Überstundenaufbau / Versicherung durch Anfahrtt?

Hallo zusammen!

Ich bin nun seit 5 Jahren bei meiner Firma mit Sitz in X beschäftigt. Mein Arbeitgeber hat auch nur in X seinen Firmensitz.

Seit nun fast einem Jahr bin ich nun für 3-4 Tage in eine Arbeitsgruppe des Konzerns am Standort Y (nicht Standort meines im Arbeitsvertrag angegebenen Arbeitgebers) abkommandiert.

Von mir zu Hause zum Arbeitsort am Standort Y bin ich etwas über eine Stunde unterwegs (nach X nur 20 Minuten).

Ich stelle mir nun die Frage, ob meine Anfahrt nach Y eigentlich zur Arbeitszeit gerechnet werden müsste.

Im Arbeitsvertrag steht, dass ich an allen Standorten des Arbeitgebers innerhalb der BRD eingesetzt werden kann. Wie erwähnt hat mein Arbeitgeber aber nur einen Sitz in X. Lediglich andere Schwesterunternehmen unseres Konzerns sitzen in Y. Kann es sein, dass dennoch durch meine längerfristige Beschäftigung in Y Konkretisierung eingetreten ist?

Hintergrund meiner Frage sind viel weniger der Aufbau von Überstunden etc. sondern die Frage des Versicherungsschutzes auf dem Heimweg. Da es in Y auch gerne mal etwas später wird komme ich, wenn man Hin- und Rückfahrt zur Arbeitszeit zählen muss, schnell mal über 10-12 Stunden…

Vielen Dank für eure Antworten!

Hallo,
die Anfahrt zählt definitiv nicht zur Arbeitszeit Frag deinen Arbeitgeber, ob du wegen der längeren Strecke einen finanziellen Ausgleich bekommst, ein Anrecht darauf hast du nicht.Da die Firma deines Arbeitsgebers Teil eines Konzerns ist, bist du wahrscheinlich dazu verpflichtet innerhalb der BRD zu arbeiten, dies solltest du aber nochmal mit eurem Betriebsrat klären. Versicherungsschutz besteht in jedem Fall.
Gruß
Jürgen

Guten Morgen!

Meiner Meinung nach gilt der Arbeitsweg nicht als Arbeitszeit. Die Arbeitszeit beginnt für gewöhnlich mit Ankunft am direkten Arbeitsort.
Über den Versicherungsschutz musst du dir als Arbeitnehmer primär erst mal keine Gedanken machen, da dein Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen hat das du nicht länger als 10 Stunden in der Firma arbeitest! Sollte ein Versicherungsfall eintreten und du nachweislich auf Anweisung länger als 10 Stunden gearbeitet hast muss dein Arbeitgeber die Kosten für evtl. Unfälle etc. übernehmen.
So kenne ich das zumindest.

Gruß
Jessy

Hallo,
ganz generell sind Sie auf der Fahrt von zuhause zum Arbeitsplatz X und zurück versichert über die Berufsgenossenschaft des AG.
Die Fahrt von X nach Y ist bei Abordnung eine Dienstreise, damit übernimmt die Dienstreiseversicherung. Die Zeitdifferenz zwischen X und Y können als Fahrtüberstunden betrachtet werden.

Eine Abordnung wird vom AG dann gemacht, wenn man keine Versetzung (= Änderungskündigung) machen will und der Zeitraum bis zur Rückkehr zu X absehbar ist. Ich gehe davon aus, dass Sie eine schriftliche Abordnungsvereinbarung haben.Ansonsten wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat oder an die zuständige Gewerkschaft.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

hallo.

erstens kann ich immer nur raten den Betriebsrat zu fragen.
zweitens kommt es auf deine Tätigkeit an. (wenn du im Ausendienst eingesetzt bist is des normal)
Bist du im Monat für 3-4Tage bei y?

Wenn du in der Woche für 3-4Tage dort bist würde ich nach einem Firmenwagen fragen.

Ich kann dir den Tipp geben einfach bei firma X einstempeln, ausstempeln, zur firma y fahren einstampeln, arbeiten, ausstempeln zur firma x fahren, einstempeln und ausstempeln. So Kannst du deinem AG den Mehraufwand verdeutlichen und deinen Forderungen nachdruck verleihen.

grüße

Hallo haugroen,

bitte differenziere: Wer ist Dein AG? Deine Firma in X oder der Konzern, zu dem diese Firma anscheinend gehört? Wenn Du im Auftrag Deiner Firma zu einem anderen Einsatzort geschickt wirst, sind die Strecken zum Arbeitsplatz und zurück als Arbeitsweg versichert. Aus eigenem Interesse solltest Du allerdings im Fall des Falles nachweisen können, dass diese Anweisung bestanden hat. Und natürlich penibel aller Zeiten notieren, z.B. in einem Fahrtenbuch.

