Hallo allerseits,
darf man eigentlich einen haltenden Bus „überholen“, der an einer Bushaltestelle steht (keine Haltebucht) wenn vorher das Zeichen 276 (Überholverbot) steht. Das ganze innerorts.
Danke! Grüße Christian
Guten Abend!
Mit den „“ gibst Du Dir die Antwort intuitiv selbst. Vorbeifahren ist kein Überholen.
darf man eigentlich einen haltenden Bus „überholen“, der an
einer Bushaltestelle steht (keine Haltebucht) wenn vorher das
Zeichen 276 (Überholverbot) steht. Das ganze innerorts.
Man muss hier zwischen Überholen und Vorbeifahren unterscheiden. Überholt werden alle Fahrzeuge die in gleicher Fahrtrichtung unterwegs sind. Aber auch verkehrs-bedingt wartende Fahrzeuge, z.B. an einer Ampel werden überholt. Vorbeigefahren wird an parkenden Fahrzeugen oder anderen stehenden Hindernissen.
Ein in der Haltestelle haltender Bus hält nicht verkehrsbedingt, deshalb wird er nicht überholt - man fährt an ihm vorbei. Insofern greift das Überholverbot hier nicht.
Zu beachten sind allerdings alle anderen Vorschriften wie der § 20 StVO Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse oder etwaige Bodenmarkierungen.
Ein in der Haltestelle haltender Bus hält nicht
verkehrsbedingt, deshalb wird er nicht überholt - man fährt an
ihm vorbei. Insofern greift das Überholverbot hier nicht.
Hallo, danke Dir für die Info.
Sehe ich das dann richtig, dass ein Autofahrer, der an einem oder mehreren hinter dem Bus haltenden Autos zusätzlich „vorbeifährt“ gegen das Überholverbot verstößt? Wie gesagt, der Bus hält auf der Fahrbahn. Der „Überholer“ schert auf die Gegenfahrbahn aus und fährt dann an sagen wir mal an zwei wartenden Autos und dem Bus vorbei.
Grüße
Christian
Genau so ist es.
Der Bus selbst wird in dem Fall nicht überholt, wohl aber der/die PKW die hinter dem Bus dann verkehrsbedingt warten.
darf man eigentlich einen haltenden Bus „überholen“, der an
einer Bushaltestelle steht (keine Haltebucht) wenn vorher das
Zeichen 276 (Überholverbot) steht. Das ganze innerorts.
Du kannst dir die Gänsefüßchen sparen, begrifflich ist das, was du beschreibst, ein Überholen. Dies und alles, was rechtlich an Pflichten daraus folgt, steht in § 20 StVO.
Gruß
smalbop
Die Gänsefüßchen sind hier durchaus berechtigt, denn man muss klar zwischen Überholen und Vorbeifahren unterscheiden.
_ Überholen (§ 5 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung im fließenden Verkehr. Verkehrsbedingt wartende Kraftfahrzeuge zählen hierbei zum fließenden Verkehr (z.B. Kfz wartet vor Fußgängerüberweg). Überholen ist ein tatsächlicher Vorgang auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung, gleichgültig ob es rechts oder links geschieht._
_ Vorbeifahren (§ 6 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung bedingt durch ein stehendes Hindernis, z.B. ein parkendes Kraftfahrzeug._
[Quelle: Grundriß des Verkehrsrechts, Roland Schurig, Kirschbaum-Verlag]
Der Bus der eine Haltestelle angefahren hat wartet nicht verkehrsbedingt sondern weil es sein Fahrplan so vorschreibt. Und dann ist er als stehendes Hindernis anzusehen an dem man vorbeifährt, das Überholverbot greift hier also dem Bus gegenüber nicht.
Außerdem geht es hier um ein Überholverbot durch Zeichen 276, und das hat mit dem §20 StVO überhaupt nichts zu tun. Natürlich müssen aber alle anderen Regelungen die Öffentliche Verkehrsmittel nach §20 StVO betreffen eingehalten werden.
Die Gänsefüßchen sind hier durchaus berechtigt, denn man muss
klar zwischen Überholen und Vorbeifahren unterscheiden usw.
Meine Antwort datiert vom 18.04., 14:29 Uhr.
Die Klarstellung des UP, dass er tatsächlich einen Überholvorgang beschreibt, datiert vom 17.04., 22:27 Uhr.
Es handelt sich hier nicht um eine Klarstellung sondern um eine Bitte um Bestätigung seiner Annahme. Es wird kein Überholvorgang beschrieben sondern nach der Unterscheidung Überholen / Vorbeifahren gefragt:
Sehe ich das dann richtig, dass ein Autofahrer, der an einem oder :mehreren hinter dem Bus haltenden Autos zusätzlich „vorbeifährt“ :gegen das Überholverbot verstößt? Wie gesagt, der Bus hält auf der :Fahrbahn. Der „Überholer“ schert auf die Gegenfahrbahn aus und fährt :dann an sagen wir mal an zwei wartenden Autos und dem Bus vorbei. …
Und nochmal:
Der Bus steht an der Haltestelle, er hält NICHT verkehrsbedingt und demnach wird er auch NICHT überholt, man fährt an ihm vorbei. Überholt werden aber die PKW die hinter dem Bus warten, denn die warten dort verkehrsbedingt. Am Bus allein darf also vorbeigefahren werden, wenn aber bereits Fahrzeuge dahinter warten nicht an diesen.
Es geht hier um die richtige Einordnung aus welchem Grund ein Fahrzeug steht, und daraus ergibt sich dann rechtlich gesehen ob es sich um Überholen oder Vorbeifahren handelt. Aus diesem Grund hatte ich auch die Begrifflichkeiten erklärt…
Hallo,
es wäre wohl besser gewesen, wenn smallbop gesagt hätte, dass sich seine Antwort nicht auf die eigentliche alleine Frage bezieht, sondern auf die nachträgliche Erweiterung. Ich lese meist von oben nach unten und wollte auch schon „halt, verkehrt“ schreiben, als ich erst sah, dass aus dem Vorbeifahren am Bus ja inzwischen ein Überholen der anderen wartenden Autofahrer geworden war.
Also nicht streiten, bitte.