Übertragung SF innerhalb der Familie

Guten Tag,

es geht um einen etwas komplizierteren Fall von Übertragung von SF innerhalb der Famiie. Im Spiel:

Opa, gerade verstorben, mit SF 27 mit Fahrzeug A
Sohn, seit 4 Jahren kein KFZ, damals SF 15 mit Fahrzeug B, damals verkauft, in der Zwischenzeit auch A gefahren
Enkelin, Tochter von Sohn, seit 5 Jahren Führerschein, A und B gefahren.

Fahrzeug B bleibt in der Familie, soll mittelfristig auf Enkelin übergehen, könnte aber übergangsweise auf Sohn angemeldet werden.

Grundsätzlich könnte die SF des Opas auf den Sohn übertragen werden ohne Verlust, auf die Enkelin mit entsprechendem Verlust, weil erst 5 Jahre den Führerschein. Es wäre also günstiger, den SF des Opas auf den Sohn zu übertragen. Überträgt dieser dann an seine Tochter, ist der SF führ ihn selber weg.

Daher die Frage:

Wenn der Sohn die SF vom Opa übernimmt, ist damit seine alte SF aus Fahrzeug B auch weg?
Oder wäre möglich, dass der Sohn die SF vom Opa mit Fahrzeug A übernimmt und in 1 oder 2 Jahren das Fahrzeug an die Tochter überträgt und ihr damit seine alte SF übergibt, die gute vom Opa aber behält, wenn er sich dann in 2 oder 3 Jahren selbst wieder ein Auto zulegt?

Falls das nicht geht, welche andere Möglichkeit könnte gewählt werden, um die relativ guten SF nicht zu verlieren?

Herzlichen Dank für die hoffentlich hilfreiche Auskunft

Guten Tag,

es geht um einen etwas komplizierteren Fall von Übertragung
von SF innerhalb der Famiie. Im Spiel:

Opa, gerade verstorben, mit SF 27 mit Fahrzeug A
Sohn, seit 4 Jahren kein KFZ, damals SF 15 mit Fahrzeug B,
damals verkauft, in der Zwischenzeit auch A gefahren
Enkelin, Tochter von Sohn, seit 5 Jahren Führerschein, A und B
gefahren.

Fahrzeug B bleibt in der Familie, soll mittelfristig auf
Enkelin übergehen, könnte aber übergangsweise auf Sohn
angemeldet werden.

Grundsätzlich könnte die SF des Opas auf den Sohn übertragen
werden ohne Verlust, auf die Enkelin mit entsprechendem
Verlust, weil erst 5 Jahre den Führerschein. Es wäre also
günstiger, den SF des Opas auf den Sohn zu übertragen.
Überträgt dieser dann an seine Tochter, ist der SF führ ihn
selber weg.

Daher die Frage:

Wenn der Sohn die SF vom Opa übernimmt, ist damit seine alte
SF aus Fahrzeug B auch weg?

Nein

Oder wäre möglich, dass der Sohn die SF vom Opa mit Fahrzeug A
übernimmt und in 1 oder 2 Jahren das Fahrzeug an die Tochter
überträgt und ihr damit seine alte SF übergibt,

Nein - ich vermute einmal die SF-Einstufung von Fahrzeug B sollte die Tochter übertragen werden. Diese ist zur Zeit in Stufe 15 aber die Tochter hat erst seit 5 Jahren den Führerschein, also kann sie auch nur SF 5 übernehmen

die gute vom
Opa aber behält, wenn er sich dann in 2 oder 3 Jahren selbst
wieder ein Auto zulegt?

Falls das nicht geht, welche andere Möglichkeit könnte gewählt
werden, um die relativ guten SF nicht zu verlieren?

Die SF27 von Fahrzeug A auf den Sohn als 2-Fahrzeug übertragen.
und die Tochter/Enkelin fährt weiterhin das Fahrzeug des Papas.

Herzlichen Dank für die hoffentlich hilfreiche Auskunft

Gruß Merger

Hallo Zichorie,
grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, wie lange Sohn schon seinen Führerschein ununterbrochen hat. War der mal irgendwie auf Urlaub wird es schwierig. Also Fall Sohn hatte immer eine gültige Fahrerlaubnis für das Fahrzeug A. Nun ist es wichtig, dass er das Fzg A auch regelmäßig als Fahrer genutzt hat und es gibt keine weiteren Nutzer die diesen Rabatt beanspruchen können. Trifft dies zu, kann er die schadensfreien Jahre haben. Nun sollte es zur Nutzung der SF Jahre auch ein Fzg geben, bei dem Sohn Versicherungsnehmer ist. Trifft auch das zu, können die vollen SF Jahre dort angerechnet werden. Gibt es für Sohn keine weiteren KFZ bei denen er Versicherungsnehmer ist, kann er seine weiteren (bisherigen) SF Jahre, die er bisher nutzte bei der Gesellschaft aufbewahrt wissen. Sohn sollte jedoch die letzte Beitragsrechnung mit ausgewiesenen SF Jahren aufbewahren und eventuell wieder vorlegen können.
Nutzen jetzt Sohn und dessen Tochter das Fzg mit der SF 27 regelmäßig zusammen können die tatsächlich durch die Tochter erfahrenen Jahre nach einer gewissen Zeit an diese durch den Vater übertragen werden. Dieser kann dann die SF Jahre aus dem alten Vertrag aktivieren. Die Tochter bekommt jedoch immer nur die tatsächlich selbst erfahrenen Jahre. Also keinesfalls die SF 27. Hier macht es tatsächlich Sinn die SF Jahre beim Sohn zu lassen, denn dessen Tochter kann nichts damit anfangen. Natürlich kann Sohn die SF Jahre aus dem bisherigen eigenen Vertrag auf Tochter übertragen, sollte diese wie oben beschrieben das Fzg tatsächlich regelmäßig gefahren haben…
Es ist somit einer Person möglich, mehrere SF Rabatte zu besitzen obwohl es nur ein Fzg gibt. Zum Zeitpunkt der Übertragung muß es jedoch ein Fzg geben bei dem der Rabattinhaber oder Rabattbegehrer Versicherungsnehmer ist. Und sinnvoll ist eine Übertragung nur, hat der Rabattbegehrer auch das Fzg (oder Vorfahrzeuge) regelmäßig genutzt und war dies (theoretisch) durch eine gültige Fahrerlaubnis möglich.
Freute mich diese Theorie mal durchgespielt zu haben.

