Überweisung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe mal eine Frage. Wann muß eine Sparkasse das Geld weiter leiten? Hintergrund. Ich wohne in NRW, arbeite aber in Niedersachsen. Gehalt bekomme ich lt. Vertrag am 1. eines Monats. Nun weiß ich aber das mein Arbeitgeber das Gehalt immer schon so am 27. / 28. eines Monats überweist. Das weiß ich von vielen Kollegen, die dann ihr Geld auf dem Konto haben und vom Personalbüro. Ich aber habe mein Gehalt grundsätzlich immer erst am 1. eines Monats und das nicht gleich früh, sondern immer in der Zeit zw. 9h und 11h. Dies beobachte ich schon solange wie ich den Arbeitgeber habe. Mein Personalchef sagt, die Sparkasse behält das Geld zurück weil sie damit arbeiten möchte. Meine Sparkasse sagt das läge daran weil ich in einem anderen Bundesland arbeite obwohl es nur 25Km von meinem Wohnort entfernt ist. Aber halt der Grund für die Verzögerung ist. Wenn der Monat 31 Tage hat dann sind das locker 3-4 Tage und das ist m.E. ne menge Zeit.
Gibt es da irgendwelche Regeln/Vorschriften die ich als Kunde nachlesen kann? Denn ich weiß nicht wem ich glauben soll.
Ganz lieben Dank schon mal

Lydia

hallo,

also: wie lange eine überweisung dauert, ist in erster linie davon abhängig, von welchem auf welches institut das geht. postbank auf spaßkasse dauert länger als commerzbank auf deutsche bank.
dann ist, und das ist richtig, noch entscheidend, ob es dasselbe bundesland ist oder nicht.
und zu guter letzt, welcher tag der „auftragstag“ war - ist das ein freitag, dauert´s freilich bis montag oder dienstag, bis das geld ankommen kann. ist´s ein mittwoch, dann sollte das geld noch in derselben woche beim empfänger ist.
und, last but not least, ist es eine frage der uhrzeit - überweisungsauftrag abends um 18h ist etwas anderes als morgens um 8h.
woran liegt´s? jede bank, jedes institut hat eine „zentrale“, über die es den zahlungsverkehr abwickelt. das geht dann von bank zum zentralen rechenzentrum über die landesbank bzw. verrechnungsstelle weiter zum zentralen rechenzentrum der empfangenden bank und dann zu deiner bank.
zudem gibt es unterschiedliche „buchungsläufe“, d.h. nicht jede überweisung läuft bei auftrag den o.g. weg, sondern es wird erstmal gesammelt und dann im „batch“ (stapel) abgearbeitet.
grundsätzlich sollte aber eine überweisung innerhalb deutschlands (wenn nicht gerade ein wochenende und/oder feiertag dazwischen liegt) nicht länger als 2 tage dauern, bis sie beim empfänger ist.
im übrigen ist´s egal, ob die gutschrift morgens um 8h oder nachts um 23h verbucht wird - das gesamte datum gilt als wertstellung.

saludos, borito

Sehr geehrte Anfragende,

es ist ärgerlich, dass immer wieder derart unqualifizierte Aussagen von Laien getroffen werden. Ja, es liegt daran, dass Sie einerseits in einem anderen Bunesland leben bzw. arbeiten und wahrscheinlich auch daran, dass ihr Arbeitgeber eine andere Bankverbindung in einem anderen Verbund (Sparkasse, Volksbank,…) hat als Sie.

Die Banken unterhalten untereinander meistens keine Bankverbindungen und der Zahlungsverkehr wird überwiegend über die Landesbanken des jeweiligen Landes abgewickelt.

Bspw. würde eine Überweisung von Lüneburg nach Hamburg folgenden Weg nehmen, obwohl die Städte nur 60 Km auseinander sind: Von Lüneburg nach Hannover, von Hannover (Landesbank NordLB) zur Landesbank in Hamburg (HSH Bank) und in Hamburg (HSH Bank) weiter zur Hamburger Sparkasse.
Wenn es sich dann noch um Banken handelt, die verschiedenen Verbänden sind bspw. von Volksbank zur Sparkasse; dann muss noch irgendwann der Übergang der Überweisung zwischen den Verbänden absolviert werden und dies braucht schlicht Zeit.

