die von Nostra jetzt wiederholt angesprochene Vorfahrt bezieht sich nur auf den Kreuzungsbereich. Das heißt, wenn unmittelbar einer von rechts kommt, muss der, der aus der Querstraße kommt, dem anderen Vorfahrt gewähren. Nicht aber, wenn man bereits eingebogen ist. Dann muss der, der an den Wartenden links vorbei will, gegebenenfalls wieder zurückfahren.

vorbeifahren (quasi in den Gegenverkehr) um links in die
Querstraße einzubiegen.

  1. Frage: Dürfen die das?

wenn der Gegenverkehr nicht gefährdet ist dürfen sie es

bist du sicher?

Im §19 StVO steht doch aber u.a.:
„Fahrzeugführer dürfen an Bahnübergängen (Zeichen 151, 156 bis
einschließlich Kreuzungsstück von Eisenbahn und Straße)
Kraftfahrzeuge nicht überholen.“

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Nicht ganz, denn rechtlich gesehen handelt es sich um ein
Vorbeifahren. Der Unterschied ist, dass die Fahrzeuge stehen.

Nein, das ist nicht der entscheidende Unterschied, nicht jedes stehende Fahrzeug hält im Sinne der StVO.
„Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist. Zu Absatz 3 Nr. 1“

http://www.sicherestrassen.de/VwV/Frameaufbau.htm?ht…

Eine geschlossene Schranke am Bahnübergang fällt unter „Verkehrslage“ genauso wie eine rote Ampel, Stau oder die Warteschlange am Zoll oder bei einer Verkehrskontrolle.

Viele Grüße

Uli

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Hallo,

ist das Vorbeifahren an verkehrsbedingt Wartenden eigentlich
Ueberholen, oder ist es Vorbeifahren ohne Ueberholen?

Das Vorbeifahren an Haltenden ist Vorbeifahren, aber das verkehrsbedingt Warten ist eben kein Halten, sondern Warten und damit Überholen, womit ein Überholverbot gilt.

Viele Grüße

Uli

Nicht ganz, denn rechtlich gesehen handelt es sich um ein
Vorbeifahren. Der Unterschied ist, dass die Fahrzeuge stehen.

Wie kommst du darauf?

Definition lt. VwV-StVO:

„Zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren
An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet.“

Es gilt § 6 StVO: „Wer an einer Fahrbahnverengung, einem
Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links
vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren
lassen […]“

Trifft auf diesen Fall nicht zu, weil die Fahrzeuge warten (gezwungenermaßen) und nicht halten.

Die von Nostra jetzt wiederholt angesprochene Vorfahrt bezieht
sich nur auf den Kreuzungsbereich.

Habe ich das bezweifelt?

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Im §19 StVO steht doch aber u.a.:
„Fahrzeugführer dürfen an Bahnübergängen (Zeichen 151, 156 bis
einschließlich Kreuzungsstück von Eisenbahn und Straße)
Kraftfahrzeuge nicht überholen.“

Hallo,

definiere an Bahnübergange, und vor Bahnübergänge. Der Bahnübergang wird von dem der Überholt nicht tangiert.

Aber egal, selbst wenn er dort nicht vorbeifahren dürfte, ändert es nichts an der Frage der Vorfahrt.

Gruß

Nostra

Jungchen, hast du die Situation überhaupt überblickt? Erst
lesen, und wenn du dann etwas noch nicht verstanden hast, dann
bin ich gerne bereit, auf Rückfragen zu antworten.

Hallo,

darfst Opa zu mir sagen, schließlich wäre ich dein Opa, wenn es mit deiner Oma beim erstenmal geklappt hätte.

Ich kam aus der Straße raus, die parallel zur Bahnlinie
verläuft. Dann kam ich an die Kreuzung mit der Straße, die
senkrecht zur Bahnlinie verläuft, die also auf den
Bahnübergang zuläuft. Ich hätte links abbiegen können,
Richtung Bahnübergang, ich musste jedoch in die andere
Richtung und bin rechts abgebogen. Somit fuhr ich in Richtung
vom Bahnübergang weg und fuhr, wie ich bereits geschrieben
hatte, den Fahrzeugen, die vorm BÜ warteten, entgegen.

Genau so habe ich es verstanden. Rechts eingebogen in die andere Straße ohne die Vorfahrt des auf der Straße fahrenden zu beachten.

Für dich nochmal ganz langsam. Die Vorfahrt gilt für die gesamte Straße, auch für den Fahrstreifen in der Gegenrichtung wenn dort einer fährt.

Dieser Mann überholte die Schlange mit den wartenden
Fahrzeugen, er kam mir also auf meiner Fahrspur entgegen. Wo
da eine Vorfahrts- und eine Vorrangsverletzung liegen sollen,
musst du mir mal erklären.

Falsch, Du bist in die Straße eingebogen, obwohl da einer gekommen ist der Vorfahrt hatte. Es war nicht deine Fahrstreifen, es war sein Fahrstreifen.

Und beim nächsten Mal dran denken, bevor man hier solche
Urteile abgibt, den Beitrag einfach mal lesen und sich die
Situation vor Augen halten. Dann klappt’s auch mit der
Diskussion, Nostra.

Diese Situation kommt recht häufig vor an Kreuzungen wenn jemand nach rechts in die Vorfahrtstraße einbiegen will, aber nicht schaut ob da von rechts einer kommt der überholt.

Und jetzt gehe mal bisschen in dich, und denke nach ob Du was falsch gemacht hast.

Gruß

Nostra

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Du könntest Recht haben. In diesem Fall spricht also noch weniger für die Argumentation von Nostra. Das hilft mir sogar (siehe unten).

Schwierig wird die Frage, ob jemand Vorfahrt haben kann, wenn er verbotswidrig überholt.

Bitte mehr Kreativität bei deinen Beleidigungen

darfst Opa zu mir sagen, schließlich wäre ich dein Opa, wenn
es mit deiner Oma beim erstenmal geklappt hätte.

Ach komm, statt „Ich f*** deine Mutter“ jetzt das ganze sogar mit der Oma. Ich geb dir mal einen Tipp: In einem Thread, in dem du dich dafür aussprichst, doch ja die Vorfahrt anderer Autofahrer zu achten, kommt soetwas gar nicht gut. Das wirkt dann ein bisschen unglaubwürdig. Zudem solltest du etwas mehr Kreativität walten lassen, das geht hier eher in Richtung Berliner Hauptschule.

Ich kam aus der Straße raus, die parallel zur Bahnlinie
verläuft. Dann kam ich an die Kreuzung mit der Straße, die
senkrecht zur Bahnlinie verläuft, die also auf den
Bahnübergang zuläuft. Ich hätte links abbiegen können,
Richtung Bahnübergang, ich musste jedoch in die andere
Richtung und bin rechts abgebogen. Somit fuhr ich in Richtung
vom Bahnübergang weg und fuhr, wie ich bereits geschrieben
hatte, den Fahrzeugen, die vorm BÜ warteten, entgegen.

Genau so habe ich es verstanden. Rechts eingebogen in die
andere Straße ohne die Vorfahrt des auf der Straße fahrenden
zu beachten.

Für dich nochmal ganz langsam. Die Vorfahrt gilt für die
gesamte Straße, auch für den Fahrstreifen in der Gegenrichtung
wenn dort einer fährt.

Nö, die Vorfahrt regelt die Reihenfolge für sich kreuzende Verkehre im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen. Da ich im geschilderten Fall den Abbiegevorgang bereits abgeschlossen hatte und niemandem Vorfahrt gewähren musste, spielt das hier keine Rolle. Sogar die Frau hinter mir war schon in die gleiche Richtung abgebogen, als der andere Fahrer auf der Spur auftauchte.

Dieser Mann überholte die Schlange mit den wartenden
Fahrzeugen, er kam mir also auf meiner Fahrspur entgegen. Wo
da eine Vorfahrts- und eine Vorrangsverletzung liegen sollen,
musst du mir mal erklären.

Falsch, Du bist in die Straße eingebogen, obwohl da einer
gekommen ist der Vorfahrt hatte. Es war nicht deine
Fahrstreifen, es war sein Fahrstreifen.

