Liebe Experten,
Nach 3 x 6 Sitzungen Krankengymnastik plus diversen Lymphdrainage Anwendungen beim Physiotherapeuten weigert sich meine PKV, mir die Kosten in voller Höhe zu erstatten. Grund: mein Tarif sieht eine Erstattung von maximal 19,50 Euro pro Sitzung vor - mein Physiotherapeut verlangt aber 28,50 Euro pro Sitzung. Die Differenz muss ich angeblich selbst tragen. Aussage meines zuständigen Versicherungs-Betreuers: die Physiotherapeuten unterliegen nicht der ärztlichen Gebührenordnung und dürfen ihre Tarife selbst gestalten. Die Hallesche KV (dort bin ich versichert) erstattet lt. Aussage des Mitarbeiters in meinem Tarif nur 19,50 Euro pro Sitzung. Ich müsste halt künftig - wenn ich es vermeiden will, hohe Differenzbeträge aus eigener Tasche zu bezahlen - vorab eine Physiopraxis aussuchen, die näher um dem Satz von 19,50 EUR pro Sitzung herum liegt. Oder einen anderen Versicherungs-Tarif wählen, der die Kosten in voller Höhe erstattet. Dieser käme mich dann aber monatlich um einiges teurer, so dass es sich unterm Strich kaum lohnen dürfte.
Ich war in den letzten Jahren Patientin in diversen Physiopraxen in verschiedenen Städten bundesweit und habe bislang keine kennen gelernt, die sich mit ihren Preisen auch nur annähernd unterhalb 20 Euro bewegt.
Außerdem liegt mir ein Artikel aus einer Düsseldorfer Tageszeitung vor, nach dem es ein Grundsatzurteil vom Düsseldorfer Amtsgericht gibt (Az: 24 C 967/05) das besagt, dass Privatversicherte es nicht hinnehmen müssen, wenn ihre PKV sie bei der Übernahme von Behandlungskosten den Beamten gleichstellt und mit einem Mindestsatz abspeist.
Nun frage ich mich, ob dieses Urteil genau auf meinen Fall zutrifft. Der Versicherungs-Mitarbeiter hat ja damit argumentiert, dass mein Tarif nur eine Erstattung von 19,50 vorsieht. Im selben Atemzug hat er jedoch auch gesagt, dass z.B. gesetzlich Versicherte oder Beihilfeberechtigte EBENFALLS nur 19,50 Euro erstattet bekämen.
Ich bin sehr gespannt und freue mich auf Ihren Input zum Thema!
Freundliche Grüsse
dive75