Übernachtung im Wohnanhänger auf Privatparkplatz

Wir wohnen in einer Wohnanlage mit 18 Einheiten. Zu einigen der Wohnungen gehört ein (gekaufter) Parkplatz. Die Parkplätze befinden sich direkt an der Strasse.
Auf einem der Parkplätze parkt seit einigen Tagen ein alter Wohnanhänger der auch zum Übernachten, anscheinend von Bekannten des Mieters, benutzt wird.
Ist das erlaubt?

" Auf privaten Flächen sind das Parken von einem Wohnmobil sowie das Übernachten nur mit der Genehmigung des Eigentümers möglich. Private Stellplätze sind in der Regel auf Campingplätzen zu finden, die dann üblicherweise kostenpflichtig sind."
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/wohnmobil-uebernachten/#wo_darf_man_bzw_ich_mit_dem_wohnmobil_ueberall_uebernachten
Da er sicher mit Erlaubnis des Eigentümmers des Parkplatzes da übernachtet ist es also erlaubt und kein Grund sich aufzuregen. ramses90

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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir sind allerdings nicht davon überzeugt, dass der Eigentümer darüber Bescheid weiss und werden ihn daher mal kontaktieren.

Der Eigentümer hat den Parplatz an den Mieter vermietet also ist der jetzt im Besitz der Miertsache und kann damit sehr wohl verfügen, dass sein Besuch da im Womo übernachtet. Er campiert da ja nicht!
Und falls Ihr nicht wißt was campieren ist, da nächtigt man da nicht nur man stellt auch Tisch, Stühle, Sonnenschirm und mehr vors WoMo.
Es ist ja eigentlich kaum zu glauben wie sehr manche Leute dahinter her sind anderen Knüppel zwischen die Beine zu hauenund das dann auch noch unberechtigter Weise! Was stört Euchb daran, dass der da schläft, dringt sein Schnarchen bis in Euer Schlafzimmer? ramses90

Ich werde es nie verstehen, warum Menschen im Schutz der Anonymität glauben, über die Beweggründe Anderer urteilen zu können.
Der wirklich ernste Hintergrund meiner Frage hatte hier nicht zu suchen, es drehte sich allein um eine rechtliche Auskunft.

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Das ist nicht korrekt. Im Übrigen ist diese Aussage auch nicht durch den Link zu dieser „Bussgeld“-Seite gedeckt. Die beleuchtet nämlich gar nicht das Mietrecht und trifft zudem nur eine Aussage zum „Eigentümer“.

Der Besitzer einer gemieteten Sache darf selbstverständlich NICHT damit tun und lassen, was er will. Es gibt so etwas wie den „gewöhnlichen Gebrauch“.
Hier geht es um privaten Grund, um Mietrecht.
Darf ein Mieter den gemieteten Stellplatz (auch) für ein Wohnmobil nutzen? Ja, sicher (wenn es nicht ausdrücklich verboten ist).
Darf er die Mietsache an einen Dritten überlassen? Nö, nach §540 BGB geht das nur mit Zustimmung des Vermieters.

Ich muss gestehen, dass ich keine Legaldefinition für „Kampieren“ oder „Campieren“ gefunden habe. Sicher ist, dass eine Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit überall erlaubt ist, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Sicher ist auch, dass mehre Übernachtungen hintereinander eine zu genehmigende Sondernutzung (auf öffentlichem Grund) darstellt. Das Ausfahren von Markisen und Aufstellen von Möbeln ist natürlich direkt eine Sondernutzung.

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…und dann scheint die Antwort auch noch falsch zu sein.
Vielen Dank für die Korrektur, X_Strom.

Ich muss mich aber auch noch selber korrigieren.
Das Ganze geht erst seit wenigen Tagen so? Nun, bei Besuchern, die nur vorübergehend da sind, spricht man nicht von einer Gebrauchsüberlassung. Beim Wohnraum ist es eindeutig: Besuch (auch übernachtender Besuch) ist zulässig, denn zum normalen Gebrauch einer Wohnung gehört auch, dass ich sporadisch Gäste übernachten lasse.
Wie es bei Stellplätzen aussieht, weiß ich nicht. Eine auf Dauer angelegte Nutzung durch den Gast wäre sicher zustimmungspflichtig.
Ich hab da irgendwie in deine Frage hereingedeutet, dass das schon lange so geht mit dem Wohnmobil - obwohl ja das Gegeneil da stand.

Ist der Stellplatz wirklich gekauft? Gehört er nicht zur Eigentümergemeinschaft?

An oberirdischen Stellplätzen kann eigentlich kein Sondereigentum bestehen, hier kann nur ein Sondernutzungsrecht eingeräumt werden. (§3 WEG)
Auch hier kann natürlich z.B, eine Stellplatzordnung beschlossen werden, die auch bei den Sondernutzungsflächen Gültigkeit hat.

Wir haben unseren Stellplatz z.B. für 10.000 DM gekauft.
Der Wohnanhänger taucht immer mal für ein paar Tage auf. Da sehr viele Leute den Mieter besuchen, wissen wir nicht, ob immer dieselben Personen übernachten.

Warum betonst Du das mit „direkt an der Straße“ so?
Wenn es privater Grund ist, dann wäre es doch unwichtig, ob direkt neben der Straße oder ein paar m dahinter? Oder nicht?

(fett von mir)
Deine Frage wäre aber eher zu verstehen, wenn man wüßte, was Dich bewegt.
Bist Du persönlich davon betroffen? Lärmbelästigung vielleicht?

Ich kann Dir gern meine Adresse zukommen lassen, samt Geburtsdatum und Tel.-nr…

weil, so wie Deine Frage formuliert ist und der Zusatz Dich deswegen an den Vermieter zu wenden, nur der Wille stehen kann dem Mieter das verbieten zu lassen.
Und egal wie sehr Du das selbst als

siehst, ist das in meinen Augen eine üble Verpetzungsmentalität wenn Dich der oder die Nächtiger nicht in Deinem Lebenskreis einschränken sondern nur da schlafen!
Schon auf Grund der deutschen Vergangenheit piept mich sowas einfach maßlos an.
Das Nichtverstehen beruht also durchaus auf beiden Seiten!
ramses90

Die Mietsache ist der Stellplatz, nicht das Teil, das draufsteht.
(Zumal wir überhaupt nicht wissen, wem der Wohnanhänger gehört.)

Warum Du die beiden folgenden Punkte überhaupt erwähnst, ist mir ein Rätsel:

Es geht um einen Wohnanhänger, da spielt die Fahrtüchtigkeit überhaupt keine Rolle.

Es geht um einen Stellplatz auf privatem Grund.

P.S. Deine Antwort ist die Lösung. Gratuliere. :wink:
Hat dem Fragesteller @Kraut55 am besten gefallen. * LOL *

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