Überwachungskamera Rechtliche Frage

Hallo!
Habe hier einen Spezialfall den es Rechtlich vorher zum abklären gilt.

Ich möchte unsere Hofeinfahrt und insbesondere das Einfahrtstor mit einer Überwachungskamera
Filmen.

Problem 1:
Die Hofeinfahrt ist von gleich 2 verschiedenen Personen mit einem Durchfahrt- Servitut belastet. Auch eventuelle Mieter von unseren Haus könnten die Einfahrt nutzen. Können diese Personen einen Einspruch gegen die Kamera machen?

Aber dann hätt ich ja nie die Möglichkeit meine Hof zu Sichern und zu überwachen?

Problem 2:
Weil es beim Hofeinfahrtstor schon div Vandalenakte gegeben hat, möchte ich zunächst einmal eine Kamera- Attrappe montieren die vom Hof herraus auf das Tor filmt. Zwangshalber wird dabei auch teilweise( zwischen die Torbretter hindurch) die öffentliche Straße gefilmt.
Wäre das ein Problem?
Wenn Einer das Tor eintritt, muss ich ja irgendwie die Person filmen können auch wenn die sich zwangshalber auf der öffentlichen Straße befindet?

Guten Abend,

wir sind keine Rechtsanwälte und somit können wir keine Rechtsverbindliche Aussagen treffen.

Dennoch wollen wir nach Besten Wissen und Gewissen Antworten.

Zu 1;

Wenn es Ihr Besitz ist, steht meines wissens einer Live-Überwachung mit Aufzeichnung nichts im Wege. Schwieriger wird es, wen sie die Bilder Live für alle sichtbar machen wollen. Da brauchen Sie die Genemigung diverser Personen Nachbar, Mieter usw.)
Wenn sie Bilder alle Minute machen und/oder nach Erkennung Bilder aufgezeichnet werden so ist das auch legal. Das wird gleichgesetzt als wie man selber drausen Steht und mit den Fotoapparat Bilder knipst.

Zu 2;
Eine Atrappen - Kamera ist meines Wissens Frei von Genemigungen.

Ein paar Tips:

  • Warnschilder Aufhängen! (Das schreckt schon mal ab und Beugt evtl Rechtlichen Konflikt vor)
  • Mieter schriftlich darauf hinweisen!
  • FragdenAnwalt.DE (Im Internet gibts eine Preiswerte Nachfrageseite)