Das Geld zurückbehalten wird, ist schlicht nicht war. Für nähere Informationen sonst bitte „Weg der Überweisung“ oder „Überweisungsweg“ googeln.

Grüße

Hallo Lydia,
Dein Personalchef irrt! Zufällig arbeite ich bei einer Sparkasse und kann Dir sagen: es gibt technisch gar keine Möglichkeit, Geld „zurück zu halten“. Das Problem ist ganz einfach: alle Sparkassen sind rechtlich selbständig. Sie verrechnen untereinander fast wie fremde Banken. Heißt in Deinem Fall: Spk. Arbeitgeber an Landesbank ihres Bundeslandes an Landesbank Deines Bundeslandes an Spk. Arbeitnehmer. Das dauert natürlich 1-2 Tage länger als Buchung innerhalb derselben Sparkasse.
Früher dauerte das bis zu 10 Tage, aktuell bis zu 3 Tage (ist inzwischen auch Gesetz), demnächst geht das in 1 Tag (wir werden ja auch immer moderner :smile: ).
Gruß Th.

Liebe Lydia,

dass Weiterleiten des Geldes ist gesetzlich festgelegt. Maximal 3 Tage darf es dauern. Eine Zeitverzögerung kann es kommen wenn es von und zu unterschiedlichen Banken transferiert wird. Dies ist kein Kriterium welches logistisch und trechnisch nachvollziehbar ist, da das Geld ja nicht real, sondern visuell transferiert wird.

Im Klartext: Sobald das Geld von einem Konto ausgebucht (belastet) wird, wird es dem neuen Kontoinhaber gutgeschrieben. Der Trick der Banken ist, dass sie behaupten: "Das Geld geht von der bezogenen Bank (das ist die Bank, von der das Geld abgeht) an unsere Hauptbank und wird von dort an unsere Filiale weiter geleitet. Das ist alles Verarschung, da es wie bei einer Mail direkt Online gutgeschrieben wird.

Arbeitet nun eine Sparkasse mit tausenden Beträgen, so hat sie für einen geringen Zeitraum (2 - 3 Tage) mehrere Millionen Euro (welche ihr nicht grhören)! Mit diesem Geld werden große Gewinne erwirtschaftet, da die Bank/Sparkasse für den Betrag (mehrere Millionen) 75% zinsgünstig Geld von der LZB (Landes Zentral Bank) aufnehmen kann.

Das ist der Grund, warum die Banken und Sparkassen mit Kundengeldern arbeiten. Nach dem Gestz ist das verboten (wie bereits gesagt: max. 2 - 3 Tage darf das Institut mit DEINEM Geld arbeiten), dann muss es den Betrag weiter leiten.

Stammt das Geld vom gleichen Finanzinstitut z.B. VOBA zu/nach VOBA, dann MUSS das Geld am gleichen Tag verbucht werden. Die Entfernung der Bank (Bundesland) spielt keine Rolle. Ausschlaggebend ist das Land (Bundesrepublik Deutschland). Wird das Geld innerhalb Europas transferiert, dann kann es bis zu acht Tagen dauern, was aber ebenso unsinnig ist von der Logik her, da das Geld den gleichen Zeitraum (Millisekunden) benötigt bis es gebucht ist!

Ab dem 1.1.2012 dürfen Überweisungen nur noch bis zum nächsten Geschäftstag dauern innerhalb vom gesamten EWR (Europäischer Wirtschafts Raum) dauern.

Nachzulesen unter folgendem Link: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/ueberweisungsda…

Ich wünsche noch ein schönes Wochenende
Manfred

Ich hoffe, ich konnte Dir mit der Antwort weiter helfen.

