Übertragung von SF-Klassen

Hallo Ihr Lieben,

anbei ein etwas komplizierter Sachverhalt, ich hoffe, er ist soweit verständlich.

Ehemann ist seit einigen Jahren Halter und Versicherungsnehmer von KFZ1. Die SF hat er von seinem Vater1 übernommen, aktuell SF 10 (stimmt auch mit tatsächlich erfahrenen Jahren überein).

Ehefrau hat einige Jahre ein KFZ2 gefahren, das auf ihren Vater2 zugelassen war, er war auch Versicherungsnehmer. Die SF waren deutlich höher als die tatsächlich selbst erfahrenen.

Nun wurde KFZ2 verkauft.

Ehemann kauft KFZ3, ist Halter, Ehefrau soll Versicherungsnehmer sein und die SF, die sie selbst erfahren hat (ebenfalls SF 10), sollen auf sie übertragen werden (Vater2 ist damit einverstanden).

Nun verlangt die Versicherung einen Extra-Beitrag, da Halter und Versicherungsnehmer nicht identisch sind.

Ist Ehemann Versicherungsnehmer, fährt er mit der Zweitwagenregelung schlechter.

Nun die eigentliche Frage: Wäre es möglich, dass Vater2 der Ehefrau die SF abtritt, und die Ehefrau dann ihre SF an den Ehemann weitergibt? Das hieße, der Ehemann hätte zwei KFZ (1 und 3), wo er als Halter und Versicherungsnehmer hinterlegt ist und jeweils in SF 10 eingestuft ist.

Das KFZ3 wurde bereits auf den Ehemann zugelassen (mit eVB der Ehefrau als Versicherungsnehmerin). Ist es für eine Änderung (Ehemann wird auch Versicherungsnehmer mit SF der Ehefrau) schon zu spät?

Ich würde mich über eure Meinungen dazu freuen!

Viele Grüße
Deli

Hallo.

Es ist in der Tat sehr kompliziert geschrieben und ich bin ein wenig unter Zeitstress.

Eine Frage meine ich aber bereits vollends beantworten zu können. Bei den meisten mir bekannten Gesellschaften ist eine Weitergabe der weitergegebenen SF-Klasse nicht möglich.
Hier muss man sich eines Kniffes bedienen den Versicherer zu wechseln und erst bei diesem ist dann die erneute Weitergabe möglich.

Das Ganze geht noch so lange gut, wie hier kein zentrales System geschaffen ist auf das alle Versicherer zugreifen können. Irgendwann wird es wohl auch SO nichtmehr möglich sein, aktuell schon.

Hallo Deli,

Ehefrau hat einige Jahre ein KFZ2 gefahren, das auf ihren
Vater2 zugelassen war, er war auch Versicherungsnehmer. Die
SF waren deutlich höher als die tatsächlich selbst erfahrenen.

Nun wurde KFZ2 verkauft.

Ehemann kauft KFZ3, ist Halter, Ehefrau soll
Versicherungsnehmer sein und die SF, die sie selbst erfahren
hat (ebenfalls SF 10), sollen auf sie übertragen werden
(Vater2 ist damit einverstanden).

nur der Vollständigkeit halber: Ist dem Vater bewusst, dass damit auch die übrigen schadenfreien Jahre „weg“ sind? Beispiel: der Vertrag weist die SF 25 aus. Die SFR werden auf die Tochter übertragen, die seit 10 Jahren den Führerschein hat. Dann können max. SF 10 (Achtung: bei Schäden innerhalb der letzten 3 Jahre kann es auch weniger sein…) übertragen werden. Die restlichen 15 schadenfreien Jahre verschwinden auf Nimmerwiedersehen - auch für den Vater!!

Alternative: der Vater bleibt auch beim Kfz3 Versicherungsnehmer. Je nach Höhe der SFR ist der Beitragsvorteil größer als der Nachteil aus dem abweichenden Halter. (weitere Alternative: er könnte auch wieder Halter werden, s.u… Hier aber bitte dann die Eigentumsverhältnisse beachten!!!)

Nun verlangt die Versicherung einen Extra-Beitrag, da Halter
und Versicherungsnehmer nicht identisch sind.

Ja, das machen die meisten Versicherer so…

Nun die eigentliche Frage: Wäre es möglich, dass Vater2 der
Ehefrau die SF abtritt, und die Ehefrau dann ihre SF an den
Ehemann weitergibt? Das hieße, der Ehemann hätte zwei KFZ (1
und 3), wo er als Halter und Versicherungsnehmer hinterlegt
ist und jeweils in SF 10 eingestuft ist.

Funktioniert leider so nicht.
Denn in der Rabattübertragung bestätigen Vater und Tochter, dass die Tochter durch ihr schadenfreies Fahren dafür verantwortlich ist, dass die SFR die jetzige Höhe erreicht haben.
Würde man das gleiche „Spiel“ zwischen den beiden Eheleuten wiederholen, wäre automatisch die Angabe bei der Übertragung von Vater auf Tochter „unwahr“.

Eine nicht gaaanz korrekte, aber praktikable Variante hat Claude Burgard aufgezeigt (die aber neben der rechtlichen und moralischen Fragwürdigkeit noch die latente Gefahr enthält, dass der Schwindel auffliegt).
Es gibt aber - auch wenn man´s so macht - noch einen Aspekt, den man nicht außer Acht lassen sollte:
Sollte der unwahrscheinliche und nicht wünschenswerte Fall eintreten, dass die Ehe nicht hält, würde der Rabatt dem Ehemann „gehören“. Die (Ex-)Frau hätte keine rechtliche Handhabe, um den SFR zurück zu fordern…

Das KFZ3 wurde bereits auf den Ehemann zugelassen (mit eVB der
Ehefrau als Versicherungsnehmerin). Ist es für eine Änderung
(Ehemann wird auch Versicherungsnehmer mit SF der Ehefrau)
schon zu spät?

