Überprüfungen mit Hilfe der Kassenbonpflicht

Hallo,
in meinen Augen hat die Bonpflicht nur einen Sinn, wenn sie Überprüfungen leichter macht.
Wie muss man sich das vorstellen:
Es gibt zwei Gruppen von Umsatzschwindlern: Einmal diejenigen, die so wenig wie möglich nachweisbar umsetzen wollen, um Steuern zu sparen (z.B. einige Dönerbuden etc.).
Dann gibt es noch die, die möglichst viel umsetzen wollen (auch wenn kaum Kunden im 24-Stunden geöffneten Laden sind), um Geldwäsche von Beträgen aus krummen Sachen zu ermöglichen (z.B. manche Shisha-Bars, Spielhallen, Sportwettenläden, etc.)
Kriegt man diese Fallgruppen mit der Bonpflicht dran? Wie soll so eine Prüfung ablaufen?

Gruß
rakete

Hallo,

indem alle Bürger (incl. Kinder) ihre übers Jahr gewissenhaft gesammelten Bons dem Finanzamt übergeben, wo selbige sortiert, geordnet und mit den vom Betreiber des jeweiligen Geschäfts angegebenen Umsätzen verglichen werden.
Ist doch ganz einfach.

Sicher werden die Finanzämter demnächst eine Menge neuer Stellen ausschreiben.

Gruß,
Paran

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Die Prüfung eines gastronomischen Betriebes läuft wegen der Bonpflicht nicht anders ab, als früher. Der Prüfer verprobt den Wareneinstand und die Ausgangsumsätze. Wenn die nicht passen (also eigentlich immer), wird zugeschätzt.

Der Unterschied durch die Bonpflicht ist vor allem, das dem Betriebsprüfer mehr Material zur Verfügung steht, weil größere Teile der Umsätze über die Kassen erfasst werden. Damit stehen dem Betriebsprüfer bessere Ausgangsdaten zur Verfügung. Trotzdem wird der alltägliche Krieg (Gastronom kassiert schwarz, Betriebsprüfer schätzt zu) weitergehen.

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Danke für die Info

Gruß
rakete

die müssen mir zwar einen geben, ich muss den Bon aber weder annehmen noch aufbewahren -

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Es gibt keine.
Es gibt die normalen Betriebsprüfungen, je nach Größe des Betriebes mehrmals/einmal im Jahr bis gar nicht . Weil es gar nicht genug Personal gibt.
Man nimmt Stichproben bei „verdächtigen“ Betrieben, die nach Branche ein gewisses Betrugspotenzial aufweisen können.

Und es werden die elektronischen (angeblich oder jetzt tatsächlich manipulationssicheren) Kassen geprüft.
Man hofft wohl darauf, dass jetzt auch der Betrag in Kasse gebucht werden muss weil ein Bon auszugeben ist.
Das mag stimmen. Setzt auch darauf dass der Verkäufer nicht wissen kann ob er nicht mal den seltenen Fall eines verdeckten Testkäufers vor sich hat.
Aber Kontrollen der Kunden im Laden mit der Bitte den Bon vorzuweisen wird es nicht geben. Kein Personal dafür.
Und wie gesagt, der Kunde muss ihn weder mitnehmen noch gar aufbewahren. Manche machen dass aus eigenem Interesse, führen ein Haushaltsbuch um einen Überblick über die Ausgaben zu haben.

Viel Lärm (und Kosten) für nichts bis sehr wenig.

MfG
duck313

Hallo,

eben da liegt einer der Hunde begraben, die die Bonpflicht unsinnig machen. Ein durchschnittlicher Kleinbetrieb - und nur für solche ist die Bonpflicht neu und ein Problem - wird z.B. in Berlin weniger als alle 32 Jahre geprüft, also nie, da die Wenigsten solange bestehen.
Das ganze Papier ist überflüssiger Müll aus Bäumen, die gut fürs Klima wären, muss hergestell, transportiert und anschließen wieder entsorgt werden.
Es sollte mal jemand eine genaue Kosten-Nutzen-Analyse erstellen, in der auch die CO2 Bilanz mit einfließt.

Gruß,
Paran

Das hatte ich mir eigentlich gedacht. Testkäufer kaufen quer Beet durch die Stadt. Prüfer grasen mit den Bons danach gezielt mit Stichproben diese Imbissbuden ab. Wenn ein Dürüm, der mit Bon zu bestimmten Tag/Uhrzeit nicht in der Kasse auftaucht, gibt es einen saftigen Zuschlag und evtl. eine gezielte Betriebsprüfung. Das könnte ein Anreiz zur Ehrlichkeit sein. Ob das so abläuft? Kunden im Laden zu prüfen ist natürlich wenig sinnvoll.

Das könnte man ja dann daran fest machen, wer durch Testkäufe auffällt. Durch die intensiven Kontrollen der türkisch-libanesischen Clan-Gastronomie könnte da „Sinnvolles mit dem Notwendigen“ kombiniert werden.

Gruß
rakete

Quatsch.

Es geht darum zu überprüfen, ob die Beträge überhaupt in die Kasse eingegeben werden. Und ob die Kasse gesetzesgemäß alle Beträge bucht. Dazu muss man keine Bons sammeln. Man muss sie bei vielen Kassen nicht mal erzeugen.
Ergo wird geprüft, indem der Testkäufer mit offenen Augen schaut, ob getippt wird oder das Geld einfach ohne Tippen in die vom letzten Kauf offene Kassenschublade wirft.

