Hallo zusammen,
hier die Frage: Ich wohne in einer Mietswohung, zu der auch Parkplätze im Hinterhof gehören. Drei davon sind jedoch tagsüber für anliegende Firmen reserviert (allerdings nur von 06:00 - 17:00 Uhr). Leider wohnt in einem der Gebdäude ein armer Irrer, der die Autos von Anwohnern (inklusive mir) vorsätzlich zerkratzt, reifen platt sticht oder sie beschmiert, wenn sie im Hof stehen. Die Polizei kann angeblich nichts tun, da es Privatgelände ist (Anzeigen gegen Unbekannt bereits mehrfach vorhanden) und die Verwaltung kann angeblich ebenfalls nichts tun.
Deshalb habe ich mir überlegt, eine Kamera vom Balkon aus nachts auf den Hof zu richten.
- Wäre dieses Beweismaterial gültig?
- Ist dies überhaupt erlaubt?
Und wenn wir ihn / sie tatsächlich erkennen würden, könnte man dann auch wirklich alle anderen Taten der Vergangenheit auf diese Person zurückführen?
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe
LG