Hallo Splitti,
Ich kenne als Schweizer keinen Wirtschaftsüberlassungsvertrag. Aber es kann
sein, dass du bei einem Berater oder einem Notar besser beraten wärst.
Hier ein Beispiel von einer DLG-Mitteilung:
http://www.dlg-mitteilungen.de/steuerglossar.html?&t…
„Aus für Wirtschaftsüberlassungsverträge
Verlierer sind aber die Wirtschaftsüberlassungsverträge – eine Vorstufe der Hofübergabe, bei der den Übergebern anstelle eines steuerlich anzuerkennenden Pachtvertrages eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung des Betriebs gegen wiederkehrende Leistungen in Form von Austragsleistungen zugestanden wird. In der Vergangenheit, in der die Privilegierung von Versorgungsleistungen durch die Rechtsprechung begründet wurde, waren auch Wirtschaftsüberlassungsverträge durch den steuerlichen Abzug der Austragsleistungen begünstigt.“
Stand: 2010, http://www.ecovis-agrar.de/2010/05/18/hofuebergabe-f…