wenn man mit seinem Auto mit allen vier Rädern in einer
eingezeichneten Parkbox steht, aber das Fahrzeugheck oder
-vorderteil ca. 20cm über die weiße Begrenzungslinie
hinausreicht, ist dies zulässig
Ja: § 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO verbietet nicht das Parken außerhalb der markierten Parkflächen. (BGH NJW 1980, 845; BayObLG, NJW 1978, 277, OLG Düsseldorf, DAR 1986, 157; OLG Köln, DAR 1983, 333 f.)
oder macht man sich eines
Verkehrsverstosses schuldig.
Ja: § 1 StVO gebietet ein Verhalten ohne vermeidbare Behinderung oder Belästigung.
Nach der Parkbox beginnt eine
Ausfahrt, aber es entsteht keine Behinderung.
Das sehe ich anders, wenn die Zuwegung, etwa für ein ähnlich dimensionierten SUV mit beschränkter Manövrierfähigkeit, derart verengt wird.
G imager