Hallo!
Ja es gibt solche regeln!
Der Betrag muss spätestens einen Tag nach erhalt dem
Kundenkontokorrent gutgeschrieben werden.
Hier liegt aber wohl auch der Grund!
Deine Sparkasse erhält das Geld selbst erst später
da es eine andere Sparkasse ist als die Bank oder
Sparkasse wo dein Arbeitgeber das Konto führt kann
das sein? Das heißt deine Kollegen die bei der selben
Bank/Sparkasse sind wie dein Arbeitgeber erhalten das
Geld auf ihrem Konto ein paar Tage früher (sollten so
ca. 2 Tage sein). Da das Geld an eine andere Bank
(oder deine Sparkasse) erst über verschiedene
Girozentralen weitergeleitet wird bis es deine
Sparkasse erhält, dauert das etwas länger!
Das ist das gleiche als wenn jemand von der Sparkasse
zur Deutschen Bank oder Volksbank überweisen würde!
Selbst wenn die Volksbank direkt nebenan ist!
In der Praxis ist es oft so das die Banken wie zB
Volks- und Sparkasse in einem Ort eine
Direktverbindung eingerichtet haben, also eine direkte
Kontoverbindung.Dann geht es wieder etwas schneller.

Ich bin der Meinung die Sparkassen arbeiten nicht mit
diesem einen Tag wo sie das Geld theoretisch länger
behalten können als es dem Kunden gutzuschreiben.
Ist nur mehr Dispositionsaufwand und es kommt auch
nicht viel bei rum…

Ich hoffe ich konnte helfen!

LG

Hallo,

nein, es gibt da keine Regeln. Problematisch an Deinem Fall dürften in der Tat die unterschiedlichen Landesgrenzen und die unterschiedlichen Sparkassen-Landesbanken sein.
Taggerecht geht nur innerhalb einer Bank, sobald das Geld eine Bank verlässt, um zu einer anderen überwiesen zu werden, ist ein Tagesverlust zu verzeichnen. Lösung: sh. oben.

Grüße

Randori01

ja , gibt es. :wink: (hier ist doch immer alles geregelt…)
bis Ende 2011: In Deutschland und grenzüberschreitend in alle Staaten des EWR Raums müssen Überweisungen spätestens am 3. Geschäftstag beim Institut des Empfängers ankommen
ab 1.1.2012: am nächsten Geschäftstag
(§ 675s BGB - Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge)

Hallo,

ich würde meiner Bank in dem von Ihnen geschilderten Fall damit drohen, die Bankverbindung zu wechseln, wenn das nicht schneller geht. Mal sehen, wie die Bank dann reagiert.

Ansonsten habe ich dazu folgendes im Internet gefunden:
Überweisungsverrechnung, Girokreise, Rolle der Bundesbank

Überweisungen zwischen Banken können grundsätzlich auf viele Arten ausgetauscht werden, jede Bank kann sich nach organisatorischen und finanziellen Punkten entscheiden, wie sie ihren Überweisungsverkehr abwickeln will.

Im folgenden möchte ich einige grundsätzliche Begriffe erläutern und im Anschluß einige Beispiele konstruieren, welchen Weg Überweisungen nehmen können.

Drei Grundformen einer Überweisungsverrechnung gibt es:

Kontoübertrag
Wenn das Konto des Auftraggebers und des Empfängers beim gleichen Institut liegen wird im Haus von einem Konto auf das andere umgebucht.
Diese Variante ist vergleichsweise trivial und üblicherweise die schnellste.
Direktüberweisung
Wenn Auftraggeber- und Empfängerkonto bei verschiedenen Banken geführt werden, die aber entweder eine gegenseitige Kontoverbindung haben oder, zum Beispiel im Sparkassen- oder Genossenschaftssektor, bei der gleichen Rechenzentrale angesiedelt sind, kann auch direkt ein Übertrag von Bank A nach Bank B veranlaßt werden.
Auch dieses Verfahren ist relativ einfach und schnell. (Bei real-time Buchung gleichtägig, wenn im Stapellauf gebucht wird ggf. eine Nacht Verzögerung)
Indirekte Überweisung
Hier haben die Banken des Auftraggebers und des Empfängers keine gegenseitige Kontoverbindung, so daß über zwischengeschaltete Stellen verrechnet wird.
Dieses Variante ist recht häufig, da die meisten Banken die Zahl ihrer direkten Verrechnungskonten reduziert haben. Je nach Anzahl der zwischengeschalteten Stellen treten hier die größten Zeitunterschiede zwischen Belastung und Gutschrift auf.

Aus Kostengründen ist eine Stapelverarbeitung über einige wenige Zentralstellen für die meisten Banken effektiver als jede Menge gegenseitiger Verrechnungskonten. Daß sich für die meisten Banken der kostentreibende Aufwand von Dutzenden Direktverbindungen kaum lohnt sollte bei der weit verbreiteten Klagerei über lange Überweisungslaufzeiten berücksichtigt werden.

