Übertritt 9. Kl. Gymnasium Bayern an Realschule

Mein Sohn besucht z.Zt. die 9 Klasse eines Bayerischen Gymnasiums (G8). Bald gibt es Zwischenzeugnisse.Wie es aussieht wird er in Latein und Musik eine 5 bekommen. In deutsch hat er eine 4, in Physik,Chemie, Informatik und Sport eine 2, der Rest 3.
Nun meine Fragen:
Kann er am Ende der 9. Klasse mit Latein 5 und Musik 5 an die Realschule in die 10.Klasse wechseln ohne zu wiederholen?
Wenn er am Ende der 9.Klasse in Latein eine 4 hat (also das kleine Latinum) und die10.Klasse an der Realschule erfolgreich absolviert und dann an die Fachoberschule wechselt, reicht dann die Latein 4 der 9. Klasse für die allgemeine Hochschulreife an der FOS (13.Klasse)? Er hat seit der 6. Klasse Latein als 2.Fremdsprache absolviert - also 4 aufeinanderfolgende Schuljahre).
Sollte er am Gymnasium seine 10. Klasse absolvieren und dann in Musik und Latein eine 5 im Zeugnis haben, kann er dann trotzdem gleich in die 11.Klasse der FOS wechseln oder ist dann die 10.Klasse am Gymnasium nicht bestanden und er müsste erst diese wiederholen?

Vielen Dank

Hallo,
leider bin ich aus BW und kenne daher die Bayerischen Bestimmungen nicht genau. Dennoch kann ich ein paar allgemeine Gedanken dazu abgeben.
Es ist relativ schwierig in der Klasse 9 an die Realschule zu wechseln, da dort in den Naturwissenschaften die Schüler schon länger unterrichtet wurden und daher weiter sind. Probleme sind damit vorprogrammiert. Sprachen werden an den Realschulen nicht so intensiv unterrichtet, so dass in Englisch ein Vorsprung besteht.

Eine 5 in Latein muss mit einer 3 in einem anderen Hauptfach ausgeglichen werden. Bei zwei 5ern könnte es knapp werden, da dann eine 2 in einem Hauptfach nötig ist oder zwei Mal eine 3 in Hauptfächern. Die 4 in D ist, wenn sie gehalten wird unproblematisch.

Ein Wechsel an die RS ist möglich, da dort Latein keine Rolle spielt. Er müsste nicht wiederholen.

Die anderen Fragen sind zu speziell, so dass ich keine fachliche Antwort geben kann.

MfG

Ich kann dir nur die erste Frage beantworten, und zwar Er kann auf die Realschule wechseln ohne zu wiederholen.
Die Latein Regeln hab ich nicht drauf.
Sorry

Hallo
Ich habe leider von bayrischen Schulgesetzen wenig Ahnung, da anderes Bundesland.
Bei uns wäre es so, dass er am Ende von Kl. 9 Gymn. in Klasse 10 RS könnte, wenn er nach Versetzungsordnung RS dorthin versetz worden wäre.
Viel Glück mit dem Junior

Moin,
das sind sehr konkrete Fragen, sehr löblich.
Leider kenne ich mich mit den konkreten Vorschriften in Bayern nicht aus.
Also gebe ich nur meine (norddeutschen) Einschätzungen.
Das Gymnasium ist G8, dh. die 10. Klasse ist die Einführungsphase zum Abitur, was damals die 11. Klasse war und bei der FOS auch so sein sollte.
Darauf folgt für mich, dass der Schüler sozusagen beim Abgang nach der 10 Gymnasium in die 11 FOS diese Einführungsphase wiederholt. Bei bestandener 10 könnte er somit in die 12 wechseln. Wenn ich es richtig verstanden habe, dass die FOS 3 Jahre Oberstufe(11, 12,13) anbietet.
Wenn die Ausgleichsregelungen in Bayern ähnlich wie in Niedersachsen sind, könnte er wohl die beiden 5 ausgleichen (als Ausnahmeregelung), was die Zeugniskonferenz beschließen würde. Diese wird meist dem Antrag des Klassenlehrers folgen, wenn dieser zB erklärt, dass der Schüler in die 10 der Realschule wechselt.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Realschule kein Latein anbietet und deswegen diese Note sozusagen nicht gewichtet/gewertet wird für die Versetzung in die nächste Klasse der Realschule.
Für die allgemeine Hochschulreife benötigt man 2 Fremdsprachen (mit bestimmten Erfolgen und Unterrichtsjahren). Wenn der Schüler das kleine Latinum hat ( und mit 4 ist das erfolgreich, da ausreichend) und er Englisch weitermacht bis zum Abitur, bräuchte er keine andere Fremdsprache neu beginnen oder weiterführen.
Das ist meine Einschätzung nach niedersächsischen Recht (und selbst die muss nicht richtig sein).
Hilfreich ist es doch, einfach die entsprechende Realschule oder FOS diese Fragen zu stellen.
Mein Tipp: Wenn die nicht weiterhelfen können, dass die zuständige Schulbehörde anrufen: Die wissen auf jeden Fall Bescheid.
lg

