Uebernachtungspauschale fuer Tuerkische Mitarbeiter in Deutschland

Wir haben eine Geschaeftliche Niederlassung in der Tuerkei, die Uebernachtungspauschalen fuer Deutsche Mitarbeiter im Ausland sind ja klar definiert. Meine Frage ist ob es aehnliche Regelungen wie in Deutschland auch fuer tuerkische Mitarbeiter gibt, wenn sie nach Deutschland kommen ?

Sorry,

da kann ich nicht weiterhelfen.

Viel Erfolg und Gruß von
Monika

Tut mir leid, das kann wohl eher ein Steuerberater (in der Türkei) der Türkischen NL bewerten. Die MA machen doch Reisekostenabrechnungen nach türkischem Recht (?) .
Was anderes wäre es , falls die Dt NL den Gästen ein Taschengeld auszahlt welches von der Dt. NL zu versteuern wäre. Wir hatten sowas in den 1980’zigern aber da war ‚Schäuble‘ noch nicht so gut organisiert.

Viel Erfolg jedenfalls.

KI

Hallo,
keine Ahnung, war noch nicht damit konfrontiert.
Geschäftsleitung in der Türkei fragen, wie das und ob überhaupt für ausländische Niederlassungen in der Türkei geregelt ist, wenn sie geschäftlich zum Stammsitz nach Deutschland gehen müssen.
Ist es nicht geregelt, würde ich die deutschen Sätze nehmen.
MfG
KKl

Soviel ich weiß, gibt es hierfür keine feststehende Regelung - verbürge mich aber auch nicht für meine Antwort. Also sorry, hier muss ich passen :frowning:

hallo,

Tut mir leid, da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.

Wünsche Ihnen noch viel Glück bei den Antworten

Kenne mich mit türkischem Steuerrecht nun wirklich nicht aus.
Wende Dich an ein türkisches Konsulat, vielleicht können die helfen!
Gruß
Hans

Hallo,
tut mir Leid, aber darüber ist mir nichts bekannt.

ich kann bei dieser Frage nicht helfen

Sorry, aber die Frage kann ich nicht beantworten!

Gruß Andreas

Hallo, das weiß ich nicht. Tut mir leid. MfG