Überprüft die Versicherung meine Angaben beim Arbeitgeber?

WEnn ich eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen habe, und ich diese nun in Anspruch nehmen muss, da ich einen Arbeitsplatzwechsel vorgenommen habe, ruft diese bei dem Arbeitgeber an um sich zu erkundigen,ob ich dort wirklich angefangen habe???

Wer kann mir das sagen?

Du hast die Allgem. Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers per Abschluss des Vetrages akzeptiert. Darin wird sich sinngemäss folgender Passus finden (den ich aus den AVB eines grossen Versicherers kopiert habe):

„Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles?
9.1 Sie müssen:
A) Alles vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenminderungspflicht).
B) Uns den Schaden unverzüglich anzeigen.
C) Uns das Schadenereignis und die Folgen wahrheitsgemäß schildern.
D) Uns außerdem jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungspflicht ermöglichen.
E) Uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß erteilen.“

Du hast ihnen also, siehe D), quasi selbst die Erlaubnis gegeben dies zu tun. Ob sie es tut wird sie wohl selbst entscheiden. Evtl. reicht auch eine Kopie des Arbeitsvertrages.

Danke

Da muss ich immer an die Geschichte denken, als die Gepäckversicherung den gemeldeten Schaden eines Kunden überprüfte. Man gab ihm einen gleich großen Koffer und die gleiche Menge Kleidung die, laut Angaben, verschwunden waren und bat ihn, die Kleidung in den Koffer zu packen.
Nach relativ kurzer Zeit gab er zu, sich in der Menge „geirrt“ zu haben :smile:

bye
Rolf

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