Ach so, wenn einer verbotswidirg überholt, dann wird der eigentlich für die Gegenrichtung vorgesehene Fahrstreifen zu seinem Fahrstreifen. Die Stelle in der StVO musst du mir zeigen.

Und beim nächsten Mal dran denken, bevor man hier solche
Urteile abgibt, den Beitrag einfach mal lesen und sich die
Situation vor Augen halten. Dann klappt’s auch mit der
Diskussion, Nostra.

Diese Situation kommt recht häufig vor an Kreuzungen wenn
jemand nach rechts in die Vorfahrtstraße einbiegen will, aber
nicht schaut ob da von rechts einer kommt der überholt.

Überholen bei unklarer Verkehrslage nennt man das wohl.

Und jetzt gehe mal bisschen in dich, und denke nach ob Du was
falsch gemacht hast.

Du bist echt ein lustiges Kerlchen. Nicht traurig sein, beim nächsten Mal stimmt das vielleicht wieder, was du schreibst.

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Im §19 StVO steht doch aber u.a.:
„Fahrzeugführer dürfen an Bahnübergängen (Zeichen 151, 156 bis
einschließlich Kreuzungsstück von Eisenbahn und Straße)
Kraftfahrzeuge nicht überholen.“

definiere an Bahnübergange,

siehe Klammer:
„Zeichen 151, 156 bis einschließlich Kreuzungsstück von Eisenbahn und Straße“

Der Bahnübergang wird von dem der Überholt nicht tangiert.

Ja, aber doch nur dann, wenn der Überholvorgang vor den Bahnübergangszeichen abgeschlossen ist.

Ach komm,

Hallo,

wollen wir uns jetzt anpflaumen, oder was zum Thema schreiben?

geschilderten Fall den Abbiegevorgang bereits abgeschlossen
hatte und niemandem Vorfahrt gewähren musste, spielt das hier
keine Rolle.

Eben kamst Du noch, ich zitiere

Ich kam aus der Straße raus, und plötzlich bist Du schon auf der Fahrbahn gewesen?

Du solltest dich mal für eine Version entscheiden. Konstruieren bis es passt geht nicht.

Jedenfalls, wenn er schon ausgeschert war, durftest Du nicht raus fahren.

Ach so, wenn einer verbotswidirg überholt, dann wird der
eigentlich für die Gegenrichtung vorgesehene Fahrstreifen zu
seinem Fahrstreifen. Die Stelle in der StVO musst du mir
zeigen.

Da gibt es keine Stelle in der StVO welche die Vorfahrt beim überholen anders regelt.

Überholen bei unklarer Verkehrslage nennt man das wohl.

Was soll da unklar sein wenn kein Gegenverkehr kommen kann. Außer es missachtet jemand die Vorfahrt.

Du bist echt ein lustiges Kerlchen. Nicht traurig sein, beim
nächsten Mal stimmt das vielleicht wieder, was du schreibst.

Zeige mir wo ich unrecht habe?

Gruß

Nostra

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Ich hatte geschrieben: „Ich hatte mal den Fall, dass ich an einem vergleichbaren Bahnübergang aus der Querstraße herauskam und dann entgegen der schon recht langen Schlange vor dem Bahnübergang entlang fuhr. Da kam mir so jemand entgegen.“

Meinst du, ich wäre abgebogen, wenn ich gesehen hätte, dass ich dort nicht durchkomme? Die Schlange mit den wartenden Autos war äußerst lang. Die Züge fahren dort zum Teil im Blockabstand auf zweigleisiger Strecke, was dazu führen kann, dass die Schranken für mehrere Züge unten bleiben.

Du solltest dich mal für eine Version entscheiden.
Konstruieren bis es passt geht nicht.

Der andere Fahrer hatte wohl nicht daran gedacht, dass dort jemand aus der Querstraße abgebogen sein könnte. Auf jeden hat er dann zurückgesetzt.

Jedenfalls, wenn er schon ausgeschert war, durftest Du nicht
raus fahren.

Ich hätte dies zwar nicht gemacht, aber selbst wenn, wer sagt das? Bitte mit Beleg, und bitte nicht auf Vorfahrt abstellen, es war außerhalb des Einmündungsbereiches.