Hallo Fairy05,
da Du noch nicht eine einzige Antwort bekommen hast, erbarme ich mich, wenngleich ich eigentlich der Falsche für Deine Anfrage bin. Denn ich komme aus Süddeutschland und tue mir somit mit dem niederdeutschen nicht so ganz leicht. Wie gesagt, ich antworte Dir nur, da Dir sonst noch niemand geantwortet hat. Ob alles richtig ist, was ich schreibe sollen die anderen dann entscheiden.
Vielleicht lag es auch daran, dass Deine Anfrage weder ein „Bitte“ enthält, noch einen Dank und auch keinen Abschiedsgruß. All das sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Hier also die Textausschnitte:
- To dem eerʃten keʃe ik in myne rechte teʃtamentarios dhe
acbaren heren vnde lude, hern Johanne viʃculen vnde
hern Hartwighe abbenborghe, radmanne to luneborgh, Ludeken van
bilne, Thidemanne gruntlinghe, mynen broͤder,
vnde Maken roͤleues, mynen ʃvager, dar bi to doͤnde als ik wol
to-loue vnde miner ʃele nutte ʃy.
Übersetzung: Zum Ersten wähle ich
was machst Du hier mit dem „in“?
meine rechtmäßigen
Testamentsvollstrecker,
Bist Du Dir sicher, dass „testamentarios“ wirklich „Testamentsvollstrecker“ meint? (kann sein, ich weiß es schlicht nicht). könnte es nicht „wähle ich in meinem Testament“ meinen?
die achtbaren, vornehmen und
ehrlichen Herren und Leute _ _ Herrn Johann Visculen und Herrn Hartwig Abbenborghen
„Abbenborghe“ kann man als Eigenname stehen lassen, oder aber man überträgt ihn ebenfalls in unser heutiges Deutsch, dann sollte man das „-he“ weg lassen: Abbenborg
_Ratsm_änner
hier kommt das Manko raus, dass ich aus Süddeutschland stamme: ich weiß nicht, ob „radmanne“ im Niederdeutschen wirklich die Mehrzahl meint, oder evtl. nicht doch den Singular.
aus _ zu Lüneburg_, _ Ludeken von Bilne, _
Da ich kein „Bilne“ in der Karte finde, gehe ich mal von einem Lese- oder Schreibfehler aus.
_Thidemann Gruntling_he,
hier ist wieder das Gleiche wie oben: Als Eigenname wäre das -he am Namensende o.k., bei der Übersetzung wird daraus normalerweise aber ein „Gruntling“.
meine_m n _ Bruder und Maken Röleves, meine_m n Schwager,_,
dabei zu tun als ich wohl (= richtig, gut) tue gelobe und meiner Seele [von] Nutzen sei
- Vortmer, myn hvs vppe dem Mere dat gheue ik to ener
vicarie, dar ʃchal men to nehmen een veerdendeel von
eneme wiʃpele zoltes.
Übersetzung: _Ferner_hin, mein Haus am
das müssten wieder Norddeutsche klären, ob „uppe“ „am“ heißen kann, ich könnte mir denken, dass aus "auf dem " heißt, dann wäre „Mere“ nicht das Meer, sondern irgend so was wie „Hügel“. Ein Stadtteil von Lüneburg heißt „Rettmer“!
Meer
bezweifle ich
das gebe ich zu
einer Vicarie, da soll man (zu) nehmen ein Viertelteil
von einem Teil? des von einem (?? „wispele zoltes“ kann ich nicht deuten)
- Dhe fuluen achte ʃchillinge rente magh Ludeke boͤcholt vnde
ʃyne eruen vthloͤʃen wan ʃe willet vor vnɉ mark.
Übersetzung:_Die_selben
ob „fulven“ wirklich „selben“ heißt, müssen Norddeutsche beurteilen.
8 Schillinge Ertrag magli Ludeke Bocholt
und seinen Erben auslösen für 8 Mark,
wenn sie wollen.
- Voortmer ʃy witlik, dat ik hebbe ligghende vppe her Diderik
broͤmeʃ hus alʃo vele hoͤppen dat he mi xl mark
koͤftede: den hoͤppen gheue ik hern Diderike vnde hern
Claweʃe, synem broͤdere; darto gheue ik en veʃtegh mark
dhe mi her Diderik ʃchuldegh is, van den L marken ʃcal he
afʃlan vɉ mark vor myn ʃchot.
Übersetzung:_Ferner_hin sei bekannt (eigentlich „wissentlich“), dass ich in _ auf _ Herrn D id erik
Bromes Haus gelegen t habe , _also viele Hopfen _
(wenn das unten Hopfen heißen soll, heißt das hier auch Hopfen)…,
_:dass er mi ch 40 Mark kostet e : den Hopfen gebe ich den Herrn
D id erik_
(verhochdeutscht: Dietrich) und Clawese (verhochdeutscht: Nikolaus), seinem Bruder,
dazu gebe ich ihnen 50 Mark, die mir Herr D id erik schuldig ist,
von den 50 Mark soll er abschlagen 6 Mark für
mein en schot
(?würde ich eigentlich mit „Schuss“ übersetzen, macht hier aber wenig Sinn)
- Vortmer hebbe ik dan Reywarde biʃchopinge lxxx mark vp en
half voder zoltes.
Übersetzung: Ferner_hin habe ich dann Reyward Bischofinge
_ 80 Mark auf einen halben Fuder (wieder dieses zoltes, sollte das Zoll meinen? Das wäre aber doch eigentlich „tol“ oder „toll“)
Und mit diesem Textabschnitt hier komm ich überhaupt nicht
klar.
Offt ick denne na deme willen godes van deme dode vorwunnen
worde Sette vnde make ick nu touorenn myn
Testamente vnde latesten willen van mynen wolwunnen gude dat
my de almechtige god vorleenth hefft to der ere
godes vormiddelst mynen nabeschreuenen vormunderen na mynem
dode toentrichtende Jn nabeschreuener wise.[…]
Offt ick denne na deme willen godes van deme dode vorwunnen
worde Sette vnde make ick nu touoren myn
Testamente […] Jtem den armen dullen vnde affsinnigen menschen
to lubeke vor beyde doren sittende geue ick twe mark
lubesch […]
_**Oft tat ich nach dem Willen Goten [und bin auch] von dem Tode verführt worden
Setze und mache ich nun zu hören (= öffentlich) mein
Testament und letzen Willen von meinen Wohlwollen gute dass
mir der allmächtige Gott verholfen hat zu der Ehre
Gottes damit meine nachbeschriebenen (= unten stehenden) Vormündern nach meinem
Tod zu entrichten in nachbeschriebener Weise
Ebenso den armen verrückten und irren (= absinnigen) Menschen
zu Lubeke vor beiden Toren sitzend gebe ich zwei Mark
lubesch**_ (damit kann ich nichts anfangen; beim Googlen scheint sich wohl so eine Art „Definition“ von der Mark, von der man spricht herauszuschälen: vielleicht „lubesch“ = aus Lübeck; ähnlich wie hier in Bayern „rheinisch“, ebenfalls als Beifügung zur Währungseinheit)
(eben war von Lüneburg die Rede, jetzt stellt sich die Frage, ob er jetzt hier Lübeck oder Lübbecke meint; wohl eher Lübeck)
Meld Dich mal, ob es was geholfen hat
Viele Grüße
Alexander