Überprüfung unbefristete volle Erwerbsminderungsre

Habe einen Bescheid über eine unbefristete volle EWMR. Aber auch diese soll ja "von zeit zu Zeit "überprüft werden. Wer hat Erfahrung damit? Mache mir schon jetzt Gedanken zu wann, wo und wie oft…
Danke für die Antworten.

Hallo,

Habe einen Bescheid über eine unbefristete volle EWMR. Aber
auch diese soll ja "von zeit zu Zeit "überprüft werden. Wer
hat Erfahrung damit? Mache mir schon jetzt Gedanken zu wann,
wo und wie oft…

Wer sagt das die überprüft wird?
Ich habe die Unbefristete VOLLE EMR und musste noch zu keiner Untersuchung.
Vorher aber war diese erst eine Befristete EMR und da musste ich einmal im Jahr zur Untersuchung durch den Rententräger.

Gruss
PC-Shark

Guten Tag,Danke erst einmal für Deine Antwort. In meinem Bescheid steht,dass die RV verpflichtet ist von Zeit zu Zeit zu überprüfen ob die Vorrausetzungen für die volle EMR noch weiter vorliegen. Ich mache mir halt Gadanken, was das heißen könnte. 4 Jahre, 6 Jahre …? Wie lange hast du denn schon die unbefristung?
Gruß Mika

Hallo,

Guten Tag,Danke erst einmal für Deine Antwort. In meinem
Bescheid steht,dass die RV verpflichtet ist von Zeit zu Zeit
zu überprüfen ob die Vorrausetzungen für die volle EMR noch
weiter vorliegen. Ich mache mir halt Gadanken, was das heißen
könnte. 4 Jahre, 6 Jahre …? Wie lange hast du denn schon
die unbefristung?

Dann hast du diese nicht UNBESFRISTET sondern BEFRISTET
bei mir wurde diese immer so verlängert:
1 Jahr
2 Jahre
2 Jahre
Unbefristet
Ich glaube nach 6-7 Jahren ist diese dann immer unbefristet?
Gruss
PC-Shark

1 Like

Ich habe eine unbefristete EMR, und auch vom 1.Antrag an da bin ich mir sicher. Würde nur gerne Erfahrungswerte von jemandem haben, der vielleicht schon 8-11 Jahre in der unbefristeten EMR ist, und schon mal so eine „Nachprüfung der Vorrausetzungen“ hatte oder eben auch nach all den Jahren, noch nicht hatte.
Vielen Gruß Mika11

Hallo,

Ich habe eine unbefristete EMR, und auch vom 1.Antrag an da
bin ich mir sicher. Würde nur gerne Erfahrungswerte von
jemandem haben, der vielleicht schon 8-11 Jahre in der
unbefristeten EMR ist, und schon mal so eine „Nachprüfung der
Vorrausetzungen“ hatte oder eben auch nach all den Jahren,
noch nicht hatte.

ich habe keine Erfahrung damit, da ich keine Rente bekomme. Aber von „der Rente an sich“ habe ich doch ein wenig Ahnung. :wink:

Bis zum 35 Lebensjahr wird die Rente jährlich, bis 45 zweijährlich und bis 55 dreijährlich überprüft.

Dies bedeutet nichts anderes, als dass Du vom RV-Träger ein Schreiben mit Fragen bekommst: Arbeitest Du, beziehst Du Leistungen von dritten Stellen, z.B. Arbeitsagentur, Sozialamt und ist eine Besserung Deines Gesundheitszustandes eingetreten.

Du bist zwar verpflichtet insbesondere die ersten beiden Punkte an den RV-Träger zu melden, aber man möchte eben auf „Nummer Sicher“ gehen. Den dritten Punkt kann der RV-Träger „so“ nicht wissen. Aber auch diese Verpflichtung für den Rentenbezieher ergibt sich aus dem Rentenbescheid.

Sieh dieses Nachprüfungsschreiben als Erinnerung an Deine Pflichten an. Zur wahrheitsgemäßen Beantwortung bist Du allerdings ebenfalls verpflichtet.

Etwas anderes als die Nachprüfung ist die Nachuntersuchung. Hat der Gutachter des RV-Trägers angegeben, dass eine solche Nachuntersuchung durchgeführt werden soll? Dann ist auch der Zeitpunkt angegeben.

Dies widerspricht auch nicht der Gewährung der Rente auf Dauer. Der Gutachter nimmt nicht an, dass sich Dein Gesundheitszustand in absehbarer Zeit bessern wird, deswegen wurde die Rente auch auf Dauer gewährt. Aber er möchte den Krankheitsverlauf gerne verfolgen und empfiehlt daher die Nachuntersuchung zu einem gewissen Zeitpunkt.

Ist keine Besserung eingetreten, passiert auch weiter nichts. Stellt er allerdings fest,m dass eine Besserung des Gesundheitszustandes eingetreten ist und diese Besserung kann z.B. durch Reha-Maßnahmen auch noch unterstützt werden, dann wird er diese empfehlen.

Ist danach eine Einsatzmöglichkeit von mehr als drei Stunden täglich gegeben, so wird die Umwandlung der Rente in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder bei Einsatzfähigkeit von mehr als sechs Stunden der Entzug der Rente geprüft.

Soweit die Theorie mit Angaben zu den möglichen Situationen, allgemein gehalten.

Vielen Gruß Mika11

Servus,
Robert

Guten Tag Robert, Vielen Dank für Deine doch sehr genaue und ausführliche Antwort.Für mich ist das alles Neuland und neben der Erkrankung manchmal auch eine zusätzliche Belastung (die Regelung der ganzen Angelegenheit). Also noch mal Danke
Gruß Mika11