Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage, da ich eine Familie kenne, die in einer Sozialwohnung wohnt.
Zu dieser Sozialwohnung musste die Familie einen Duplex-Tiefgaragenplatz mieten, der monatlich 70 € kostet. Das ist, meiner Kenntnis nach, ein ziemlich überhöhter Preis, in einem Nachbarhaus (Wohnungen für den freien Wohnungsmarkt) werden normale Tiefgaragenstellplätze - nicht Duplex! - für 50 € vermietet.
Untervermietung ist leider bis jetzt nicht möglich, da die Familie in einem Neubaugebiet wohnt, also genügend Parkplätze vorhanden sind und auch noch viele andere Leute ihren Tiefgaragenplatz gerne vermieten würden.
Ach ja, ich vergaß, die Familie hat gar kein Auto, so dass sie jährlich fast 900 € für nichts zahlt, da auf einem Duplexplatz ja auch nichts anderes gelagert werden kann.
Meine Frage:
An wen könnte man sich in solch einem Fall wenden? Wer ist zuständig, wenn die Miete überteuert ist (für Sozialwohnungen müssten doch andere Regelungen gelten als für frei vermietete Wohnungen.)? Kann man erreichen, dass die Stadt die Miete übernimmt, da die Familie ja den Platz noch nicht einmal benötigt und Untervermietung eigentlich nicht möglich ist?
(Bei der Stadt ist anscheinend bekannt, dass bei Sozialwohnungen oft ziemlich überhöhte Mieten für Stellplätze verlangt werden)
Danke für eure Hilfe
Grüße
itzibitzi