Grüß Gott ins schöne Bayern,

leider kann ich als Nordrheinwestfälin nur mutmaßen.
Ich habe keinerlei Bedenken beim Wechsel in die 10. Klasse Realschule. Allerdings weiß ich nicht, wie das mit dem Fach Französisch ist - das wird ja regulär dort unterrichtet, nehme ich an. Sicher wird man aber eine Ausnahme machen können. Alle andere Fragen kann ich leider nicht kompetent beantworten.

Nur Eines möchte ich erwähnen: Ich selber (heute 43 Jahre alt) bin nach der 9. Klasse vom Gymnasium wegen sehr schlechter Noten in Latein, Mathe und anderer Fächer gegangen, habe danach eine Fachschule besucht und einen wunderbaren Abschluss gemacht. Von dort - mit einigen Umwegen - habe ich zwei Fachoberschulen besucht und zwei Fachabitura mit gutem Abschluss gemacht. Ich will damit nur sagen, dass es so unendlich viele Wege zum Erfolg gibt und dass es in erster Linie wichtig ist, sich nicht zu verkrampfen und an einem, vielleicht utopischen, Ziel festzuhalten. Für genauere Antworten sind sicher das Schulamt oder die Schulen selber zuständig.

Viel Erfolg bei allem wünscht eine Hauswirtschafterin, Grafik-Designerin, Erzieherin und Mutter von 13-jährigen Drillingen :smile:

Hallo,
theoretisch müsste er mit Latein und Musik 5 an die 10. Klasse Realschule wechseln können, weil er ja an der Realschule keine 2. Fremdsprache nehmen muss und deshalb dort als nicht durchgefallen gelten würde. Allerdings hängt das davon ab, ob ihn die Realschule auch aufnimmt. Da dort in vielen Fächern anderer Stoff durchgenommen wird als am Gymnasium, wird es nach dem Übertritt nicht unbedingt leichter.
Falls er in die 10. Klasse vorrücken darf und diese nicht bestehen sollte (wegen einer 6 oder zweimal 5), bestünde die Möglichkeit, nach der 10. Klasse die sogenannte „besondere Prüfung“ in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache (1. oder 2.) zu machen. Wenn man die besteht, hat man den mittleren Schulabschluss (Mittlere Reife) und kann bei einem Notendurchschnitt von 3,33 oder besser an die FOS übertreten. Das Bestehen dieser Prüfung berechtigt jedoch nicht zum Übertritt in die Oberstufe des Gymnasiums.
Zu den anderen erfragten Möglichkeiten kann ich leider nichts sagen.
LG, P

Hallo pmuppl,leider weiss ichs auch nicht.Aber hier findest du vielleicht einen Ansprechpartner oder einen kompetenten Hinweis,an welche Stelle du dich wenden kannst:STAATLICHE SCHULBERATUNG IN BAYERN-Tel.:08938384950 !Viel Erfolg wünscht dir planloshoch3

Nachtrag zu meiner Antwort von gerade eben:
Wenn er in Latein Ende der 9. Klasse eine 4 haben sollte, hat er theoretisch die Möglichkeit, für die nächsten 3 Jahre bis zum Abitur eine spätbeginnende Fremdsprache zu belegen. Das damit erworbene kleine Latinum sollte eigentlich meinem Kenntnisstand nach als Nachweis von ausreichenden Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache ausreichen und somit auch zum theoretischen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife auf einem anderen Weg als im Gymnasium berechtigen.
Ich habe mich gerade mal etwas über die FOS informiert, und da steht, dass man nach 2 Jahren (11 und 12) die Fachhochschulreife bekommen kann. Für überdurchschnittlich qualifizierte Absolventen der Fachabiturprüfung kann eine Jahrgangsstufe 13 angeboten werden, die bei Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife verleiht.
LG, P

Tut mir leid, kenne mich mit der rechtlichen Situation in Bayern zu wenig aus. Generell gibt es bei Schulwechseln „Reibungsverluste“.
Musik ist ab 7. Klasse vorrückungsrelevant. Kann er evtl. die Musik 5 bis Schuljahrsende „ausbügeln“? Eine fünf ist verkraftbar und in der 10.Klasse wird’s dem Vernehmen nach leichter.

