Hallo Zusammen,
jemand überholt, innerorts bei freier, gerader Gegenfahrbahn (Vorfahrtsstraße, kein Überholverbot). Aus einer Seitenstraße biegt jemand ein, sodass er dem Überholer entgegenkommt. Dieser muss Ausweichen und „schlängelt“ sich zwischen dem, nun halb auf der Vorfahrtsstraße stehenden, Einbieger und dem Überholten durch. Es gab keine Kollision; der Überholer fährt weiter.
Was wäre, wenn der Überholte, der ja nun auch irgendwie bei dieser Aktion behindert wurde, beim Ausweichen gegen den Bordstein gefahren wäre?
Gruß Herr_Schulz