Servus,
Wow das finde ich ja ganz schön wenig, aber gut ist ja eine
andere Diskussion.
Ehrlich gesagt finde ich das Bußgeld schon recht viel. Schließlich geht man als Fußgänger in der Regel nur dann über die rote Ampel, wenn das Überqueren ohne Probleme möglich ist (allein schon deshalb, weil man als schwächster Verkehrsteilnehmer in Zweifelsfall immer den Kürzeren ziehen wird). Von der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann ja nur in Ausnahmefällen die Rede sein.
Es gibt z.B. bei uns eine Straße bei der sind an jeder Querstrasse Fußgänger-Ampeln, obwohl der Querverkehr so gering ist, dass es auch Zebrastreifen locker getan hätten (typischer „Ampel-Overkill“).
Wenn man da an jeder roten Ampel stehen bleibt (und da es keine „grüne Welle“ für Fußgänger gibt, sind 4 von 5 Ampeln eigentlich immer rot) braucht man für das Entlanglaufen an der Strasse schon viel Geduld, da die Rotphasen ziemlich lang sind (ca. 3 Minuten Rotphase mal 5 Ampeln: ca. 15 Minuten Wartezeit für vielleicht 500 Meter Bürgersteig).
Wenn ich also an einer dieser Ampeln stehe, rechts und links kommt kein einziges Auto und ich entschließe mich dann die Straße zu überqueren, finde ich eine Strafe von 5€ schon ziemlich hoch…
Gruß,
Sax