Bei gegenseitiger Verrechnung zwischen zwei Banken wird aus Vereinfachungsgründen meist eine Nettoabrechnung durchgeführt. Dies bedeutet, daß Bank A und Bank B zwar die Daten der Überweisungen an ihre gegenseitigen Kunden austauschen, aber nicht jede Überweisung auch wirklich als Betrag umbuchen (das wäre dann Bruttoabrechnung). Vielmehr wird zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Saldo aus den ausgetauschten Überweisungen und ggf. Lastschriften ermittelt und so festgestellt, welche Bank mehr in das Verfahren eingezahlt hat als die andere. Dieser Saldo wird dann mit einer Überweisung (z.B. auf das LZB-Konto) ausgeglichen. Diese Art der Übertragung ist sehr kostengünstig, da die Konditionen zwischen den Banken bilateral frei verhandelt werden können (die Bundesbank nimmt im Massenzahlungsverkehr grundsätzlich 1 Pfennig -bzw. ab 1.7.2001 dann 0,15 EUR-Cent- pro Datensatz) und im Idealfall nur eine wirkliche (kostenpflichtige) Buchung auf dem LZB-Konto stattfindet.
Die Datensätze können entweder per Leitungsverbindung ausgetauscht werden oder per Magnetband über das sogenante „Garagenclearing“. Dieses Verfahren hat seinen Namen ursprünglich daher, daß sich die Botenfahrer der Banken zum Austausch der Magnetbänder meist an einer zentral gelegenen Stelle (z.B. der Garage der LZB, wo man eh immer etwas abzugeben oder abzuholen hat) treffen und dort die Bänder austauschen.

Als Girokreise bezeichnet man die eigenen Abrechnungs- und Buchungssysteme jedes einzelnen Banksektors. Diese wurden ursprünglich für die Verrechnung innerhalb einer Bankengruppe (z.B. Sparkassen- oder Genossenschaftssektors) geschaffen und sind hierarchisch geordnet. Mehrere Institute einer Region haben eine gemeinsame Hauptstelle, diese Hauptstellen haben wiederum überregionale Kopfstellen. Verrechnungen mit anderen Bankensektoren finden üblicherweise an übergeordneten Stellen (Ringstellen, Ringhauptstellen, Girostellen, Girozentralen) des Girokreises zentral statt. Die Verrechnung in einem eigenen Girokreis hat den Vorteil, die Liquidität innerhalb des eigenen Sektors effizienter austauschen zu können und die technisch und abstimmmäßig aufwendige Verrechnung mit anderen Stellen konzentriert an wenigen Stellen abwickeln zu können. Nachteilig kann sich ggf. die längere Laufzeit der Überweisungen auswirken.

Wenn die Banken nicht gegenseitig verrechnen, können Sie auch die Dienste der Bundesbank in Anspruch nehmen, die zum Beispiel den Elektronischen Massenzahlungsverkehr als Dienstleistung anbietet. Hier wird aber jede einzelne Kundenzahlung, die eine Bank einreicht, einzeln bepreist.

Hier also ein Beispiel für einen worst-case möglichen (langsamen) Verrechnungsweg:

