Hallo,
in einem Arbeitsvertrag ist die Rede von einer regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden bei 5 Arbeitstagen - Lage und Dauer der täglichen Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen (die nie spezifiziert wurden) und dass sich der Arbeitnehmer verpflichtet, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, Überstunden und Mehrarbeit zu leisten, die mit dem Jahresgehalt abgegolten sind.
Wenn der Arbeitnehmer nun 80 Überstunden geleistet hat, darf er diese durch Minderarbeit in den folgenden Wochen ausgleichen? Welche Bedingungen gelten hierfür? Bedarf es einer Genehmigung des Vorgesetzten, wenn es sich um 1-3 Stunden täglich handelt?
Danke für eine Einschätzung.