Übernahme nach Ausbildung laut Tarivvertrag

Hallo zusammen,

Ein Unternehmen ist an einen Tarivvertrag gebunden ist, indem steht, dass der AG die Azubis min. 3 Monate vor offizielem Ausbildungsende in Kenntnis über ihre Übernahme setzten muss, ansonsten muss er die Azubis min. 12 MOnate übernehmen.

Was passiert, wenn der AG die Frist nicht einhält und ein Schreiben weniger als 3 monate vor dem Ausbildungsende an Azubi und Betriebsrat schickt?
Ist das Schreiben unwirksam? Welche Schritte sollte/kann man in diesem Fall gehen? Und landet es vor dem Arbeitsgericht?

Außerdem, wann ist das offizielle Ausbildungsende?

Danke für Eure Antworten!

Hallo,
ich würde hier den Betriebsrat, die Gewerkschaft und/oder die Jugend- und Auszubildenvertretung befragen.
Daneben würde ich mir den Ausbildungsvertrag nochmal genau ansehen. Manchmal steht darin, dass bestimmte Paragraphen des Tarifvertrages gelten (entscheidend ist dann, ob die 3-monatige Ankündigungsfrist mitinbegriffen ist).
Vielleicht auch schon mal schauen, welche Chancen man nach der Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt hat. Manchmal ist es besser, in einem neuen Betrieb positiv erwartet zu werden als im bisherigen Betrieb eine ungern gesehene Last zu sein.
Die Ausbildung endet mit dem Tag der mündlichen Prüfung. Bei Nichtbestehen kann der Auszubildende den Vertag bis zur nächsten Prüfungsmöglichkeit verlängern.
Viel Erfolg für die Prüfung und die Zeit danach!
Gruß
RHW