Überweisungsauftrag von Max Müller (Konto bei einer Bank in Bayern) an die Bringdienst GmbH (Konto bei einer Kasse in Schleswig-Holstein), Auftrag wird beleghaft nachmittags eingereicht.
Der Auftrag wird in der Filiale auf Ordnungsmäßigkeit (Unterschrift, Betrag) geprüft.
Nachts holt der Bankbote die Botentaschen aller Filialen der Bank ab und bringt sie zur zentralen Verdatung.
Die Überweisung wird verdatet und ein Buchungssatz zur Belastung des Kontos von Max Müller generiert. Kontobelastung von Max Müller.
Gleichzeitig wird die Überweisung von Max Müller mit allen anderen, die über die zuständige Zentralstelle verrechnet werden, in ein Band zusammengefaßt. Belastung des Verrechnungskontos der Bank von Max Müller.
Bei der Zentralstelle werden alle von sämtlichen betreuten Banken empfangenen Zahlungsdateien nach Leitwegen umsortiert. Max Müllers Überweisung wird in die Datei sortiert, die mit der Landesstelle in Norddeutschland verrechnet wird. Überweisung vom LZB-Konto der Zentralstelle auf das LZB-Konto der Landesstelle.
Die Landesstelle in Norddeutschland erhält von allen möglichen Banken Dateien mit Überweisungen zu Gunsten Ihrer Kunden und der Kunden von angeschlossenen Kassen.
Die Dateien werden umsortiert und für jede Empfängerbank eine Datei mit Zahlungssätzen erstellt. Überweisung vom Verrechnungskonto der Landesstelle auf das Verrechnungskonto der Kasse.
Jede Kasse bzw. deren Rechenzentrum erhält eine Datei mit Gutschriften für seine Kunden. Die Datei wird umsortiert und Buchungssätze für die Gutschrift auf dem Kundenkonto erstellt. Buchung vom Verrechnungskonto der Kasse auf das Girokonto der Bringdienst GmbH.
Nachts werden die Kontoauszüge generiert, am nächsten Morgen sieht die Bringdienst GmbH den Zahlungseingang vom Vortag.

Wenn man jetzt noch im Hinterkopf behält, daß aus Kostengründen im Massenzahlungsverkehr oft im Stapelbetrieb gebucht wird und nicht jede beteiligte Bank gleiche Annahmeschlußzeiten hat (was zu spät kommt wird erst am nächsten Tag gebucht) kann man sich vorstellen, daß eine solche Überweisung einige Zeit unterwegs ist.

Ein schneller Verrechnungsweg könnte so aussehen :

Überweisung von A-Bank Frankfurt an B-Bank Frankfurt. Der Auftrag wird morgens elektronisch eingereicht und kann automatisch von der EDV freigegeben werden (Elektronische Unterschrift in Ordnung, ausreichend Deckung auf dem Konto).
Die Überweisung wird dem Kundenkonto belastet und der Gegenwert auf den Leitweg „B-Bank“ geschickt. Mittags wird der Saldo der gegenseitigen Verrechnung gebildet und über das LZB-Konto ausgeglichen. Belastung des Auftraggeberkontos, Saldoausgleich über LZB (Ausgleich nachts) an die B-Bank.
Die B-Bank bucht nachts im Stapelbetrieb alle eingegangenen Überweisungen aller Banken auf die Kundenkonten und generiert die Auszüge. Buchung vom Interbanken-Verrechnungskonto auf das Empfängerkonto.
Der Empfänger holt am nächsten Morgen seine Auszüg elektronisch ab und sieht den Überweisungseingang vom Vortag.

Wer den Eindruck hat, daß eine Überweisung unverhältnismäßig lange unterwegs war (oder sie sogar verloren gegangen scheint) kann als Auftraggeber bei seiner Bank einen Nachforschungsauftrag stellen mit dem Grund, daß der Empfänger die verspätete Gutschrift reklamiert. Nur der Auftraggeber kann bei seiner Bank den Auftrag starten, weil es so gut wie unmöglich ist, den Auftrag nachzuvollziehen, wenn man die Verfolgung nicht „an der Quelle“ startet.
ACHTUNG: Bitte vorher die Kostenfrage klären! Liegt kein Fehler der Bank vor wird der Auftraggeber einer Nachfrage üblicherweise mit 8,- bis 15,- EUR belastet. Angesichts des großen Aufwands (schlägt die Direktnachfrage fehl mußeinzeln Schritt für Schritt der Weg der Überweisung manuell nachvollzogen werden, das Nachforschungsformular geht dann körperlich auf dem Postweg von beteiligter Bank zu beteiligter Bank) finde ich diese Entgeltsätze nachvollziehbar.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Sehr geehrter Herr Hollmann-Raabe,