Hallo,

Hallo Zichorie,
grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, wie lange Sohn schon
seinen Führerschein ununterbrochen hat. War der mal irgendwie
auf Urlaub wird es schwierig.

Maßgebend ist das Datum im Führerschein.
Hat der Sohn den Führerschein mal abgenommen bekommen, steht das Datum nach der neuen Aushändigung im Führerschein.

Nun ist es wichtig,
dass er das Fzg A auch regelmäßig als Fahrer genutzt hat

Was von der Versicherung nicht überprüft werden kann.
Wir nehmen immer an, dass uns der Versicherungsnehmer die Wahrheit sagt.

und
es gibt keine weiteren Nutzer die diesen Rabatt beanspruchen
können.

Dies spielt überhaupt keine Rolle, denn der ehemalige Rabattinhaber entscheidet, wem er den Rabatt überträgt.

Nun sollte es zur Nutzung der SF Jahre auch ein Fzg
geben, bei dem Sohn Versicherungsnehmer ist. Trifft auch das
zu, können die vollen SF Jahre dort angerechnet werden.

Nein - er bekommt nur die Schadensstufe die der Sohn selbst auch gefahren haben kann.

Gibt
es für Sohn keine weiteren KFZ bei denen er
Versicherungsnehmer ist, kann er seine weiteren (bisherigen)
SF Jahre, die er bisher nutzte bei der Gesellschaft aufbewahrt
wissen.

Aber nur 7 Jahre, wenn er selbst kein weiteres Fahrzeug anmeldet.

Nutzen jetzt Sohn und dessen Tochter das Fzg mit der SF 27
regelmäßig zusammen können die tatsächlich durch die Tochter
erfahrenen Jahre nach einer gewissen Zeit an diese durch den
Vater übertragen werden.

Auch das ist falsch - nur die schadensfreie Jahre sind übertragbar die man als neuer VN selbst gefahren haben kann (Siehe Datum Führerschein).

Die Korrektur des weiteren Textes schenke ich mir.

Wenn man doch keine Ahnung hat, wäre es schon sinnvoll auch nichts zu schreiben !

Gruß Merger

Hallo Merger,

und
es gibt keine weiteren Nutzer die diesen Rabatt beanspruchen
können.

Dies spielt überhaupt keine Rolle, denn der ehemalige
Rabattinhaber entscheidet, wem er den Rabatt überträgt.

Im vorliegenden Fall ist dies leider sehr wohl von Bedeutung, da der Rabattinhaber verstorben ist (s. TO-Thread).

es für Sohn keine weiteren KFZ bei denen er
Versicherungsnehmer ist, kann er seine weiteren (bisherigen)
SF Jahre, die er bisher nutzte bei der Gesellschaft aufbewahrt
wissen.

Aber nur 7 Jahre, wenn er selbst kein weiteres Fahrzeug
anmeldet.

Nur der Vollständigkeit halber (kein Klugschiss, sondern um ev. Verwirrungen zu vermeiden): es gibt zunehmend Gesellschaften, die die SFR mittlerweile zeitlich unbegrenzt und somit über die 7 Jahre hinaus hinterlegen (es lebe die EDV!!).

Viele Grüße
Loroth

Hallo Loroth,

Hallo Merger,

und
es gibt keine weiteren Nutzer die diesen Rabatt beanspruchen
können.

Dies spielt überhaupt keine Rolle, denn der ehemalige
Rabattinhaber entscheidet, wem er den Rabatt überträgt.

Im vorliegenden Fall ist dies leider sehr wohl von Bedeutung,
da der Rabattinhaber verstorben ist (s. TO-Thread).

Du hast natürlich recht.
Der Übernehmende muss ja nachweisen, dass er das Auto auch gefahren ist.
Und oft steht auch im Kfz-Vertrag der Name des Fahrenden.
Im Zweifelsfall entscheidet der Erbe.

es für Sohn keine weiteren KFZ bei denen er
Versicherungsnehmer ist, kann er seine weiteren (bisherigen)
SF Jahre, die er bisher nutzte bei der Gesellschaft aufbewahrt
wissen.

Aber nur 7 Jahre, wenn er selbst kein weiteres Fahrzeug
anmeldet.

Nur der Vollständigkeit halber (kein Klugschiss, sondern um
ev. Verwirrungen zu vermeiden): es gibt zunehmend
Gesellschaften, die die SFR mittlerweile zeitlich unbegrenzt
und somit über die 7 Jahre hinaus hinterlegen (es lebe die
EDV!!).

Möglich ist zwischenzeitlich alles. Mir selbst ist kein Versicherer bekannt der die volle SF-Einstufung zeitlich unbegrenzt überträgt.
Ein paar Versicherer machen es noch nach der früheren Methode. Pro Jahr verfällt eine SF-Stufe.

Viele Grüße
Loroth

Gruß Merger