Überholen in vermeintl. Einbahnstraße - Einspruch?

Hallo … vielleicht komme ich ja hier einen Rat zu meinem Fall.

Und zwar, habe ich vor ca. 6 Wochen ein Auto gemietet und bin in Gegend der Großstadt gefahren, die viele Einbahnstraße hin und her verbindet. Also nicht besonders sehr übersichtlich. Ich wohne zwar in dieser Stadt, aber bin nie mit dem Auto unterwegs (besitze auch keines), weiß also kein bisschen wie man welche Straßen nehmen muss um von A nach B zu kommen.
Und so kam es, dass ich von einer 2-spurigen Einbahnstraße rechts abgebogen bin und mich in der linken Spur gleich wieder eingeordnet habe, da die nächste Idee war gleich wieder links abzubiegen. Und da die Spur frei war, bin ich also bis fast nach vorne gefahren, auch an einem Polizeiwagen vorbei. Erst kurz vor abbiegen hab ich gemerkt, dass mir Autos entgegen kommen wollen und ich NICHT IN EINER EINBAHNSTRAßE bin! Aaaaahhhh!! Wie gesagt, war für mich so nicht zu erkennen und ausserdem hat es stark geregnet.
So, die Polizei hat mich dann auch angehalten und der Vorwurf laut Bußgeldbescheid: „Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorganges jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war“
Ich dachte ehrlich nicht, dass es ein Problem geben könnte (wie naiv im Nachhinein), aber auch der hinter mir hat das sofort gecheckt, dass ich mich vertan hatte und ist gleich ein Stück rüber, so dass ich mich einordnen konnte. Ausserdem wär ich doch nicht so blöd ein Polizeiauto auf diese Weise mit Absicht zu überholen…

So, da ich auch ziemlich mies von den zwei Polizisten behandelt wurde und ich auch nicht mehr als ein wirklich dummes Versehen darin sehe, bin ich fast geneigt Einspruch einzulegen.

Aber hat das überhaupt einen Sinn? Komm ich einfach besser damit weg die 130 Eur zu zahlen und mit dem Satz „Tja, Pech gehabt“ die Sache abzuhaken??
Ich möchte nicht 1000 Eur Gerichtskosten zahlen müssen, wenn der Richter mir eh nicht glaubt. Darf er mir das überhaupt glauben - oder ist mein „Falschverhalten“ ein Fakt, denn er nicht ungescholten lassen darf?

Vielen Dank für jederlei Antwort.

Hallo,
der Einspruch geht zunächst an die Bußgeldstelle, gib man den Einspruch nicht statt, wird die Sache denm zuständigen Gericht übergeben, wo eine mündliche Verhandlung angesetzt wird.
Verlierst du vir Gericht werden 47 EUR Gerichtskosten fällig, zzgl evtl Zeugengelder, das gnt auch dann, wenn das Bußgeld gemindert wird.
Bei einer Einstellung nach §47 OWIG musst du deine Auslagen selber tragen, nur bei einen Freispruch geht du völlig ohne Kosten aus der Sacher raus.