Überlastetes Regenwassersystem

Hallo, ich habe vor 3 Jahre am tiefsten Punkt im Neubaugebiet gebaut. Leider fliesen 3 Straßen + Feld bei mir in der Straße zusammen. Bei Starkregen stand die Straße schon 10cm Unter Wasser und nach 20cm Läuft es in mein Haus. Ich habe schon mehrmals bedenken geäußert und Bilder an die Verbandsgemeinde sowie Bürgermeister geschickt. Im Neubaugebiet gibt es kein Regenrückhaltebecken und keinen Anlschluss an das Abwassersystem. Es wird alles durch sogenannte Rigole im Neubaugebiet versickert, die aber bei Stärkeren Regen überlastet sind und die Menge nicht abführen können. Bis jetzt waren 3 Überschwemmungen. Zudem ist noch mit mehr Anfall zu Rechnen da noch Häuser Hofeinfahrten und Überdachungen dazu gekommen sind. Von der Gemeinde habe ich auch eine Stellungnahme, dass die Dimensionierung auf ein 2 Jähriges Regenereigniss und die rigole auf ein 30 Jähriges Ereignis laut SEG Süd Dimensioniert ist. Muss ich das hin nehmen? Wenn jetzt schon ein Problem besteht, dann wird es in Zukunft nicht besser. Der Bauträger hat die möglichen Schutzmaßnahmen nicht angesprochen (Höher bauen) Zudem war in den Örtlichen Bauvorschriften keine hinweise, dass gegen Starkregen das Haus entsprechend zu sichern ist. Bzw. dass dort eine sehr hohe Gefahr von Überflutung herrscht. Es gibt auch keinen Überlaufschutz. Wie gehe ich am besten vor? Es geht letztendlich um eine wesentliche Preisminderung der Immobilie im Schadesfall. Oder bleibt es an mir Hängen?

Vermutlich ja, denn Du hast ja in Kenntnis all dessen was Du oben schriebst, gebaut.
Oder wurde das erst nach dem Bau bekannt?

Hast Du Dir schon Rat bei einem RA geholt? Wenn nicht, solltest Du das nachholen.
Anschließend kannst Du evtl. gezielt die Verwaltung ansprechen und Forderungen stellen - oder still halten, wenn Du keine Chancen siehst.

Mir wurde das erst bewusst, als alles gebaut wurde und dann das erste mal Wasser in der Straße stand. Zu welchem Anwalt geht man in dem Fall? Forderungen habe ich gestellt aber ohne Rechtsanwalt. Ich wurde vertröstet, dass alles richtig dimensioniert sei.

Wenn Du das bezweifelst musst Du eben einen Sachverständigen beauftragen, die Berechnung zu überprüfen, die Grundlage für die Planung der Regenentwässerung war,
Und als erstes solltest Du schauen, ob Du nicht dein Grundstück oder Haus schützen kannst durch geeignete Maßnahmen, die ein Überlaufen von Wasser von Straße Richtung Haus verhindern.

MfG
duck313

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Zu einem RA für Baurecht/Verwaltungsrecht, die Spezialisten mußt Du bei Deiner zuständigen Rechtsanwaltskammer erfragen.
Glaubst Du wirklich, daß die „Täter“ eine echte Motivation haben, Dir ihre Fehler und Inkompetenz einzugestehen?

Das wird Dir vermutlich auch ein RA sagen. Der kann auch erst mit echten Fakten erfolgreich für Dich tätig werden.
'Wenn Du gewinnst, ein ordentlicher RA wird Dich ehrlich über Deine Aussichten aufklären, kannst Du die Kosten für den Sachverständigen und RA geltend machen.

Wird wohl sehr Teuer. Anklopfen kann ich allerdings. Interessant wäre auch ob mein Bauträger hier einen Fehler gemacht hat. Normal hätte man das Haus gleich höher bauen müssen. Bodenplatte ist bei 0m Straße.

Das Recht hinsichtlich der Pflichten der Gemeinde bzw. der Entwässerungsbetriebe sind kompliziert. Es gibt Vorgaben für die Beherrschbarkeit bestimmter Ereignisse (alle 50 Jahre, alle 100 Jahre usw.) und es gibt auch Vorgaben für die Hausanlagen (z.B. sind inzwischen oft Rückschlagsicherungen vorgegeben). Letzteres bekommst Du leicht heraus, wenn Du Dir die entsprechende Satzung der Gemeinde zum Zeitpunkt des Hausbaus besorgst. Was das andere Thema angeht, kommst Du allein nicht weiter. Es gibt Sachverständige, Ingenieurbüros für Siedlungswasserwirtschaft und dergleichen.

Ob man das Thema zielführend angehen kann, ohne einen dreistelligen Betrag auszugeben, entzieht sich zwar meiner Kenntnis, aber ich halte es für unwahrscheinlich. Ganz grundsätzlich ist nämlich nicht davon auszugehen, dass die Gemeinde leichten Herzen Millionenbeträge auszugeben, um Rohre mit anderen Querschnitten und Gefällen zu verlegen, nur weil sich ein Anwohner beschwert. Bei uns bedurfte es zweier Jahrhundertereignisse innerhalb von ein paar Jahren und eine dreistellige Zahl von Betroffenen, bis das etwas getan wurde.