ganz lieben Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Ich bin bei einer Sparkasse und die haben soviel Kunden, dass es denen anscheinend nicht auf den einen oder anderen Kunden ankommt. Ich hatte schon einige Diskussionen mit denen u.a. auch wegen der Sache. Ich habe z.Bsp. über 5 Jahre zu hohe Kontoführungsgebühren bezahlt und hatte keine Chance auf Erstattung, weil ja die Gebühren aushängen, ich es nicht gesehen habe und die Kasse mich auch nicht aufgeklärt hat. Oder immer wieder schicken sie mir Kontoauszüge zu, die ich nicht will weil ich meine am Rechner selbst ausdrucke. Ich habe denen schon zig Mal gesagt ich will es nicht da es ja auch Kosten verursacht. Aber anscheinen verstehen sie das nicht. Das letzte Mal sagten sie mir ganz klar wenn ich so unzufrieden bin könne ich ja die Bank wechseln und dann kam ganz zynisch die Frage: „Sollen wir Ihnen beim Wechsel behilflich sein?“
Sicher könnte ich die Bank wechseln, aber das ist doch sehr kompliziert oder? Ich meine, es hängen ganz viele Lastschriften davon ab und dann habe ich einen Kredit bei der Sparkasse laufen. Da ich ländlich wohne ist nur noch die Möglichkeit bei einer Volksbank. Ich werde mal darüber nachdenken. Tja, ist alles nicht so einfach.

Trotzdem ganz lieben Dank nochmal.

Lydia

Hallo Bordeaux71

ganz lieben Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

was Sie da schreiben ist ja höchst interessant. Das heißt ja unterm Strich, dass die Sparkasse doch mein Geld zurückhält um damit arbeiten zu können, richtig? Ist das nicht illegal?

Ich werde mir den Paragraphentext ausdrucken und bei der Sparkasse wiedermal vorsprechen. Die werden sich freuen, da ich ja mittlerweile schon ein rotes Tuch für die bin. Aber auch nur, weil ich mich ständig beschwere.
Aber zu recht weil die nur Mist bauen.

Ich hatte schon einige Diskussionen mit denen u.a. auch wegen der Sache. Ich habe z.Bsp. über 5 Jahre zu hohe Kontoführungsgebühren bezahlt und hatte keine Chance auf Erstattung, weil ja die Gebühren aushängen, ich es nicht gesehen habe und die Kasse mich auch nicht aufgeklärt hat. Oder immer wieder schicken sie mir Kontoauszüge zu, die ich nicht will weil ich meine am Rechner selbst ausdrucke. Ich habe denen schon zig Mal gesagt ich will es nicht da es ja auch Kosten verursacht. Aber anscheinen verstehen sie das nicht. Das letzte Mal sagten sie mir ganz klar wenn ich so unzufrieden bin könne ich ja die Bank wechseln und dann kam ganz zynisch die Frage: „Sollen wir Ihnen beim Wechsel behilflich sein?“
Sicher könnte ich die Bank wechseln, aber das ist doch sehr kompliziert oder? Ich meine, es hängen ganz viele Lastschriften davon ab und dann habe ich einen Kredit bei der Sparkasse laufen. Da ich ländlich wohne ist nur noch die Möglichkeit bei einer Volksbank. Ich werde mal darüber nachdenken. Tja, ist alles nicht so einfach.

LG Lydia

Hallo, Randori01

ganz lieben Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

Das was du sagst, sagt auch meine Sparkasse, nur wollte ich denen nicht glauben, weil ich schon einigen Stress mit denen hatte weil sie Aufträge etc. falsch bearbeitet hatten.

Ein anderer www-Experte schrieb mir folgendes:

bis Ende 2011: In Deutschland und grenzüberschreitend in alle Staaten des EWR Raums müssen Überweisungen spätestens am 3. Geschäftstag beim Institut des Empfängers ankommen
ab 1.1.2012: am nächsten Geschäftstag
(§ 675s BGB - Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge)

Stimmt das etwa nicht?

