Überprüfung der Fahrtauglichkeit

Liebe/-r Experte/-in,

bevor ich meine Frage stelle, muss ich ein paar Hintergrundinfos zu meiner Person machen, damit Sie das Gesamtproblem verstehen können:

Den Führerschein Kl. 3 besitze ich seit 1990. Ich bin gehbehindert (Gehhilfen, Rollstuhl) und fahre z. Zt. ein Fz. mit Automatik (sonst keine weiteren Umbauten). Folgende Auflagen sind in meinem Führerschein vermerkt:

  • Beim Führen von Kraftfahrzeugen ist geeignetes Augenglas zu tragen
  • keine einspurigen Kfz.
  • mehrspurige Kfz. bis 3,5 t zGG
  • Lenkhilfe erforderlich
  • Außenspiegel rechts erforderlich
  • Gehhilfen mitführen

Automatik ist nicht dringend notwendig weil ich genug Kraft habe, um die Kupplung zu treten. Deshalb ist dies auch keine Auflage.

Irgendwie muss seinerzeit (1990) auf der Führerscheinstelle in meiner Akte ein Vermerk gemacht worden sein, dass ich regelmäßig von einem Amtsarzt untersucht werden muss. Dies war anfangs ca. alle 3 - 4 Jahre der Fall, nun zuletzt im Jahr 2000. Was soll ich sagen - es war letztlich immer nur eine Formsache die mich Geld kostete, mehr nicht.

Seit 2000 habe ich von der Führerscheinstelle nichts mehr gehört - bis gestern. Da fand ich einen Brief vom Landkreis/Führerscheinstelle im Briefkasten in dem man mich auffordert, meine Fahrtauglichkeit (§ 11 FeV) durch einen Facharzt für Augenheilkunden bis zum 22.03. d. J. überprüfen zu lassen. Andernfalls droht mir der kostenpflichtige Führerscheinentzug.

Meine Frage:
Kann ich mich gegen diese Repressalien irgendwie wehren? Ich bin 40 Jahre alt und fühle mich absolut im Stande ein Fahrzeug zu führen und ich fühle mich durch solcherlei Forderungen diskriminiert. Es fahren genug Leute auf den Straßen herum, die solche Untersuchungen nötiger hätten als ich. Ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen und deshalb auch null Punkte in Flensburg. Andere Mitmenschen, die ähnliche Behinderungen haben wie ich, bekommen solcherlei Schreiben nicht.

Da ich eine ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz Versicherung habe, wären die Kosten für eine Klage wohl kein Problem, aber wie sehen Sie die Aussicht auf Erfolg? Was könnte ein Anwalt bewirken? Kann man sowas außergerichtlich klären oder ist am Ende die Klage der einzige Ausweg?

Für Ihre Antworten bedanke ich mich recht herzlich und wünsche ein schönes Wochenende!

Mit freundlichen Grüßen

Fuhli

Hallo,

Sowas liegt im Ermessen der Führerscheinstelle.
Da kann man nichts machen, und wenn sie sich querstellen könnten die sogar Ihre Kooperationsbereitschaft in Frage stellen und eine MPU anfordern.

Gruß, Jörn Otten.

Deshalb auch keine Rechtsbehelfsbelehrung. Also können die mit mir machen, was sie wollen und so lange sie es wollen … Ich danke Ihnen für die schnelle AW! MfG.

Hallo Fuhli,

als erstes empfehle ich den fachmännischen Rat eines Anwalts für Straßenverkehrsrecht. Da Sie eine ADAC-Versicherung haben ist ein Rechtsanwalt aus diesem Hause eine gute Wahl zur Beantwortung und Hilfe Ihrer Fragen und Probleme.
Ich kann da nicht weiterhelfen.
Wünsche aber „Gutes Gelingen und allzeit gute Fahrt“.

Gruß, unbekannterweise, Jakobert
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Trotzdem danke ich Ihnen für die ehrliche AW und wünsche ein erholsames Wochenende!

MfG.

die Fahrerlaubnisbehörde kann diese Überprüfung anordnen, auch wenn diese seit einiger Zeit nicht mehr erfolgte. Es ist sinnvoll eher ein augenärztliches Gutachten erstellen zu lassen, als den Klageweg zu beschreiten, der hier wohl zu keinem Erfolg ühren wird. Die Verkehrsrechtschutz tritt in den meisten Fällen auch erst dann in Kraft, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen st, alo die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt wurde. Ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, kann mitunter Monate dauern und beim oververwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren sogar bis zu einem Jahr.

Herzlichen Dank für Ihre ausführliche und fachliche AW!

MfG.