LG,
BAE27

Beim vorliegenden Notenbild ist ein Wechsel an die Realschule rechtlich zwar möglich, aus meiner Sicht aber sinnlos. Die Umstellung ist viel schwieriger durch den anderen Stoff und den Prüfungsdruck, als die Kräfte auf das Bestehen der 9. Klasse am Gymnasium zu setzen. Wenn es nicht noch andere gravierende Gründe für einen Schulartwechsel gibt, würde ich das nicht empfehlen. Was ich allerdings empfehle: suchen Sie das Gespräch mit einem Mitglied des Beratungsteams des Gymnasiums.
Viel Erfolg!

Hallo,
ich würde hier raten doch einmal das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen.
M.E.n kann er ohne wiederholen zu müssen in die 10. Klasse der Realschule wechseln. Dies ist aber auch immer der Meinung der aufnehmenden Schule freigestellt. Der Schullsieter kann diese Entscheidung treffen. Allerdings mus denn wirklich eine 5 im Fach Musik sein, ist hier keine Lösung mit dem Musiklehrer möglich. Vielleicht im Entpurt noch eine Lateinnachhilfe und eine irgendwie geartete vier sollte doch möglich sein. Warum soviel Wechseln. Gespräch suchen und Lösungen erarbeiten. Bei einer fünf im Hauptfach gelten doch auch ausgleiche durch andere Hauptfächer. Also evt. zwei dreien oder eine zwei in einem anderen Hauptfach oder ein Schnitt von 3.0. Ansonsten wäre dovh auch eine Nachprüfung möglich. Viel Glück und Erfolg.

Für solche speziellen Fragen lebe ich falschen Bundesland… Ich kann ihne da nicht weiterhelfen.

Vielen Dank für die Anfrage. Sie ist super erklärt. Aber leider kann ich für Bayern nichts genaues sagen - die machen vieles anders …

Trotzdem noch viel Erfolg bei der Infosuche und dem Schulbesuch!

Snoopy

Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, dass man mit zwei Fünfen normalerweise auf jeden Fall wiederholen muss. Aber ich will nichts Genaues sagen, da ich mich nicht gut genug auskenne. Sonst guck doch mal auf den Seiten des Bildungsministeriums Bayern nach!

Hallo,
leider kann ich zu den Verhältnissen in Bayern nichts sagen. Solche Fragen werden aber üblicherweise von der Schulleitung beantwortet.
Viel Erfolg
Wilhelm Habermalz

Hallo pmuppel,

ich kann dabei leider nicht helfen.
Aber der Klassenlehrer Deines Sohnes sollte genauer darüber Bescheid wissen!

Liebe Grüße,
Tintenpatrone

Hallo,
ich habe mich kürzlich erst an fachkundiger Stelle (Gymnasium, FOS, Kultusministerium Bayern) zu diesen Themen informiert.

  1. Dein Sohn kann ohne Wiederholen an die Realschule wechseln, da Latein dort kein versetzungsrelevantes Fach ist. Somit zählt nur die 5 in Musik. Dennoch wird es nicht empfohlen, da er sehr viel nachlernen müsste (Profilfächer!).
  2. Für die allg. Hochschulreife FOS 13 wird zwar nur der Nachweis über 4 Jahre Unterricht in der 2. Fremdsprache verlangt, entscheidend ist aber immer noch die Note 4 (oder besser) im Zeugnis der 10. Klasse! Diese Regelung berücksichtigt leider nicht das G8, wo die Schüler mit der 9. Klasse ja bereits 4 Jahre nachweisen könnten. Wenn er also in der 10. Klasse eine 5 in Latein hat, kann er keine 2. Fremdsprache nachweisen und müsste in der 12. Klasse FOS eine weitere Fremdsprache belegen (geht nur bei Notenschnitt von 2,5 in Klasse 11), wenn er Allgemeinabitur machen möchte.
  3. Für den Eintritt in die FOS muss die Mittlere Reife nachgewiesen werden, egal ob von Realschule, Gymnasium oder sonstigen Schulen (d. h. bestandene 10. Klasse). Einziger Vorteil, den man als Gymnasiast hat, ist dass der Notendurchschnitt irrelevant ist, es muss nur die Vorrückungserlaubnis in die 11. Jahrgangsstufe vorliegen (= max. 1 Fünf). Schüler von anderen Schulen müssen für die FOS einen Notendurchschnitt von 3,33 (Deutsch, Mathe, Englisch) im Zeugnis der Mittleren Reife haben.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Viel Erfolg!

