Überweisung

Hallo!

Doch das ist korrekt!
Allerdings ist noch zu unterscheiden ob das ganze beleghaft oder beleglos überwiesen wird.
Wenn Sie online oder per SB-Terminal eine Überweisung aufgeben sollte diese innerhalb eines Tages überwiesen sein. (Heißt bei der Empfängerbank angekommen sein!). Und das gilt nur wenn diese rechtzeitig bis Annahmeschluss in Auftrag gegeben wurde. Annahmeschluss ist bei jeder Bank selbst geregelt.

Bei einer beleghaften Überweisung beträgt die Frist zwei Tage (bis der Betrag bei der Empfängerbank angekommen sein muss). Auch hier gilt der Annahmeschluss der Bank.

Ansonsten verlängert sich das ganze um einen Tag.

Generell gilt: Fristbeginn beim Eingang beim Zahlungsdienstleister, wobei dieser Tag nicht mitgerechnet wird.

Beispiel: Montag um 09:00 Uhr eine Überweisung via Online-Banking eingegeben. Diese sollte am Dienstag bei der Empfängerbank angekommen sein. Wann diese dem Kunden das Geld gutschreibt ist wieder von jeder Bank unterschiedlich. Ich bin der Meinung hier ist eine weitere Frist von einem Tag gültig, wobei die meisten Banken diese jedoch nicht nutzen und dem Kunden auch direkt das Geld gutschreiben!

Wenn die Überweisung beleghaft eingereicht wird, muss diese bis Mittwoch bei der Empfängerbank angekommen sein. (Wann sie beim Kunden ankommt siehe oben).

Wenn die Überweisung (egal in welcher Form) z.B. um 21:00 Uhr eingereicht wird und diese Zeit meistens nach Annahmeschluss liegt, verlängert sich dasganze um einen Tag! Also kommt sie Mittwoch bzw. Donnerstag bei der Empfängerbank an, da theoretisch Dienstag der erste Tag (Fristbeginn) ist.

Gruß

Hi,

das ist im BGB geregelt. Schau mal in die FAQs, da ist das referenziert.

Grüße

Uwe

Hallo Lydia,
ich mußte mich erst einmal bei einem noch aktiven Kollegen schlau machen; leider sind die Voraussetzungen nicht mehr so klar wie früher. Vielfach leiten dei Sparkassen ihre Überweisungen zu einer eigens zu diesem Zweck ausgegliederten Landesgirozentrale, die mit anderen Girozentralen verrechnet, welche für die Empfängersparkasse zuständig sind. Da dies nicht so sein muss, ist der Weg im Einzelnen nur durch Nachfrage im Detail zu erkunden. M. E. kann dies dennoch außer acht bleiben, da die in Rede stehenden Gehaltszahlungen elektronisch abgewickelt werden und somit spätestens nach einem Tag ihr Zielkonto erreicht haben sollten. Eine manuelle Steuerung kann ich mir wegen des hohen Kostenaufwandes nicht vorstellen; ebenso halte ich eine Valutavorgabe seitens des Absenders nicht für gegeben, was sich aber auch nachfragen läßt. Was ist das Ergebnis? Es muss mit aller Wahrscheinlichkeit an einem komplizierten Überweisungsweg liegen. Wenn ich mich recht erinnere, ist aber eine Gesetzesinitiative auf dem Weg, die die Überweisungswildwuchs künftig stark einschränkt.
Ich hoffe, dass Konto ist nicht im Soll, dass wenigstens keine (hohen) Sollzinsen anfallen.
Beste Grüße
HJR

Hallo,

unter dem Strich gilt nur die Regel, dass Ihr Gehalt am Zahltag auf Ihrem Konto sein muss. Die Banken verzögern Überweisungen, damit das Geld länger im Hause bleibt oder später abfliesst. Daran ändern als Privatperson können Sie nichts. Das ist Bestandteil des Preismodells der Banken.
Wo die Bank Ihren Sitz hat und wieviele KM das von Ihrem Wohnsitz weg ist, ist eigendlich egal.

Hallo Torsten,

ganz lieben Dank für die Antwort. das es so abläuft hatte ich mir schon gedacht. Naja, da kann man halt nix machen sondern zusehen das alle Überweisungen so laufen, dass sie auch ankommen.

Trotzdem danke nochmal.
Lydia

unter dem Strich gilt nur die Regel, dass Ihr Gehalt am
Zahltag auf Ihrem Konto sein muss. Die Banken verzögern
Überweisungen, damit das Geld länger im Hause bleibt oder
später abfliesst. Daran ändern als Privatperson können Sie
nichts. Das ist Bestandteil des Preismodells der Banken.
Wo die Bank Ihren Sitz hat und wieviele KM das von Ihrem
Wohnsitz weg ist, ist eigendlich egal.