überteuerter Tiefgaragenplatz bei Sozialwohnung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage, da ich eine Familie kenne, die in einer Sozialwohnung wohnt.
Zu dieser Sozialwohnung musste die Familie einen Duplex-Tiefgaragenplatz mieten, der monatlich 70 € kostet. Das ist, meiner Kenntnis nach, ein ziemlich überhöhter Preis, in einem Nachbarhaus (Wohnungen für den freien Wohnungsmarkt) werden normale Tiefgaragenstellplätze - nicht Duplex! - für 50 € vermietet.
Untervermietung ist leider bis jetzt nicht möglich, da die Familie in einem Neubaugebiet wohnt, also genügend Parkplätze vorhanden sind und auch noch viele andere Leute ihren Tiefgaragenplatz gerne vermieten würden.
Ach ja, ich vergaß, die Familie hat gar kein Auto, so dass sie jährlich fast 900 € für nichts zahlt, da auf einem Duplexplatz ja auch nichts anderes gelagert werden kann.

Meine Frage:
An wen könnte man sich in solch einem Fall wenden? Wer ist zuständig, wenn die Miete überteuert ist (für Sozialwohnungen müssten doch andere Regelungen gelten als für frei vermietete Wohnungen.)? Kann man erreichen, dass die Stadt die Miete übernimmt, da die Familie ja den Platz noch nicht einmal benötigt und Untervermietung eigentlich nicht möglich ist?
(Bei der Stadt ist anscheinend bekannt, dass bei Sozialwohnungen oft ziemlich überhöhte Mieten für Stellplätze verlangt werden)

Danke für eure Hilfe

Grüße
itzibitzi

Hallo,

ich schicke voraus, dass ich kein Mietrechtsexperte bin, aber…

für mich klingt diese überhöhte Garagenmiete nach einer Umgehung der Mietobergrenzen für Sozialwohnungen. Diese Höhe (für Wohnungen inkl. Garagenstellplatz) kann man sicher beim Wohnungsamt oder Bürgerbüro erfragen.

Meine Frage:
An wen könnte man sich in solch einem Fall wenden?

s.o. sowie Mieterschutzbund wäre auch nicht schlecht. Könnte aber etwas dauern, bis man dort einen Termin bekommt, sollte man nachfragen.
Und natürlich ein Rechtsanwalt für Mietrecht, der kostet aber natürlich, falls man keine Rechtsschutzversicherung hat.

Kann man erreichen, dass die Stadt die Miete
übernimmt, da die Familie ja den Platz noch nicht einmal
benötigt und Untervermietung eigentlich nicht möglich ist?
(Bei der Stadt ist anscheinend bekannt, dass bei
Sozialwohnungen oft ziemlich überhöhte Mieten für Stellplätze
verlangt werden)

Da sehe ich jetzt keine Rechtsgrundlage für. Die Stadt braucht den Stellplatz ja auch nicht und ist nicht für die Vertragsgestaltung verantwortlich. Falls die Miete aber überhöht ist, drohen dem Vermieter sicherlich Sanktionen wegen der erhaltenen Förderung für die Sozialwohnung, die aufgrund einer überhöhten Miete gar keine mehr ist.

Ich würde erstmal prüfen, ob die Mietkosten im Rahmen liegen oder nicht, falls nicht, sollte man sich bei der Stadt melden - und hoffen, dass der Bürgermeister nicht der Onkel von dem Sozialbauträger ist :smile:

Gruß
cosis

Hallo itzibitzi,
das Thema ist sehr komplex und nicht einfach zu beantworten. Es handelt sich hier anscheinend um ein einheitliches Mietverhältnis. Lese hier unter: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/garage…
Leider gibt es in Deutschland eine Vertragsfreiheit,hier ist der Vermieter an die Obergrenze „Vergleichsmiete“ nicht gebunden, aber es gibt eine Wuchervorschrift . Das Wirtschaftsstrafgesetz legt fest, dass grundsätzlich Mieten, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, eine Mietpreisüberhöhung darstellen.
Die „Mietspiegel“ werden in Zusammenarbeit vom Mieterverein und Haus & Grund ermittelt und auch herausgegeben. Den Mietspiegel kannst Du bei der Stadt erfragen.
Dein Freund sollte Wohngeld beantragen. Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt, nicht automatisch. Wer also einen Anspruch auf Wohngeld hat, sollte den Wohngeldantrag bei seiner Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung stellen. Wichtig ist, dass bereits ein gültiger Mietvertrag vorliegt. Die nötigen Formulare sind bei den o.g. Stellen erhältlich. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der Wohngeldstellen verpflichtet, den Antragsteller über sämtliche Rechte und Pflichten nach dem Wohngeldgesetz aufzuklären sowie beim Ausfüllen der Antragsunterlagen behilflich zu sein.
Fazit: Ich sehe hier nur eine Chance auf Wohngeldbeantragung, denn Dein Freund wußte vor der Unterschrift des Mietvertrags, dass er den Duplexplatz übernehmen muss.
Liebe Grüße, Petra Schwittmann

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Die Wohnung ist ganz genau genommen keine Sozialwohnung, sondern eine EOF (Einkommensorientierte Förderung)-Wohnung. Wird aber wie eine Sozialwohnung übers Wohnungsamt vergeben.
Der Unterschied ist der, dass eine Miete von 9 € pro qm angesetzt wird (es geht um München, da ist das eher günstig) und die Stadt schießt dann einkommensabhängig noch was dazu, so dass die Miete bis auf 5,25 € pro qm sinken kann.
Da das Ganze einkommensabhängig ist, können Mieter der gleichen Wohnungsart unterschiedlich hohe Mieten zahlen.
Ich weiß nicht, wie sich der Sachverhalt dann darstellt.
Fakt ist nur, dass für sogar bessere Tiefgaragenstellplätze (kein Duplex) bei frei finanzierten Wohnungen direkt nebenan eine weitaus geringere Miete verlangt wird.
Zumindest bei der Bewilligungsstelle für die EOF-Förderung scheinen solche Sachverhalte bekannt zu sein.