Ich habe nachfolgende Auskunft vom Schulberater der FOS Neumarkt erhalten

"nehmen Sie die Note des 4.Unterrichtsjahres. Bitte vergleichen Sie auch folgende Ausschnitte aus der Schulordnung:

§ 73 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

(1) 1Durch Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13 oder Bewerberinnen und Bewerber mit dem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife der Fachoberschule oder Berufsoberschule die allgemeine Hochschulreife erwerben. 2Der Nachweis kann erbracht werden

  1. durch den Wahlpflichtunterricht Unterricht in einer zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in den Jahrgangsstufen 12 und 13 und mindestens die Note 4 (mindestens 4 Punkte) in der Jahrgangsstufe 13,

  2. durch die mit mindestens der Note 4 (mindestens 4 Punkte) abgelegte Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache,

  3. durch versetzungserheblichen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen6 bis 9 des achtjährigen Gymnasiums oder 7 bis 10 der sonstigen allgemeinbildenden Schulen, wenn im Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 (oder höher)9 des achtjährigen Gymnasiums oder 10 der sonstigen allgemeinbildenden Schulen oder einer höheren Jahrgangsstufe mindestens die Note 4 erzielt wurde,

  4. durch den Erwerb eines schulischen Zertifikats auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Bildung oder

  5. durch ein vom Staatsministerium als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

3Am Wahlpflichtunterricht in einer zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hoch-schulreife kann in der Jahrgangsstufe 13 nur teilnehmen, wer im Jahresfortgang der Jahrgangsstufe 12 mindestens die Note 5 (mindestens 1 Punkt) erzielt hat. 48

Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich Ihr Michael Swoboda
"

Danach müsste die Note 4 in der 9. Klasse ausreichend sein für das 13. Jahr an der FOS

oder sehe ich das falsch?

MFG

Das sehe ich ganz genauso!

Ich habe diese Regelung nun auch auf der Webseite:
http://www.gesetze-bayern.de gefunden.

Interessant ist, dass die Staatl. FOS für Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege in München hierüber nicht informiert ist.
Ich habe meinen Sohn dort vor 2 Wochen für das kommende Schuljahr angemeldet und die Auskunft bekommen, dass die Note im Zeugnis der 10. Klasse ausschlaggebend ist. Auch auf meinen Einwand hin, dass es ziemlich seltsam ist, Realschülern aus dem Französischzweig die allg. Hochschulreife mit nur 4 Jahren Unterricht (Klasse 7-10) anzuerkennen und Gymnasiasten erst mit 5 Jahren (Klasse 6-10), zumal Gymnasiasten bereits nach 4 Jahren ein höheres Niveau erreicht haben, blieben die dort anwesenden Lehrer bei der Meinung, es zähle nur die Note in der 10. Klasse!!
Hierzu wurde mir sogar ein Schreiben des Bayerischen Kultusministeriums vorgelegt (offensichtlich veraltet??).

Für meinen Sohn war diese Auskunft ziemlich niederschmetternd, da er dieses Jahr wohl eine 5 in Französisch haben wird (Klassen 6-9 immer Note 2 oder 3). An der FOS hat man uns geraten, Französisch als „fortgeführte Fremdsprache“ anstatt dem Fach Wirtschaftsinformatik zu belegen, andernfalls hätte er nicht die Voraussetzungen für die allg. Hochschulreife.

Mein Sohn findet das gar nicht toll, er hätte viel lieber Wirtschaftsinformatik genommen.

Das ist wirklich nicht zu fassen, dass die Lehrkräfte, die für die Anmeldung zuständig sind, über so wichtige Regelungen falsch informiert sind!

Ich werde mich heute noch mit der FOS in Verbindung setzen und um Aufklärung bitten (und meinen Sohn ummelden in die Wirtschaftsinformatik-Klasse).

Vielen Dank für die Info, damit ist uns wirklich geholfen!