Überstunden bei Krankengeld Berechnung

hallo,
jemand ist krankgeschrieben im monat oktober. beschaftigung endet ende oktober. ab novermber wird krankengeld bezogen.

wie ist das mit ueberstunden ?
die werden nicht monatlich sondern nur alle 6 monate ausbezahlt. ausbezahlt wurden im september 50 ueberstunden? 
dann werden mit der oktober abrechnung nochmal 15 ueberstunden und 6 tage resturlaubsansoruch ausbezahlt.

wie wird das bei der krankengeldberechnung berucksichtigt?

mfg vincent

Auf die Höhe des krankengeldes an sich wirkt sich das nicht aus.  es kann aber sein, dass du für die 6 tage, für die du urlaubsabgeltung bekommst, kein krankengeld gezahlt wird. Urlaubsabgeltung zählt als Arbeitsentgelt und Arbeitsentgelt ist ein ausschlussgrund für den bezug von krankengeld. Für die Überstunden zählt das jedoch nicht. Du solltest dich aber auf jeden fall mal bei der krankenkasse melden und es dir dort erklären lassen.

Hallo,

grundsätzlich gilt für die Krankengeldberechnung, dass der letzte  abgerechnete Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu grunde gelegt wird. Berechnung dann wie folgt: 70% vom Brutto, allerdings max. 90% vom Netto. In der Regel wird das Netto zugrunde gelegt. Davon gehen noch Beiträge zur RV, ALV und PV ab. Überstunden werden dann berücksichtigt, wenn Sie regelmässig in den letzten 3 Monaten vor Beginn der AU angefallen sind und über das Gehalt insgesamt jeweils über dem vereinbarten Gehalt liegt: also es muss in jedem der 3 Monate Überstunden angefallen sein.

In Ihrem Fall ist entscheidend ,ob vor Beginn der AU, also im Sept, Aug und Juli 2013 regelmässig Überstunden angefallen sind. Nur wenn in jedem Monat dies der Fall ist, werden die Überstunden bei der Krankengeldberechnung berücksichtigt.

Urlaubsansprüche werden nicht angerechnet, da sie auch nicht bei der KG-Berechnung berücksichtigt werden, allerdings Urlaubsgeld als Einmalzahlung.

Es gibt aber Krankenkassen, die daraus einen Ruhenstatbestand ableiten.

Ich hoffe, es ist nachvollziehbar

Bei Fragen gerne nochmal schreiben.

Hallo vincent
leider kenne ich mich mit Abrechnungen nicht aus
auch nicht ob Überstunden zum Krankengeld zählen
mfg
Erich