Hallo,
in meinen Augen hat die Bonpflicht nur einen Sinn, wenn sie Überprüfungen leichter macht.
Wie muss man sich das vorstellen:
Es gibt zwei Gruppen von Umsatzschwindlern: Einmal diejenigen, die so wenig wie möglich nachweisbar umsetzen wollen, um Steuern zu sparen (z.B. einige Dönerbuden etc.).
Dann gibt es noch die, die möglichst viel umsetzen wollen (auch wenn kaum Kunden im 24-Stunden geöffneten Laden sind), um Geldwäsche von Beträgen aus krummen Sachen zu ermöglichen (z.B. manche Shisha-Bars, Spielhallen, Sportwettenläden, etc.)
Kriegt man diese Fallgruppen mit der Bonpflicht dran? Wie soll so eine Prüfung ablaufen?
Gruß
rakete