Hallo!
Habe hier einen Spezialfall den es Rechtlich vorher zum abklären gilt.
Ich möchte unsere Hofeinfahrt und insbesondere das Einfahrtstor mit einer Überwachungskamera
Filmen.
Problem 1:
Die Hofeinfahrt ist von gleich 2 verschiedenen Personen mit einem Durchfahrt- Servitut belastet. Auch eventuelle Mieter von unseren Haus könnten die Einfahrt nutzen. Können diese Personen einen Einspruch gegen die Kamera machen?
Aber dann hätt ich ja nie die Möglichkeit meine Hof zu Sichern und zu überwachen?
Problem 2:
Weil es beim Hofeinfahrtstor schon div Vandalenakte gegeben hat, möchte ich zunächst einmal eine Kamera- Attrappe montieren die vom Hof herraus auf das Tor filmt. Zwangshalber wird dabei auch teilweise( zwischen die Torbretter hindurch) die öffentliche Straße gefilmt.
Wäre das ein Problem?
Wenn Einer das Tor eintritt, muss ich ja irgendwie die Person filmen können auch wenn die sich zwangshalber auf der öffentlichen Straße befindet?