Hallo zusammen,
der Krankenversicherte war in 2013 von der Zuzahlung befreit.
Der Versicherte hatte enorm viele Fahrten zu Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern. Kann er diese Fahrten gegenüber seiner KK geltend machen? Wenn ja, wird „nur“ die einfache Strecke bezahlt oder der Hin- und Rückweg? Mit welcher Pauschale wird jeder gefahrene km abgerechnet?
Auf welche Gesetzesgrundlagen kann sich der Versicherte berufen?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU