Hallo zusammen!
Ich bin nun seit 5 Jahren bei meiner Firma mit Sitz in X beschäftigt. Mein Arbeitgeber hat auch nur in X seinen Firmensitz.
Seit nun fast einem Jahr bin ich nun für 3-4 Tage in eine Arbeitsgruppe des Konzerns am Standort Y (nicht Standort meines im Arbeitsvertrag angegebenen Arbeitgebers) abkommandiert.
Von mir zu Hause zum Arbeitsort am Standort Y bin ich etwas über eine Stunde unterwegs (nach X nur 20 Minuten).
Ich stelle mir nun die Frage, ob meine Anfahrt nach Y eigentlich zur Arbeitszeit gerechnet werden müsste.
Im Arbeitsvertrag steht, dass ich an allen Standorten des Arbeitgebers innerhalb der BRD eingesetzt werden kann. Wie erwähnt hat mein Arbeitgeber aber nur einen Sitz in X. Lediglich andere Schwesterunternehmen unseres Konzerns sitzen in Y. Kann es sein, dass dennoch durch meine längerfristige Beschäftigung in Y Konkretisierung eingetreten ist?
Hintergrund meiner Frage sind viel weniger der Aufbau von Überstunden etc. sondern die Frage des Versicherungsschutzes auf dem Heimweg. Da es in Y auch gerne mal etwas später wird komme ich, wenn man Hin- und Rückfahrt zur Arbeitszeit zählen muss, schnell mal über 10-12 Stunden…
Vielen Dank für eure Antworten!