Wegen bei der Stadt melden: Genau da liegt der Haken. Ich weiß nicht, wo genau man sich melden könnte. München ist ja auch eine große Stadt mit vielen Unterabteilungen in der Stadtverwaltung.

Beim Mieterverein sind wir Mitglied und haben auch schon angefragt. Die kennen sich aber mit Regelungen zu Sozialwohnungen nicht aus.

Vielleicht fällt Dir / Ihnen noch was ein.
Wäre toll.

Liebe Grüße
itzibitzi

Hallo,

vielen Dank für die Antwort

Es handelt sich hier anscheinend um ein einheitliches
Mietverhältnis. Lese hier unter:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/garage…

Ja, stimmt.

Leider gibt es in Deutschland eine Vertragsfreiheit,hier ist
der Vermieter an die Obergrenze „Vergleichsmiete“ nicht
gebunden, aber es gibt eine Wuchervorschrift . Das
Wirtschaftsstrafgesetz legt fest, dass grundsätzlich Mieten,
die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete
liegen, eine Mietpreisüberhöhung darstellen.

Gibt es einen Mietspiegel für Stellplätze?
Denn die Miete für die Wohnung ist ja nicht überhöht, nur die Miete für den Stellplatz.
Und natürlich rechnet sich das für den Vermieter auch, wenn er bei ca. 60 Wohnungen pro Monat 30 Euro zu viel für jeden Stellplätze verlangt.

Dein Freund sollte Wohngeld beantragen. Das Wohngeld wird nur
auf Antrag gewährt, nicht automatisch.

Wohngeld wird meines Wissens nur für Wohnraum, nicht aber für Stellplätze gewährt.
Außerdem würde die Familie die Einkommensgrenzen überschreiten, da die Wohnung ja eine günstige Sozialwohnung ist.

Klar wussten sie, dass sie den Tiefgaragenplatz mieten müssen. Ein überteuerter Stellplatz dürfte aber in den seltensten Fällen der Grund sein, einen Vorschlag des Amts für Wohnen auszuschlagen (man bekommt ja nur 3 Vorschläge); v. a. wenn die Wohnung sonst gut ist.
Und als Nicht-Autobesitzer und -Fahrer konnte die Familie nicht absehen, dass sich dieser überteuerte Stellplatz nicht vermieten lässt.

Liebe Grüße
itzibitzi

Hallo,

Fakt ist nur, dass für sogar bessere Tiefgaragenstellplätze
(kein Duplex) bei frei finanzierten Wohnungen direkt nebenan
eine weitaus geringere Miete verlangt wird.
Zumindest bei der Bewilligungsstelle für die EOF-Förderung
scheinen solche Sachverhalte bekannt zu sein.

Der Mieterschutzverein könnte einen Mietwucher prüfen bzgl. der Garage. Wenn die besagte Duplex 70 Euro kostet und eine normale im Umkreis 50 Euro, dann würde eine Duplex im Umkreis vielleicht 40 Euro kosten? Könnte man prüfen, dann läge die Duplex mehr als 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, das könnte Wucher sein.

Da es anscheinend ein einheitlicher Mietvertrag für Wohnung und Garage ist, kann wohl die Garage nicht getrennt gekündigt werden (Prüfung Mieterschutzverein). Falls möglich also Garage kündigen, sonst über Wucher den Preis auf das angemessene mindern.

Wegen bei der Stadt melden: Genau da liegt der Haken. Ich weiß
nicht, wo genau man sich melden könnte. München ist ja auch
eine große Stadt mit vielen Unterabteilungen in der
Stadtverwaltung.

Bei der Zuständigkeit sollte das Bürgerbüro helfen können.

Beim Mieterverein sind wir Mitglied und haben auch schon
angefragt. Die kennen sich aber mit Regelungen zu
Sozialwohnungen nicht aus.

Die o.a. Probleme können unabhängig von dem Thema Sozialwohnung geprüft werden. Und warum macht sich der Mieterschutzverein nicht kundig? Du zahlst ja schließlich einen Beitrag. Tret denen mal auf die Zehen!

Gruß
cosis

Hallo cosis

danke für deine ausführliche Antwort.
Werd das Ganze mal angehen und morgen oder übermorgen mit dem Mieterverein telefonieren.

Die o.a. Probleme können unabhängig von dem Thema
Sozialwohnung geprüft werden. Und warum macht sich der
Mieterschutzverein nicht kundig? Du zahlst ja schließlich
einen Beitrag. Tret denen mal auf die Zehen!

Werd ich machen.

Vielen Dank nochmal

Grüße
itzibitzi

Hallo itzibitzi,
es gibt keinen separaten Mietspiegel für Stellplätze. Wohnung und Stellplatz bilden eine kompakte Einheit. Es gibt nur eine Chance den Platz zu vermitteln und zwar preiswerter zum Beispiel für 50 Euro zu vermieten. Besser als ein Verlustgeschäft von 70 Euro, so bleibt nur noch ein Defizit von 20 Euro.
Liebe Grüße Petra Schwittmann

Hallo auch,

wie ich schon geschrieben hatte, lässt sich der Stellplatz nicht vermieten.
Hat die Familie schon versucht, selbst für 45 € will ihn niemand haben. In einem Neubaugebiet ist der Bedarf einfach nicht so groß.

Grüße
itzibitzi