Hallo,
grundsätzlich gilt für die Krankengeldberechnung, dass der letzte abgerechnete Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu grunde gelegt wird. Berechnung dann wie folgt: 70% vom Brutto, allerdings max. 90% vom Netto. In der Regel wird das Netto zugrunde gelegt. Davon gehen noch Beiträge zur RV, ALV und PV ab. Überstunden werden dann berücksichtigt, wenn Sie regelmässig in den letzten 3 Monaten vor Beginn der AU angefallen sind und über das Gehalt insgesamt jeweils über dem vereinbarten Gehalt liegt: also es muss in jedem der 3 Monate Überstunden angefallen sein.
In Ihrem Fall ist entscheidend ,ob vor Beginn der AU, also im Sept, Aug und Juli 2013 regelmässig Überstunden angefallen sind. Nur wenn in jedem Monat dies der Fall ist, werden die Überstunden bei der Krankengeldberechnung berücksichtigt.
Urlaubsansprüche werden nicht angerechnet, da sie auch nicht bei der KG-Berechnung berücksichtigt werden, allerdings Urlaubsgeld als Einmalzahlung.
Es gibt aber Krankenkassen, die daraus einen Ruhenstatbestand ableiten.
Ich hoffe, es ist nachvollziehbar
Bei Fragen gerne nochmal schreiben.