Kommandierungen gibt es beim Militär, im normalen Leben nicht. Entweder Du bist an den Standort Y (evtl. vorübergehend) versetzt worden, dann ist es bis dorthin dein normaler Arbeitsweg, also versichert, oder es ist eine Dienstreise, die Du von zu Hause aus antrittst. In diesem Fall ist es auch versichert, wenn Dein Arbeigeber damit einverstanden ist, wenn Du die Reise von zu Hause antrittst. Ist er das nicht, solltest Du zuerst in die Firma fahren und von dort die eigentliche Dienstreise antreten. U.U. kann es in Deinem Fall auch lohnsteuerrechtlich als ständig wechselnde Einsatzstelle angesehen werden. „Eine ständig wechselnde Einsatzstelle liegt vor, wenn sich die Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers aufgrund seiner individuellen beruflichen Tätigkeit laufend örtlich ändert. R 37 Abs. 5 LStR“
Arbeitszeitrechtlich ist Dienstreise Arbeitzeit, wenn Du z.B. ein Fahrzeug lenkst, für Mitfahrer oder Bahnfahrer ist es sog. passive Arbeitszeit, da Du ja auch schlafen kannst.
Hier solltest Du dringend über den BR oder Konzern-BR eine verbindliche Klärung herbeiführen lassen.
Denke bitte auch daran: Wenn Du z.B. bei einer sehr langen Arbeitszeit auf dem Heimweg nur mal eben in eine Nebenstraße fährst, um im Supermarkt etwa einzukaufen, erlischt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung für diesen Teil der Strecke weil Du vom direkten Heimweg abgewichen bist, bis Du wieder auf dem alten Weg bist.

Gruß Fredo

Hallo haugroen,

das ist gar nicht so ganz einfach zu beantworten!

Zuerst. Der Anfahrtsweg /die Zeit dafür gehört (normalerweise) nicht zur Arbeitszeit.
Versicherungsschutz (über Berufsgenossenschaft) besteht auf der Hin- und Rückfahrt, wenn diese ohne Umwege absolviert werden.

Aber: Wieso ist es möglich, dass ein Einsatz im Schwesterunternehmen erfolgt? Gab es eine Versetzung/Abordnung, die der Betriebsrat genehmigt hat? Oder gibt es keinen Betriebsrat? Gibt es einen Tarifvertrag?

Nur der zeitliche Mehraufwand wird vermutlich keine Berechtigung zum Ablehnen ergeben, da zahlreiche Arbeitnehmer heute bis zu 2 Stunden einfache Fahrzeit haben.

Wenn noch Fragen sind, bitte einfach nochmal melden.
Viele Grüße
Iris

Hallo,

erstmal Entschuldigung das ich mich so spät melde.
Wir waren im Urlaub und ich bin leider an kein Internet gekommen. Entgegen meiner Erwartungen.

Haben Sie denn in Ihrer Firma keinen Betriebsrat?
Das ist scheinbar wieder eine sehr schwammige Sache mit dem Hinweis in Ihrem Arbeitsvertrag.

Ich möchte Ihnen empfehlen einen Anwalt oder die Gewerkschaft zu Rate zu ziehen. Die beraten manchmal auch Arbeitnehmer die keine Mitglieder sind.
Manchmal schließen sich Arbeitsvertrag und Gesetz auch aus. Das kann allerdings nur wie o.g. ein Anwalt oder die Gewerkschaft (die auch Rechtsanwälte haben) genau klären.

Viele Grüße

Guten Tag,

zuerst wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2012.

Ist auf Betriebsebene keine Regelung zum Reisekostenrecht vereinbart, so gilt grundsätzlich das Bundesreisekostengesetz. Gar keine Regelung zumal ein Konzern würde mich sehr wundern.

Reisezeit ist grundsätzlich keite zwingende Arbeitszeit. Bei ein em Konzern dürfte diese Frage jedoch selbstverständlich und usus in der Anwendung sein.

Unfallversicherungsschutz im Rahmen eines ggf. Arbeitsunfalles besteht bei Reise- und Rückkehr zum Wohnort.

Ein klärendes Gespräch würde ich dennoch mit der Personalabteilung oder dem Betriebsrat führen, da ggf. neue steuerrechtliche Regelungen sogenannte „Auswärtstätigkeiten“ in Verbindung mit der Reisegeldentschädigung zu beachten sind, im Übrigen auch für den AG. Die Verschiebung des regelmäßifgen Beschäftigungsortes kann dabei nicht unwesentlich sein.

Diese Grundsatzfrage sollte der Konzern klären.

Beste Grüße

soweit ich weiß ist es rechtens. die pausenzeiten müssen nur entsprechend angehoben werden.meine arbeitszeit beträgt teilweise im sozialen bereich 23 stunden!!

du hast außerdem einen vertrag mit einer firma x. hat diese tochterunternehmen gehören die mit zu der firma.