Überwachungskamera auf Parkplatz erlaubt?

Hallo zusammen,

hier die Frage: Ich wohne in einer Mietswohung, zu der auch Parkplätze im Hinterhof gehören. Drei davon sind jedoch tagsüber für anliegende Firmen reserviert (allerdings nur von 06:00 - 17:00 Uhr). Leider wohnt in einem der Gebdäude ein armer Irrer, der die Autos von Anwohnern (inklusive mir) vorsätzlich zerkratzt, reifen platt sticht oder sie beschmiert, wenn sie im Hof stehen. Die Polizei kann angeblich nichts tun, da es Privatgelände ist (Anzeigen gegen Unbekannt bereits mehrfach vorhanden) und die Verwaltung kann angeblich ebenfalls nichts tun.

Deshalb habe ich mir überlegt, eine Kamera vom Balkon aus nachts auf den Hof zu richten.

  1. Wäre dieses Beweismaterial gültig?
  2. Ist dies überhaupt erlaubt?

Und wenn wir ihn / sie tatsächlich erkennen würden, könnte man dann auch wirklich alle anderen Taten der Vergangenheit auf diese Person zurückführen?

Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe :smile:

LG

Das ist eine rechtliche Frage, die stellst du besser einem Rechtsanwalt.

Was ich weiß:

  • Ü-Kameras dürfen nur Privatgrundstücke filmen. D.h. das wäre in deinem Fall ja kein Porblem.
  • Du darfst keine Aufnahmen von Personen machen, die nicht darüber bescheid wissen. D.h. du brauchst ein Hinweisschild, dass eine Ü-Kamera aufgestellt ist. (Wie das bei Kriminalfällen auf einem Privatgrundstück ist, kann ich nicht beantworten.)

Die Frage ist, ob du den Typen auf dem Video im Nachhinein erkennst.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du und ein Zeuge ihn inflagranti erwischt:
festhalten und Polizei holen.

Ein fetter Baustrahler mit Bewegungsmelder kann auch Wunder tun bei der Abschreckung.

Good Luck.
—martin

Autozerstörer
Tut mir leid, bin kein Jurist, kann die Frage
nicht beantworten. Nach Bauchgefühl würde ich
sagen „erlaubt“ ja, „als Beweismittel zulässig
respektive verwertbar“ nein, „Rückschlüsse auf
frühere Vergehen“ nein.
Freundliche Grüße und viel Erfolg bei den
weiteren Ermittlungen.