Bitte mehr Kreativität bei deinen Beleidigungen
darfst Opa zu mir sagen, schließlich wäre ich dein Opa, wenn
es mit deiner Oma beim erstenmal geklappt hätte.
Ach komm, statt „Ich f*** deine Mutter“ jetzt das ganze sogar mit der Oma. Ich geb dir mal einen Tipp: In einem Thread, in dem du dich dafür aussprichst, doch ja die Vorfahrt anderer Autofahrer zu achten, kommt soetwas gar nicht gut. Das wirkt dann ein bisschen unglaubwürdig. Zudem solltest du etwas mehr Kreativität walten lassen, das geht hier eher in Richtung Berliner Hauptschule.
Ich kam aus der Straße raus, die parallel zur Bahnlinie
verläuft. Dann kam ich an die Kreuzung mit der Straße, die
senkrecht zur Bahnlinie verläuft, die also auf den
Bahnübergang zuläuft. Ich hätte links abbiegen können,
Richtung Bahnübergang, ich musste jedoch in die andere
Richtung und bin rechts abgebogen. Somit fuhr ich in Richtung
vom Bahnübergang weg und fuhr, wie ich bereits geschrieben
hatte, den Fahrzeugen, die vorm BÜ warteten, entgegen.
Genau so habe ich es verstanden. Rechts eingebogen in die
andere Straße ohne die Vorfahrt des auf der Straße fahrenden
zu beachten.
Für dich nochmal ganz langsam. Die Vorfahrt gilt für die
gesamte Straße, auch für den Fahrstreifen in der Gegenrichtung
wenn dort einer fährt.
Nö, die Vorfahrt regelt die Reihenfolge für sich kreuzende Verkehre im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen. Da ich im geschilderten Fall den Abbiegevorgang bereits abgeschlossen hatte und niemandem Vorfahrt gewähren musste, spielt das hier keine Rolle. Sogar die Frau hinter mir war schon in die gleiche Richtung abgebogen, als der andere Fahrer auf der Spur auftauchte.
Dieser Mann überholte die Schlange mit den wartenden
Fahrzeugen, er kam mir also auf meiner Fahrspur entgegen. Wo
da eine Vorfahrts- und eine Vorrangsverletzung liegen sollen,
musst du mir mal erklären.
Falsch, Du bist in die Straße eingebogen, obwohl da einer
gekommen ist der Vorfahrt hatte. Es war nicht deine
Fahrstreifen, es war sein Fahrstreifen.
Ach so, wenn einer verbotswidirg überholt, dann wird der eigentlich für die Gegenrichtung vorgesehene Fahrstreifen zu seinem Fahrstreifen. Die Stelle in der StVO musst du mir zeigen.
Und beim nächsten Mal dran denken, bevor man hier solche
Urteile abgibt, den Beitrag einfach mal lesen und sich die
Situation vor Augen halten. Dann klappt’s auch mit der
Diskussion, Nostra.
Diese Situation kommt recht häufig vor an Kreuzungen wenn
jemand nach rechts in die Vorfahrtstraße einbiegen will, aber
nicht schaut ob da von rechts einer kommt der überholt.
Überholen bei unklarer Verkehrslage nennt man das wohl.
Und jetzt gehe mal bisschen in dich, und denke nach ob Du was
falsch gemacht hast.
Du bist echt ein lustiges Kerlchen. Nicht traurig sein, beim nächsten Mal stimmt das vielleicht wieder, was du schreibst.