Überwachungskameras im Hausflur und Keller (durch Mieter)

Vielleicht weiß jemand Rat! Situation ist folgende: Mieter X der in einem Mehrparteienmietshaus 3 von 5 Wohnungen (zur Untervermietung) gemietet hat, hat ohne Erlaubnis des Eigentümers (also seines Vermieters) und ohne Einwilligung der anderen beiden Mietparteien im Hausflur (Hauseingang wird auf diese Weise überwacht) und im Keller jeweils eine Überwachungskamera installiert. Die Hausverwaltung hat ihn bereits aufgefordert, die Kameras wieder zu entfernen. Er weigert sich.

Bei meiner Recherche habe ich herausgefunden, dass dieses Verhalten illegal ist. Aber welche Möglichkeit habe ich als Mieter, mich dagegen zu wehren? Wenn ich es richtig verstanden habe, stellt dies keinen Grund zur Mietminderung dar.

Muss man das als Mieter dann hinnehmen?

Es gibt auch keine Datenschutzerklärung, einen ausgewiesenen Ansprechpartner oder geschweige denn eine Info, was mit den Aufzeichnungen geschieht und wer sie sichtet. Wo und wie lange sie gespeichert werden, etc. Auch kein Hinweisschild.

Meine Frage lautet: Was für Möglichkeiten hat der Mieter, der nicht damit einverstanden ist. Am liebsten wäre mir, wenn es Recht zur Mietminderung in diesem Falle gäbe. Dann müsste sich der Vermieter mit dem streiten.

Vielen Dank für die Lektüre und ich hoffe, dass der Eine oder Andere praxistaugliche Tipps hat.

Viele Grüße
Sean

Hallo Fakt ist dass es verboten ist Leute mit Kameras aufzunehmen. Wenn er aufgefordert diese zu entfernen und dem nicht nachkommt hilft nur eine Anzeige bei der Polizei. Man kann aber auch einen Baseball Schläger benutzen und diese ruck zuck entfernen.
Viele Grüße noro

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Was dann eine Sachbeschädigung wäre, die ihrerseits eine Klage nach sich zieht.
Man kann nicht ein Unrecht mit einem anderen aufwiegen.

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Wer sagt dass es das nicht gäbe ?
Aber, wenn du, sagen wir mal 50 oder 100 € weniger Miete zahlst,wären dir die Kameras egal ? Denn darauf würde es erst mal hinauslaufen. Denn die Vermieter haben doch bereits reagiert, Wenn nix passiert werden sie wohl weitere Schritte ergreifen.

Sonst bleibt nur eine Anzeige bei der Polizei. Geh auf die nächste Wache und zeige den Fall an.
Sag mal, naive Frage. Eine Leiter hast Du nicht, auch kein Klebeband ?

MfG
duck313

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Wenn der Kleber Spuren hinterlässt, wäre es vielleicht wieder eine Sachbeschädigung.
Aber eine schwarze Augenklappe, so seeräubermäßig, wäre doch super passend. :rofl: :crazy_face:

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Dein Landesdatenschutzbeauftragter hilft.
Beschwere dich - das geht zumindest in NRW ganz einfach online - und der Mieter wird einen freundlichen Brief mit Bitte um Aufklärung bekommen. Bei keiner Reaktion folgen dann weniger freundliche Briefe mit Bußgeldandrohung - und final Bußgeldbescheid.

Bis dahin würde ich Selbstvornahme - nicht Selbstjustiz - vornehmen. Gegen eine beschädigungsfrei abnehmbare Verhüllung ist nichts einzuwenden.

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Hier und da sind derzeit Mund- und Nasenschutzmasken extrem preiswert in Angebot. Und zum Abdecken einer Kamera interessiert ja auch das Ablaufdatum nicht. :wink:

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Schade, würde doch die Gerichte bestimmt entlasten!