Hallo Miau.
Aus dem Bauch heraus möchte ich dazu kurz was sagen.
Ehe man in eine Behindertenwerkstatt kommt, muss erst einmal eine derartig hohe Behinderung festgestellt worden sein.
In eine Psychiatrie kommt ja auch nur durch Einweisung eines Arztes (oder sogar Facharztes)und das, so glaube ich, nicht ohne Zustimmung des Betroffenen. Sollte der Betroffene darüber nicht mehr selbst entscheiden können, muss ja eine Entmündigung vorliegen.
Ihr Freund war ja die ganze Zeit irgendwo bei irgenjemand „mitversichert“. Es könnte eine soggenannte Mitversicherung eines Elternteils vorliegen.
Somit wäre die Versucherungsfrage dann auch klarer.
Wer allerdings die Kosten trägt bei einem dauerhaften Aufenthalt in einer Einrichtung, kann ich leider nicht sagen.
MfG
Hans13
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