Die aufgelaufenen Überstunden wurden von meinem Arbeitgeber ohne vorherige Abstimmung einfach ausgezahlt, In den Vorjahren wurde vorher immer abgefragt, ob man die Zeit ausgezahlt haben möchte oder durch Freizeit ausgleichen will.
Ich ärgere mich darüber, da ich als *berufstätiger Rentner sowieso schon steuertechnisch bestraft werde. Ich habe dadurch sehr hohe Abzüge, sodass es sich absolut für mich nicht lohnt. Ich gehöre der Berufsgruppe Einzelhandel in Hamburg an.
Ist dieses Handling des Arbeitgebers ok?
Danke vorab für hilfreiche Antworten !!
Hi
was steht in deinem Arbeitsvertrag? Gibt es ggf besondere Vereinbarungen?
Habt ihr einen Betriebs- oder Personalrat? An den würde ich mich zuerst wenden.
Gruß h
Servus,
das hier:
ist ein ganz gewaltiger Unsinn.
Du wirst keineswegs höher besteuert als alle anderen - im Gegenteil, sogar viel niedriger, weil Deine Altersrente nur zu einem nicht besonders hohen Anteil besteuert wird.
Schöne Grüße
MM
Danke MM für Deine Beteiligung. Mein Hauptthema ist jetzt nicht die Besteuerung (darüber könnte man länger diskutieren ) sondern mir geht es darum , ob diese Mehrstunden unabgesprochen einfach ausgezahlt werden können. In den Vorjahren wurde immer gefragt, ob man es ausgezahlt haben oder in Freizeit abgelten möchte. Davon bin ich auch diesmal ausgegangen und war über-
rascht, dass das anders gehandelt wurde.
Liebes Hexerl, wir haben weder das eine noch das andere obgleich wir ca. mindestens 100 Mitarbeiter sind. Ich habe zu der Handhabung im Vertrag keinen Passus gefunden, weiß aber nicht, ob das evtl. im Manteltarifvertrag geregelt ist.
LG Shy
Interessant wäre in diesem Zusammenhang, ob auf Deiner Lohnabrechnung im Feld „Austrittsdatum“ etwas steht, wo vorher nichts gestanden hat, und wenn ja was da steht.
Ich denke an den Parallelthread, den Du zum Thema Befristung/Entfristung gestartet hast.
Schöne Grüße
MM
Kann es sein, dass Du schlicht nicht da warst, als rumgefragt wurde o. ä?
Da schließe ich mich @Hexerl Rückfrage an. Was steht im Arbeitsvertrag dazu?
Da steht durchgehend nur bei Eintritt das Datum/Jahr , bei Austritt ist nie eine Eintritt.
LG
Ach, und weil ich zufällig nicht da gewesen sein könnte, fällt ein anderer meine Entscheidung ?
Wie komisch ist das denn Und nein, es wurde diesmal nicht abgefragt, sondern angeblich versehentlich von einer Büromitarbeiterin angewiesen (für ca. 100 oder mehr Beschäftigte glaube sind eher 150)
Wie an Hexerl bereits geantwortet : Ich habe zu der Handhabung im Vertrag keinen Passus gefunden, weiß aber nicht, ob das evtl. im Manteltarifvertrag geregelt ist.
Gruss
Habe ich das geschrieben? Nein! Hoffe Du bist so fehlerfrei, wie Du es von deinem Arbeitgeber erwartest!
das verstehe ich nicht.
Ich bin von den in D wohl am weitesten verbreiteten Gehaltsabrechnungen ausgegangen, die mit LODAS erzeugt werden. Alldieweil DATEV in solchen Angelegenheiten eine Art Gold-Standard ist, schätze ich, dass sehr, sehr viele andere Formate ebenfalls (oben links) zwei Felder „Eintritt“ und „Austritt“ vorsehen.
Und in dem Feld „Austritt“ steht nix, bis jemand ein Austrittsdatum eingibt, d.h. die letzte Abrechnung des Beschäftigungsverhältnisses gefahren wird.
Daher meine Frage, wie das bei der Abrechnung, mit der die „Überstunden“ zur Auszahlung abgerechnet wurden (Du hast bisher nicht erzählt, ob das die für September oder die für Oktober ist) ausschaut.
Aber eigentlich geht mich das ja nichts weiter an - es macht mir im Gegenzug auch nichts aus, wenn Du weiter herumspekulierst und im Trüben fischst.
Glück auf!
MM
Hallo,
lt. ständiger Rechtsprechung des BAG sind Überstunden grundsätzlich in Geld zu vergüten, sofern nicht arbeits- oder tarifvertraglich ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
Ein AN hat grundsätzlich kein Wahlrecht bezüglich der Vergütung von Überstunden.
&tschüß
Wolfgang