Übersicht Grundstückstypen?

Hallo,

ich interessiere mich für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und möchte mir ein Grundstück zulegen - also kaufen. Ich würde gerne wissen, ob bestimmte Grundstückstypen auch bestimmte Verpflichtungen mit sich ziehen. Ich habe beispielsweise mal gehört, dass, wenn man ein Wald kauft (Privatwald), so müsse man es versichern (falls Spaziergänger im Wald stürzen, wie im Winter die Salzstreuung auf dem Bürgersteig) usw…:

Wenn beispielsweise ein Landwirtschaftliches Grundstück zum Verkauf steht mit folgender Beschreibung:

Bewertungsgegenstand := Landwirtschaftsfläche
Objektart := Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
Derzeitige := Nutzung Weideland
Besonderheiten := Keine öffentliche Erschließung. Landschaftsschutzgebiet

  • Weideland bedeutet Vieh grast darauf. Ich würde es gerne Umzäunen und ein paar Obstbäume pflanzen und ggf. einen Teil als Kleingarten benutzen?

  • Wenn ich der Eigentümer bin, darf ich mein Grundstück nutzen wie ich will oder gibt es da ggf. Restriktionen? Dürfte ich beispielsweise eine Schwengelpumpe anbringen oder kommt das auf die Gemeinde an?

  • Was heißt „Erschließung“ im Immobilienjargon? Ist nur der Zugang als „Weg“ gemeint oder die gesamte Infrastruktur wie Wasser, Abwasser und Strom auch?

(Falls es ein Link gibt mit einer groben Übersicht was die Grundstückstypen bedeuten und welche Pflichten und Rechte damit mit einhergehen, würde mich das freuen)

Ich danke allen Hinweisgebern

Gruß Lepsaul

Das würde dazu führen, dass dann das land zu Dauergrünland wird.

Blockquote Als Dauergrünland gelten Wiesen und Weiden, die mehr als fünf Jahre nicht als Acker genutzt wurden . Der Flächenanteil hat seit Anfang der 1990er Jahre abgenommen. Der Verlust wurde gestoppt, jedoch muss Dauergrünland erhalten werden, damit das so bleibt.
https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/gruenlandumbruch#schutz-des-grunlands

Was ein Wertverlust des Grundstückes ergeben kann.

Natürlich nicht, ich würde gern in meinen Garten ein AKW bauen, darf es aber nicht. Um es mal überspitz darzustellen.
Der Bau einen Brunnens kann genehmigungspflichtige sein.

Fast, nur nicht immebilien sondern Grundstückjargon Erschlossen ist ein Grundstück wenn es zu und Abwegung hat und an die Ver- und Endsorgung angeschlossen ist - z.B. Strom Wasser Gas Telekomunikation ect.

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Servus,

und

= Njet.

Eine Nutzungsänderung von Weideland in Garten würde beiläufig ohnehin nicht genehmigt - bei Ackerland vielleicht eher, weil da zumindest der Teil Streuobstwiese ökologisch aufgewertet würde. Umzäunung: Dickes Fragezeichen.

  • übrigens: Für den Kauf einer vergleichsweise winzigen landwirtschaftlichen Nutzfläche, die für sich alleine nicht wirtschaftlich landwirtschaftlich nutzbar ist, gibt es allenfalls dann eine Genehmigung, wenn der zuständige Beamte noch ein paar Wochen bis zur Pensionierung hat und keinen Aufwand mehr treiben will. Nach Landesrecht sind solche Flächen, wenn sie winzig genug sind, allerdings hie und da genehmigungsfrei - dazu wäre es gut, das Bundesland zu kennen.

Schöne Grüße

MM

Wegen der Erschliessung fragst Du am Besten den, der das so formuliert hat. Makler kennen sich oft nur eingeschränkt mit landwirtschaftlichen Flächen aus. „Öffentliche Erschliessung“ sollte bedeuten, dass es an eine öffentliche Strasse angeschlossen ist. Hier würde ich die Zuwegung über einen „Feldweg“ unterstellen. Diese Wege sind grob gesagt für Jedermann nicht nutzbar, sondern nur für die Bewirtschafter. Näheres sollte die Gemeinde wissen.
Zum Landschaftsschutzgebebiet gibt es eine entsprechende Verordnung, in der zu finden ist, was dort erlaubt und was nicht erlaubt ist. Das kann sehr unterschiedlich sein. Ansprechpartner dürfte hier die Gemeinde oder auch die zuständige Naturschutzbehörde (Landratsamt?) sein.

