Hallo!
Doch das ist korrekt!
Allerdings ist noch zu unterscheiden ob das ganze beleghaft oder beleglos überwiesen wird.
Wenn Sie online oder per SB-Terminal eine Überweisung aufgeben sollte diese innerhalb eines Tages überwiesen sein. (Heißt bei der Empfängerbank angekommen sein!). Und das gilt nur wenn diese rechtzeitig bis Annahmeschluss in Auftrag gegeben wurde. Annahmeschluss ist bei jeder Bank selbst geregelt.
Bei einer beleghaften Überweisung beträgt die Frist zwei Tage (bis der Betrag bei der Empfängerbank angekommen sein muss). Auch hier gilt der Annahmeschluss der Bank.
Ansonsten verlängert sich das ganze um einen Tag.
Generell gilt: Fristbeginn beim Eingang beim Zahlungsdienstleister, wobei dieser Tag nicht mitgerechnet wird.
Beispiel: Montag um 09:00 Uhr eine Überweisung via Online-Banking eingegeben. Diese sollte am Dienstag bei der Empfängerbank angekommen sein. Wann diese dem Kunden das Geld gutschreibt ist wieder von jeder Bank unterschiedlich. Ich bin der Meinung hier ist eine weitere Frist von einem Tag gültig, wobei die meisten Banken diese jedoch nicht nutzen und dem Kunden auch direkt das Geld gutschreiben!
Wenn die Überweisung beleghaft eingereicht wird, muss diese bis Mittwoch bei der Empfängerbank angekommen sein. (Wann sie beim Kunden ankommt siehe oben).
Wenn die Überweisung (egal in welcher Form) z.B. um 21:00 Uhr eingereicht wird und diese Zeit meistens nach Annahmeschluss liegt, verlängert sich dasganze um einen Tag! Also kommt sie Mittwoch bzw. Donnerstag bei der Empfängerbank an, da theoretisch Dienstag der erste Tag (Fristbeginn) ist.
Gruß