Überquerung neben roter Ampel?

Hallo,

es stand in der aktuellen Finanztest, ich kann es aber kaum glauben: die Überquerung einer Straße als Fußgänger direkt neben der Ampel kostet nur 5€ Bußgeld? Wieviel würde denn die Überquerung als Fußgänger direkt bei der Ampel ansonsten kosten, sicherlich deutlich mehr?

Danke und Gruß
Granini

Wieviel würde denn die
Überquerung als Fußgänger direkt bei der Ampel ansonsten
kosten, sicherlich deutlich mehr?

Nein.

Fußgänger zahlen tatsächlich nur 5€ Verwarnungsgeld, selbst direkt an der Ampel.

TBNR 137100 Sie missachteten als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 130 BKat

Selbst wenn ein Unfall passiert sind es nur 10€.

Gruß Crack

Hallo,

selbst bei Rot rüber gehen kostet 5€

137100 Sie missachteten als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. ( A - 1) 5,00
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 130 BKat

Gruß

Nostra

Wow das finde ich ja ganz schön wenig, aber gut ist ja eine andere Diskussion. :wink:

Vielen Dank und * an euch beide!

Hallo Crack,

Tja und wieder einmal wird die Verhältnissmässigkeit von Buss-und/oder
Verwarngeldern in meinen Augen in Frage gestellt.

Wer sein KFZ regelwidrig,ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
parkt wird höher bestraft als im fiktiven Fall.

Danke für deine mit Fakten belegte Antwort.

LG Bollfried

Tja und wieder einmal wird die Verhältnissmässigkeit von
Buss-und/oder
Verwarngeldern in meinen Augen in Frage gestellt.

Das ist lange nicht das Einzige Beispiel indem dem klar wird das diese „Summen“ nicht mehr abschreckend wirken wenn es darum geht Ordnungswidrigkeiten zu verhindern. Selbst die letzte hochgepriesene Anpassung der Bußgelder im April ist nicht wirksam wenn man anstatt 20 nun 25€ zahlen muss. Wen stört denn das noch groß?

Gerade in Bereichen wo Andere z.B. durch Falschparker massiv behindert werden müssten empfindliche Sanktionen verhängt werden können. Und das dann auch nicht als feste Summe sondern Einkommensabhängig.

Gruß Crack

Mal nachgehakt…
Moin!
In welcher Entfernung dürfte ich denn die Strasse überqueren, ohne dass das (zugegeben lächerlich geringe) Verwarngeld fällig wäre, bzw. welcher „Umweg“ zur nächsten Ampel wäre zumutbar?
Gruß Walter

Servus,

Wow das finde ich ja ganz schön wenig, aber gut ist ja eine
andere Diskussion. :wink:

Ehrlich gesagt finde ich das Bußgeld schon recht viel. Schließlich geht man als Fußgänger in der Regel nur dann über die rote Ampel, wenn das Überqueren ohne Probleme möglich ist (allein schon deshalb, weil man als schwächster Verkehrsteilnehmer in Zweifelsfall immer den Kürzeren ziehen wird). Von der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann ja nur in Ausnahmefällen die Rede sein.

Es gibt z.B. bei uns eine Straße bei der sind an jeder Querstrasse Fußgänger-Ampeln, obwohl der Querverkehr so gering ist, dass es auch Zebrastreifen locker getan hätten (typischer „Ampel-Overkill“).

Wenn man da an jeder roten Ampel stehen bleibt (und da es keine „grüne Welle“ für Fußgänger gibt, sind 4 von 5 Ampeln eigentlich immer rot) braucht man für das Entlanglaufen an der Strasse schon viel Geduld, da die Rotphasen ziemlich lang sind (ca. 3 Minuten Rotphase mal 5 Ampeln: ca. 15 Minuten Wartezeit für vielleicht 500 Meter Bürgersteig).

Wenn ich also an einer dieser Ampeln stehe, rechts und links kommt kein einziges Auto und ich entschließe mich dann die Straße zu überqueren, finde ich eine Strafe von 5€ schon ziemlich hoch…

Gruß,
Sax

…und wenn ich als Autofahrer an eine rote Ampel komme, alles ist leer und ich fahre vorsichtig ohne jemanden zu gefährden bei rot?