GLG Lydia

Hallo Boneyard,

ganz lieben Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

Dann scheint es wohl doch so zu sein. Ich wollte es immer nicht immer wahr haben, da ich schon einigen Ärger mit der Kasse hatte. Mittlerweile, glaube ich, verdrehen sie schon die Augen wenn sie mich sehen :smile: Naja, ich hatte schon einige Diskussionen mit denen u.a. auch wegen der Sache. Ich habe z.Bsp. über 5 Jahre zu hohe Kontoführungsgebühren bezahlt und hatte keine Chance auf Erstattung, weil ja die Gebühren aushängen, ich es nicht gesehen habe und die Kasse mich auch nicht aufgeklärt hat. Oder immer wieder schicken sie mir Kontoauszüge zu, die ich nicht will weil ich meine am Rechner selbst ausdrucke. Ich habe denen schon zig Mal gesagt ich will es nicht da es ja auch Kosten verursacht. Aber anscheinen verstehen sie das nicht. Das letzte Mal sagten sie mir ganz klar wenn ich so unzufrieden bin könne ich ja die Bank wechseln und dann kam ganz zynisch die Frage: „Sollen wir Ihnen beim Wechsel behilflich sein?“
Sicher könnte ich die Bank wechseln, aber das ist doch sehr kompliziert oder? Ich meine, es hängen ganz viele Lastschriften davon ab und dann habe ich einen Kredit bei der Sparkasse laufen. Da ich ländlich wohne ist nur noch die Möglichkeit bei einer Volksbank. Ich werde mal darüber nachdenken. Tja, ist alles nicht so einfach.

Was mich irretiert ist, was ein anderer www-Experte mir schrieb und zwar folgendes:

bis Ende 2011: In Deutschland und grenzüberschreitend in alle Staaten des EWR Raums müssen Überweisungen spätestens am 3. Geschäftstag beim Institut des Empfängers ankommen
ab 1.1.2012: am nächsten Geschäftstag
(§ 675s BGB - Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge)

Stimmt das etwa nicht???

GLG Lydia

Hallo Manfred,

ganz lieben Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

Also hat sich mein Bauchgefühl nicht getäuscht und meine Sparkasse arbeitet mit meinem Geld obwohl sie es nicht dürften. Ha, dachte ich mir doch. Ich hatte schon soviel Stress mit denen dass sie mich schon nicht mehr riechen können. Ich habe z.Bsp. über 5 Jahre zu hohe Kontoführungsgebühren bezahlt und hatte keine Chance auf Erstattung, weil ja die Gebühren aushängen, ich es nicht gesehen habe und die Kasse mich auch nicht aufgeklärt hat. Oder immer wieder schicken sie mir Kontoauszüge zu, die ich nicht will weil ich meine am Rechner selbst ausdrucke. Ich habe denen schon zig Mal gesagt ich will es nicht da es ja auch Kosten verursacht. Aber anscheinen verstehen sie das nicht. Das letzte Mal sagten sie mir ganz klar wenn ich so unzufrieden bin könne ich ja die Bank wechseln und dann kam ganz zynisch die Frage: „Sollen wir Ihnen beim Wechsel behilflich sein?“
Sicher könnte ich die Bank wechseln, aber das ist doch sehr kompliziert oder? Ich meine, es hängen ganz viele Lastschriften davon ab und dann habe ich einen Kredit bei der Sparkasse laufen. Da ich ländlich wohne ist nur noch die Möglichkeit bei einer Volksbank. Ich werde mal darüber nachdenken. Tja, ist alles nicht so einfach.

Aber wie kann ich mich gegen diese Sauerei wehren?

LG Lydia

Guten Abend Lydia,

meist passiert es so wie hier geschehen. Banken und Sparkassen müssen ihre AGB, auch Gebühren, öffentlich aushängen. Oft hängen diese so versteckt, dass man sie nicht sieht.

Wehren kann man sich nur mit Hilfe eines Anwalts und SEHR VIEL Zeit! - Das Beste ist das Insitut zu wechseln. Es ist ganz einfach. Zur (neuen) Bank gehen, ein Konto eröffnen und die zur Zeit bestehenden Aktivitäten wie: Sparbuch, Lastschriften, etc. vom alten Institut holen lassen. Das macht die neue Bank bestimmt sehr gerne. Es ist wie bei einem Wohnortswechsel, da sind die Banken auch immer sehr behilflich.

Ich wünsche noch einen schönen Abend und ein stressfreien Sonntag.

Manfred

Hallo, Lydia,

ja, kein Zweifel, dass es dieses Urteil gibt,
an das die Banken sich auch irgendwann halten müssen (werden).
Doch:
a) wird es zum einen Umsetzungsfristen geben
b) 3 Werktage sind mit einem Wochenende dazwischen dann immer noch 5 Kalendertage,;-(.