Auch wenn damit eine weitere Ummeldung verbunden wäre: Was spricht gegen die Variante das Fahrzeug auf den/die Versicherungsnehmer(in) umzumelden?

Ich würde mich über eure Meinungen dazu freuen!

Viele Grüße
Loroth

Hallo Loroth,

schon mal vielen Dank für deine Antwort.

nur der Vollständigkeit halber: Ist dem Vater bewusst, dass
damit auch die übrigen schadenfreien Jahre „weg“ sind?
Beispiel: der Vertrag weist die SF 25 aus. Die SFR werden auf
die Tochter übertragen, die seit 10 Jahren den Führerschein
hat. Dann können max. SF 10 (Achtung: bei Schäden innerhalb
der letzten 3 Jahre kann es auch weniger sein…) übertragen
werden. Die restlichen 15 schadenfreien Jahre verschwinden auf
Nimmerwiedersehen - auch für den Vater!!

Ja, das ist dem Vater bewusst, das ist aber kein Problem, da es sich hier um ein drittes Fahrzeug handelt, d.h. es tangiert ihn nicht bzw nur, wenn der Vater ein drittes Auto auf sich zulässt.

Alternative: der Vater bleibt auch beim Kfz3
Versicherungsnehmer. Je nach Höhe der SFR ist der
Beitragsvorteil größer als der Nachteil aus dem abweichenden
Halter. (weitere Alternative: er könnte auch wieder Halter
werden, s.u… Hier aber bitte dann die Eigentumsverhältnisse
beachten!!!)

Genau das soll nun getrennt werden, da sonst die Ehefrau nie ihre eigenen SF runter fährt.
Dass der Vater Halter wird, macht ebenso keinen Sinn, da im Streitfall (was nicht zu erwarten, aber auch nicht auszuschließen ist) oder Erbfall Probleme auftreten können. Da das Auto bereits zugelassen ist, wäre der Vater der zweite Halter, was bei einem späteren Verkauf ebenso von Nachteil wäre.

Nun die eigentliche Frage: Wäre es möglich, dass Vater2 der
Ehefrau die SF abtritt, und die Ehefrau dann ihre SF an den
Ehemann weitergibt? Das hieße, der Ehemann hätte zwei KFZ (1
und 3), wo er als Halter und Versicherungsnehmer hinterlegt
ist und jeweils in SF 10 eingestuft ist.

Funktioniert leider so nicht.
Denn in der Rabattübertragung bestätigen Vater und Tochter,
dass die Tochter durch ihr schadenfreies Fahren dafür
verantwortlich ist, dass die SFR die jetzige Höhe erreicht
haben.
Würde man das gleiche „Spiel“ zwischen den beiden Eheleuten
wiederholen, wäre automatisch die Angabe bei der Übertragung
von Vater auf Tochter „unwahr“.

Schade, habe ich mir aber fast gedacht :wink:

Sollte der unwahrscheinliche und nicht wünschenswerte Fall
eintreten, dass die Ehe nicht hält, würde der Rabatt dem
Ehemann „gehören“. Die (Ex-)Frau hätte keine rechtliche
Handhabe, um den SFR zurück zu fordern…

Stimmt, das ist dabei auch noch zu bedenken.

Auch wenn damit eine weitere Ummeldung verbunden wäre: Was
spricht gegen die Variante das Fahrzeug auf den/die
Versicherungsnehmer(in) umzumelden?

Siehe oben, dann wären zwei Halter eingetragen, was für einen Wiederverkauf von Nachteil ist.

LG Deli

Hallo Deli,

mal zwei Fragen, um das Problem einzukreisen:
Da die Gesellschaften das Thema „abweichender Halter“ unterschiedlich behandeln: Von welchem Beitragsunterschied (Größenordnung reicht, am besten mit Angabe zur Relation zum Urspungsbeitrag) sprechen wir hier?
Und weiter:
Wird der Abschluss über einen Vermittler oder online getätigt?

Viele Grüße
Loroth

Hallo Loroth,

in diesem Fall sprechen wir von einem Aufpreis von ca. 100 EUR im Jahr (Aufpreis für abweichenden Halter).
Der Abschluss wird über einen Vermittler getätigt.

Viele Grüße
Deli

Hallo Deli,

in diesem Fall sprechen wir von einem Aufpreis von ca. 100 EUR
im Jahr (Aufpreis für abweichenden Halter).
Der Abschluss wird über einen Vermittler getätigt.

Nicht wenige Vermittler verfügen über ein eigenes „Sonderkonditionierungsbudget“ oder können auf ein Budget ihrer Gesellschaft zurückgreifen.

Vielleicht lohnt hier einmal eine entsprechende Nachfrage unter Hinweis auf den doch recht ordentlichen Zuschlag und dem Umstand, dass es durchaus auch Gesellschaften geben mag, die vergleichsweise vielleicht nicht ganz so kräftig in die Beitragskiste greifen.
Je nach Anbindung und gutem Willen des Vermittlers könnte (!!) der Zuschlag so effektiv etwas milder ausfallen…

(Übrigens besteht bis zum Abschluss eines Vertrages durchaus noch die Möglichkeit, ggf. eine andere Versicherung zu wählen. Es gibt zwar einige Details zu beachten (eVbü-Versand, Kurzfriststaffel beim ersten Versicherer, etc.), aber „nur“ weil das Auto mit der eVB eines Versicherers erstmal angemeldet wurde, muss man nicht automatisch dort auch den Abschluss „gezwungenermaßen“ machen. Das weiß auch der Vermittler…)

Viele Grüße
Loroth