Mal angenommen eine Abteilung in einem Industrieunternehmen (Arbeitsbereich Vertriebsinndendienst) besteht aus 6 Kollegen. Davon sind zwei Kollegen Teilzeitkräfte.
Eine Kollegin ist seit 4 Wochen krank und wird seitdem alleine von einer Kollegin vertreten. Jetzt ist die Kollegin weitere 4 Wochen krank. Es soll demnächst die Arbeitsverteilung innerhalb der Abteilung diskutiert werden.
Die Teilzeitkräfte sind grundsätzlich der Auffasung keine Mehrarbeit/Überstunden leisten zu müssen, da sie Kinder haben.
Deshalb die Frage, ob von einer einzigen Kollegin erwartet werden kann so eine lange Krankheitsperiode alleine aufzufangen.
Nach meiner Auffassung müsste der Arbeitgeber die Arbeit der dauerkranken Kollegin auf alle Temmitglieder verteilen und kann nicht nur von einer Person erwarten Mehrarbeit zu leisten.
Es hieß jetzt schon, dass ggf. Überstunden angeordnet werden sollen, aber das müsste doch dann für alle Teammitglieder gelten und nicht nur für einzelne Personen, oder?
Es ist vielleicht noch wichtig zu erwähnen, dass die Abteilung durch permanenten Personalabbau der Firma eh schon unterbesetzt ist. Die Krankentage in der Abteilung steigen insgesamt sprunghaft an, weill viele Kollegen dem Arbeitsaufkommen schlicht nicht mehr gewachsen sind.
In der Firma gibt es einen Betriebsrat und mich würde die allgemeine Rechtslage interessieren. Also zusammengefasst:
- Können nur für einzelne Personen einer Abteilung Überstunden angeordnet werden?
- Gibt dieser, größtenteils der Firma anzulastende Personalmangel, überhaupt eine Grundlage für Überstunden?
- Kann man es ablehnen alleine so lange eine Krankheitsvertretung abzuleisten, oder kann man auf eine Umverteilung der Arbeit bestehen?
Viele Grüße
Darwina