Vielleicht weiß jemand Rat! Situation ist folgende: Mieter X der in einem Mehrparteienmietshaus 3 von 5 Wohnungen (zur Untervermietung) gemietet hat, hat ohne Erlaubnis des Eigentümers (also seines Vermieters) und ohne Einwilligung der anderen beiden Mietparteien im Hausflur (Hauseingang wird auf diese Weise überwacht) und im Keller jeweils eine Überwachungskamera installiert. Die Hausverwaltung hat ihn bereits aufgefordert, die Kameras wieder zu entfernen. Er weigert sich.
Bei meiner Recherche habe ich herausgefunden, dass dieses Verhalten illegal ist. Aber welche Möglichkeit habe ich als Mieter, mich dagegen zu wehren? Wenn ich es richtig verstanden habe, stellt dies keinen Grund zur Mietminderung dar.
Muss man das als Mieter dann hinnehmen?
Es gibt auch keine Datenschutzerklärung, einen ausgewiesenen Ansprechpartner oder geschweige denn eine Info, was mit den Aufzeichnungen geschieht und wer sie sichtet. Wo und wie lange sie gespeichert werden, etc. Auch kein Hinweisschild.
Meine Frage lautet: Was für Möglichkeiten hat der Mieter, der nicht damit einverstanden ist. Am liebsten wäre mir, wenn es Recht zur Mietminderung in diesem Falle gäbe. Dann müsste sich der Vermieter mit dem streiten.
Vielen Dank für die Lektüre und ich hoffe, dass der Eine oder Andere praxistaugliche Tipps hat.
Viele Grüße
Sean