Hallo Deli,
Ehefrau hat einige Jahre ein KFZ2 gefahren, das auf ihren
Vater2 zugelassen war, er war auch Versicherungsnehmer. Die
SF waren deutlich höher als die tatsächlich selbst erfahrenen.
Nun wurde KFZ2 verkauft.
Ehemann kauft KFZ3, ist Halter, Ehefrau soll
Versicherungsnehmer sein und die SF, die sie selbst erfahren
hat (ebenfalls SF 10), sollen auf sie übertragen werden
(Vater2 ist damit einverstanden).
nur der Vollständigkeit halber: Ist dem Vater bewusst, dass damit auch die übrigen schadenfreien Jahre „weg“ sind? Beispiel: der Vertrag weist die SF 25 aus. Die SFR werden auf die Tochter übertragen, die seit 10 Jahren den Führerschein hat. Dann können max. SF 10 (Achtung: bei Schäden innerhalb der letzten 3 Jahre kann es auch weniger sein…) übertragen werden. Die restlichen 15 schadenfreien Jahre verschwinden auf Nimmerwiedersehen - auch für den Vater!!
Alternative: der Vater bleibt auch beim Kfz3 Versicherungsnehmer. Je nach Höhe der SFR ist der Beitragsvorteil größer als der Nachteil aus dem abweichenden Halter. (weitere Alternative: er könnte auch wieder Halter werden, s.u… Hier aber bitte dann die Eigentumsverhältnisse beachten!!!)
Nun verlangt die Versicherung einen Extra-Beitrag, da Halter
und Versicherungsnehmer nicht identisch sind.
Ja, das machen die meisten Versicherer so…
Nun die eigentliche Frage: Wäre es möglich, dass Vater2 der
Ehefrau die SF abtritt, und die Ehefrau dann ihre SF an den
Ehemann weitergibt? Das hieße, der Ehemann hätte zwei KFZ (1
und 3), wo er als Halter und Versicherungsnehmer hinterlegt
ist und jeweils in SF 10 eingestuft ist.
Funktioniert leider so nicht.
Denn in der Rabattübertragung bestätigen Vater und Tochter, dass die Tochter durch ihr schadenfreies Fahren dafür verantwortlich ist, dass die SFR die jetzige Höhe erreicht haben.
Würde man das gleiche „Spiel“ zwischen den beiden Eheleuten wiederholen, wäre automatisch die Angabe bei der Übertragung von Vater auf Tochter „unwahr“.
Eine nicht gaaanz korrekte, aber praktikable Variante hat Claude Burgard aufgezeigt (die aber neben der rechtlichen und moralischen Fragwürdigkeit noch die latente Gefahr enthält, dass der Schwindel auffliegt).
Es gibt aber - auch wenn man´s so macht - noch einen Aspekt, den man nicht außer Acht lassen sollte:
Sollte der unwahrscheinliche und nicht wünschenswerte Fall eintreten, dass die Ehe nicht hält, würde der Rabatt dem Ehemann „gehören“. Die (Ex-)Frau hätte keine rechtliche Handhabe, um den SFR zurück zu fordern…
Das KFZ3 wurde bereits auf den Ehemann zugelassen (mit eVB der
Ehefrau als Versicherungsnehmerin). Ist es für eine Änderung
(Ehemann wird auch Versicherungsnehmer mit SF der Ehefrau)
schon zu spät?
Auch wenn damit eine weitere Ummeldung verbunden wäre: Was spricht gegen die Variante das Fahrzeug auf den/die Versicherungsnehmer(in) umzumelden?
Ich würde mich über eure Meinungen dazu freuen!
Viele Grüße
Loroth