Hessen Äppelwoi

Servus,

Freigrenze für die Genehmigungspflicht gem. Grundstücksverkehrsgesetz sind in Hessen 0,25 ha = 2.500 m². Wenn es irgendwo noch solche Handtuchformate gibt, fällt diese Hürde dann weg. Ob allerdings das willkürliche Herausmessen solcher Fetzchen aus bestehenden größeren Flurstücken möglich ist, weiß ich nicht.

Bleiben die Hürden Umzäunung, Nutzungsänderung, Brunnenbau im Landschaftsschutzgebiet.

Schöne Grüße

MM

Was ist mit dem Boden? Ist „Weideland“ als Kleingarten geeignet?

Das kommt drauf an.

Ich bin mit einem solchen gesegnet, der vor über hundert Jahren an die Stadt Mannheim zur Nutzung als Kleingartengebiet verkauft wurde, obwohl der schreckliche, staunasse, kalkarme, säuerliche Pelosol auf Auenton eigentlich nur für den Betrieb einer Ziegelei geeignet wäre…

Es gibt halt einige Sachen, die dort nicht gehen. Für andere braucht es halt den biblischen „Schweiß des Angesichts“ als förderndes Element…

Schöne Grüße

MM

Die Flächen die mich interessieren haben meist um die <800qm für ein paar tausend Eurönchen.

Nach was für einem „Grundstückstypen“ sollte ich denn dann Ausschau halten, wenn ich ein Garten will?

Servus,

Stichworte wären da Gartengrundstück vereinsfrei oder Streuobstwiese mit Gartennutzung.

Schöne Grüße

MM

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Vereinsfrei? Äh ich bin eine Privatperson, kein Verein?
Gegoogelt kommt Golfzeugs :woozy_face:

Aber

Gartengrundstück

oder

Streuobstwiese mit Gartennutzung
klingt top!

bedeutet: Nicht durch einen Kleingartenverein verwaltet und unterverpachtet. Wenn man Vergnügen an einem Gartengrundstück haben will, sollte man vermeiden, dass da ein Kleingartenverein oder (etwas liberaler, aber auch schlimm genug) die Bahn-Landwirtschaft (ja, die heißt wirklich so!) drauf sitzt.

Das Dasein als Pächter in einem Kleingartenverein ist was für Masochisten und für Mittelgewichter wie meinereinen, die es gewohnt sind, einzustecken und stehen zu bleiben.

Schöne Grüße

MM

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Ich dachte eher an die hier üblichen Kalkmagerrasen, auch in besserer Ausprägung. Was ackerfähig ist, wird geackert. Es bleibt nur das übrig, was nicht geeignet ist.

Ja, eben. Und du möchtest auch kein Mitglied im Kleingartenverein werden, sondern nur ein Grundstück kaufen. Deshalb der Zusatz „vereinsfrei“.

Edit: warum sehe ich erst nach Absenden meiner Antwort, was @Aprilfisch schon vor einer Stunde geschrieben hat?:roll_eyes:

Ja, einen Grund hat es „eigentlich“ immer, wenn Weideland nicht umgebrochen wird.

Andererseits muss der Boden in einem Liebhabergarten nicht unbedingt kohl- oder zuckerrübentauglich sein. Da sind die Ansprüche weniger hoch, als wenn Produktivität gefragt ist, und im kleineren Rahmen geht es leichter, Wasserhaushalt, Humusgehalt usw. nach und nach zu verbessern, so dass auch auf Dreißigerböden „etwas geht“.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

wenn Du nach einem Garten zum Kauf suchst, kannst Du den Begriff „Vereinsfreiheit“ weglassen, da Kleingartenvereine normalerweise nur verpachten.

Gruß,
Paran

Servus,

wenn Du mal ein bisselchen schaust, was als „Garten zum Kauf“ angeboten wird, siehst Du schnell, dass das nicht richtig ist: Pächter von Vereinsgärten verstehen unter „Verkaufen“ des Gartens, dass man Bäume, Stauden, Brunnen und vor allem die Laube gegen Abstandszahlung an den Nachpächter verkauft. Je nach Organisation des Vereins werden dafür bei starker Nachfrage oder langen Wartelisten Mondpreise bezahlt.

Es ist also nützlich, auch bei Interesse am Kauf eines Gartenstücks darauf zu achten, dass dieses vereinsfrei ist, bevor man unangenehme Überraschungen erlebt.

Schöne Grüße

MM

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