Im Übrigen darfst du dir deinen

gerne in die Haare schmieren, deine Postings mit Ausländerhass zu hinterlegen zeugt nur von deiner rechtsnationalen Gesinnung und ist zu offensichtlich, um hier irgendwen mit deinem Hass anzustecken.

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Ist dir schon aufgefallen, dass die Imbissbetreiber überhaupt gar nicht so laut wider der Bonpflicht protestieren wie die Bäcker?
Mein Bäcker (extra für dich: der ist seit einigen Generationen im Ort) verkauft auch immer noch ohne Bon. In der alteingesessenen Dönerbude (seit locker 30 Jahren der gleiche Betreiber) bekam ich schon im vergangenen Jahrtausend immer einen Bon-to-go.
Wenn ich jetzt nur eine Idee hätte, warum du die medienpräsenten Gewerbe-gegen-Bonpflicht in deinem Post nicht aufgeführt hast…

Auch ansonsten hattest du schon mindestens 30 Tage Zeit, dich mal abseits des medienpräsenten Gebrülls und Gejammers neutral zu informieren. In diesem Fall wärest du recht schnell über die Hintergründe und auch die elektronischen Prüfmöglichkeiten gestolpert.

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Gestern im Supermarkt: 2 Artikel gekauft, nachgemessene 15 cm Kassenbon Bon erhalten. Weil Werbung, Werbung und noch mehr Werbung. Dazu dann noch einen extra Bon mit einem „Gewinnspiel“. Gabs auch 2019 schon.
Dieses Argument hinkt vorne und hinten.

Es wird ja noch nicht einmal Papier gefordert, es gibt auch günstige (ich überflog heute morgen was von 2500 EUR für die simpel verwendbare Software eines Start ups) Varianten.

(immerhin bin ich unter Einsatz meiner Füße in den Laden gekommen, allerdings als Abstecher meiner Joggingrunde. Die CO2 Bilanz ist somit eh nicht gut. Auffm Sofa hätte ich weniger geatmet)

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Du meinst den Artikel im H…tt, den dir Firefox-Pocket vorgeschlagen hat? Fand ich auch sehr erhellend.

Das ganze ist doch nur wieder mal ein Sturm im Wasserglas, ausgelöst von Halbwissenden und Zu-spät-gekommenen.

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Jo

Ach, das Gesetz fiel gar nicht erst im Dezember aus dem blauen Himmel?! Man hätte sich locker 4 Jahre entsprechend vorbereiten können??? (sarkasmus_aus)
Ich frage mich inzwischen ernsthaft, wie DE das werden konnte, was es wurde. Heutzutage wird gerne vieles mit „haben wir noch nie gebraucht/so gemacht“ abgeschmettert. Ich bin dann immer versucht, meinen Kommentar mit einem angespitzten Stein in eine Steintafel zu ritzen.

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so lief es zumindest in Restaurants ab, wo die Bonpflicht schon länger besteht.
Die Testkäufer haben den Beleg (heimlich) fotografiert und dann liegen lassen. Bei der Prüfung später wurde dann oft genau dieser Beleg nicht in der Kasse gefunden.

Ist in Italien Gang und Gäbe - da kann es dir passieren, dass du nach dem Verlassen eines Geschäftes von der „Finanzpolizei“ nach dem Bon gefragt wirst.

nö - wie willst du gerichtssicher beweisen, dass in einem Geschäft nicht ordnungsgemäß verbucht wurde? Ohne Beleg…

Tippen alleine reicht nicht, wenn der Verkäufer der Kasse vormacht, dass es sich um eine Testbuchung (der Azubi muss ja auch mal lernen) handelt.

im Restaurantbereich gilt die Belegpflicht schon länger - ob das auch für Imbissbetriebe so war, kann ich allerdings nicht sagen.

War früher als „Beamtenantwort 2“ bekannt - machen aber heute alle (scnr)

…gibt es die Zeugenaussage.

Wie du dem Gesetz entnehmen kannst, gibt es keine Pflicht zum Papierbon. Logischerweise braucht man dann auch kein Papier als Beweis.

Die Logik hinter

verstehe ich übrigens nicht. Kann es sein, dass du da gar nicht von einem Bon redest?

Und was passiert, wenn du keinen hast? Laut


gilt:
„Kunden dagegen werden seit einigen Jahren nicht mehr belangt, wenn sie den Zettel nicht aufbewahren.“

aber Nicht-Tippen reicht.

Ich habe keine Ahnung, ob es eine „Lehrling“-Funktion gibt und was dann passiert.

Die Intensität ist aber in den „Risikobranchen“ deutlich höher, beispielsweise Gastronomie, Friseurhandwerk, Gebrauchtwagenhandel. Da schaut das Finanzamt schon regelmäßig nach dem Rechten, häufig im Rahmen der Veranlagung, aber auch mit Umsatzsteuernachschau und Betriebsprüfungen.

Wenn du in einem Restaurant isst, muss der Wirt dir schon sein ein paar Jahren einen Bewirtungsbeleg, der durch ein Kassensystem erstellt wurde, geben.
Die früher üblichen Notizblockrechnungen reichen da schon nicht mehr.
Ob du den Beleg dann Bewirtungsbeleg, Bon oder Rechnung nennst…egal.

Das ist nur, wie das Gesetz angewendet wird - rein rechtlich könnte eine Ahndung stattfinden.

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Nein, natürlich nicht. Nach welcher Rechtsnorm sollte da geahndet werden?

Ich glaube ihr redet aneinander vorbei. Die Aufforderung zum vorzeigen des Bons als Käufer gibt es in Italien, nicht hier

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Okay, jetzt sehe ich das auch. Das hatte ich aus den Augen verloren, weil der Thread schon etwas länger geworden ist.