Hallo, ich hatte bei meinem alten AG eine private RV in einer Pensionskasse abgeschlossen. Mittlerweile habe ich den AG gewechselt, wobei der Neue sich geweigert hat, den Vertrag der Pensionskasse zu übernehmen, d.h. ich war gezwungen, per Neuvertrag eine Direktversicherung abzuschliessen. Folgende Fragen sind dazu offen:
- Kann ein AG frei entscheiden, welche Form der Altersvorsorge gewählt wird bzw. kann er einen bestehen Vertrag überhaupt ablehnen?
- Darf der mit dem AG kooperierende Versicherungsmakler die bei Neuabschluß eines Vertrages fälligen Abschluss- bzw. Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen, obwohl ein Teil der Deckungssumme übertragen wurde?
Danke für Antwort!
Gruß Robert