Guten Tag,
mal fiktiv gedacht: der Mitarbeiter A hat in 2020 genau 100 Überstunden angesammelt. Kurz darauf wurde er 1 Jahr krank. Die Überstunden „parkten“ in dem Jahr, sein Stundenlohn wurde jedoch ohne Begründung gekürzt. Ihm wurde ein Änderungsvertrag vorgelegt, welche er sofort unterschreiben musste-ohne zu erklären warum sich der Stundenlohn verringerte. Nun, aufgrund der Pandemie muss Herr A Überstunden abbauen, da sich die Auftragslage verschlechtert hat.
Nun zu den Fragen:
Die Überstunden aus 2020 müssen doch auch mit dem Stundenlohn aus 2020 berechnet werden? Denn diese sind ja entstanden, bevor der Änderungsvertrag unterschrieben und der Stundenlohn gesenkt wurde.
Grenzt das (die sofortige Unterzeichnung des neuen Std-Lohns) nicht an Nötigung oder gar Erpressung im Sinne des StGB?
Danke für eure Meinungen dazu.
VG,