Servus,

also ein Auto ist allein schon wegen seiner Masse, schlechterem Beschleunigungs- und Bremsverhalten und schlechterer Übersicht ein ganz anderer Gefahrengegenstand.

Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Macht noch nicht einmal das Gesetz, dass für „Rotverstöße“ mit dem Auto ganz andere Strafen vorsieht.

Gruß,
Sax

Dafür gibt es keine genau benannte Enfernung.

Inhaltsverzeichnis
§ 25 StVO Fußgänger sagt aus:

(3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.

Es ist also immer eine Einzelfallentscheidung, ich würde aber mal von mindestens 50m ausgehen.

Gruß Crack

Moin!

Schließlich geht man als Fußgänger in der Regel nur dann über
die rote Ampel, wenn das Überqueren ohne Probleme möglich ist
(allein schon deshalb, weil man als schwächster
Verkehrsteilnehmer in Zweifelsfall immer den Kürzeren ziehen
wird). Von der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann ja
nur in Ausnahmefällen die Rede sein.

Aber als Erwachsener ist man (auch wenn das in diesem Fall sicher nicht gewollt ist) Vorbild und wird u.U. von Kindern „kopiert“. Das die schon aufgrund ihrer geringeren Körpergröße und ihres eingeschränktem Gesichtsfeldes dabei einer größeren Gefahr ausgesetzt sind, sollte jedem klar sein. In gewissem Sinne also schon eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (durch schlechtes Vorbild)!

Wenn ich also an einer dieser Ampeln stehe, rechts und links
kommt kein einziges Auto und ich entschließe mich dann die
Straße zu überqueren, finde ich eine Strafe von 5€ schon
ziemlich hoch…

Alleine schon aus oben genanntem Grund finde ich das Verwarngeld viel zu niedrig!
Gruß Walter

1 Like

Moin!
Und Danke!
Gruß Walter

Von der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann ja
nur in Ausnahmefällen die Rede sein.

Hallo,

genau das ist nicht richtig. Es ist sicher für einen Autofahrer eine geringe gesundheitliche Gefährdung. Bei Zweiradfahrern sieht es schon wieder ganz anders aus. Ausweichen mit dem Motorrad kann böse ausgehen, genauso wie anfahren. Daneben gibt es noch Sachschäden. Das war der erste Teil.

Zweiter Teil ist, schon durch die Gefährdungshaftung kann u.U. der Fahrer des Kfz zur Verantwortung gezogen werden. Damit soll auch der Kfz-Fahrer vor Schaden geschützt werden.

Es ist wie mit dem Motorradhelm. Der soll nicht den Kopf schützen, sondern den Unfallgegner vor finanziellen oder strafrechtlichen Folgen. Ein verletzter Motorradfahrer ist billiger als ein toter Motorradfahrer, strafrechtlich gesehen.

Gruß

Nostra

Das kostet gar nichts,weil es für Fußgänger keinen Benutzungszwang für Fußgängerüberwege gibt.

Núr an den ampelgeregelten Überwegen selber,da die Lichtzeichenanlage eine Weisung für Fußgänger gebietet und außerdem eine Gefährdung anderer Teilnehmer möglich wäre.

Schließlich geht man als Fußgänger in der Regel nur dann über
die rote Ampel, wenn das Überqueren ohne Probleme möglich ist

Du vielleicht, das was ich wirklich tagtäglich beobachte ist es manchen Fußgängern (altersunabhängig) sch… egal ob da ein Auto kommt, sollen die doch bremsen…

Wenn ich also an einer dieser Ampeln stehe, rechts und links
kommt kein einziges Auto und ich entschließe mich dann die
Straße zu überqueren, finde ich eine Strafe von 5€ schon
ziemlich hoch…

Rot ist Rot.
und der Vergleich mit einem Auto an einer roten Ampel ist kein Äpfel mit Birnen Vergleich.
Ich stand auch schon mit dem Auto mitten in der Nacht einsam und verlassen an einer roten Ampel - darf ich sie deshalb ungestraft ignorieren?

Krümelchen