Viele Grüße

randori01

Hi!
Heutzutage geht das alles sehr reibungslos, einfach die jahresauszüge durchgehen, dann vergisst du auch keinen darüber zu informieren, dass du eine neue kontoverbindung hast. per mail oder fax erreicht man jeden günstig heute, also nur zu… :wink:
bin froh, bei einer bank gelernt und gearbeitet zu haben, da kennt man die vorgänge und ausreden ganz gut und weiß selber, was geht und was nicht…

ciao

Hallo Lydia, die Info des Personalers ist sachlich falsch und Stammtischgeschwätz. Diese Praxis wurde ganz früher mal, am Beginn der Automatisierung ein einigen Banken und Sparkassen genutzt.

Den zunehmenden Geschwindigkeitsvorteil der Buchungen gab man nur teilweise an die Kunden weiter und erhielt so einen Liquiditätsvorteil. Zudem diente die Zwischenverbuchung auf eigenen Hauskonten der besseren Abwicklung und dazu, Störungen im Ablauf (Name/Nummernabgleich usw) abzufangen.

Seit vielen Jahren ist dies aber schon nicht mehr Praxis und schon gar nicht erlaubt. Die Prüfungen in der Verbuchungspraxis sind einfach durch das Aufsichtsamt nachzuvollziehen und es drohen drakonische Strafen. Dagegen steht ein fast zu vernachlässigender Zinsvorteil für das Institut.

Mich ärgert es, wenn Leute in exponierter Stellung immer noch solch ein Gerede in die Welt setzen, ohne davon wirklich Ahnung zu haben. Streng genommen ist diese Aussage eine üble Nachrede und Diffamierung. Aber egal, betrifft mich ja nicht :smile:

Heutzutage gelten in der EU einheitliche Vorschriften für den Zahlungsverkehr (SEPA). Hier heißt es u.a.:

„Die gesetzlichen Regelungen für SEPA verkürzen schrittweise die Überweisungslaufzeiten. Ab dem Jahr 2012 können Kunden nach einer maximalen Abwicklungszeit von einem Bankgeschäftstag über den Überweisungsbetrag verfügen. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist mit einer maximalen Abwicklungsdauer von drei Bankgeschäftstagen.“

Quelle: http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsver…

Mein Vorschlag: Gleiche die Buchungen mit Deinen Kollegen dieses Jahr nochmal ab. Ab 2012 soll eine eintägige Verbuchung erfolgen, gestatte Deiner Sparkasse ggf. noch einen weiteren Tag Kulanz. Dort mal Deinen Kundenberater fragen kostet auch nichts und liefert sicherlich eine logische Erklärung. Vielleicht ist die Zeitvorgabe bei denen noch nicht umsetzbar, weil die die Software noch nicht anpassen konnten. Der Zeitplan für SEPA ist jedenfalls extrem eng und schwer umzusetzen, es dürfen ja auch keine Fehlbuchungen entstehen.

Seit Januar sollte aber das Problem kleiner sein oder ganz wegfallen.

Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich einfach nochmal.

Liebe Grüße

Stephan

Hallo Lydia,

in Deutschland sind Banken gesetzlich verpflichtet einen Überweisungsauftrag zu Gunsten eines Kontos bei einer anderen Bank innerhalb von zwei Arbeitstagen auszuführen. Diese Frist beginnt mit dem Belastungstag des Zahlungspflichtigen.
Beispiel: Dein Chef gibt die Lohnüberweisungen an einem Freitag Nachmittag ab. Dies Belastung des Betrags wird am Montag vorgenommen, da die Überweisungen, sofern beleghaft und nicht online getätigt, in das Rechenzentrum gebracht werden müssen. Zwei Arbeitstage später, am Mittoch, müsste das Geld auf Deinem Konto sein. Da jede Sparkasse rechtlich ein eigenes Institut ist, gehe ich mal davon aus, dass die Sparkasse deines Chefs ( Bsp: Sparkasse Hannover ) und Deine Sparkasse ( Sparkasse Münster ) verschieden sin, und Du daher Dein Geld immer etwas später erhälst. Deine Kollegen werden vermutlich bei der gleichen Sparkasse sein wie Dein Arbeitgeber, denn ferner ist gesetzlich festgelt, dass Gelder die innerhalb einer Bank überwiesen werden taggleich zu buchen sind. In unserem o.g. Beispiel heißt das, Chef bekommt am Montag den Betrag belastet und die Angestellten am gleichen Tag gutgeschrieben. Viele vergessen leider immer dass es sich hier um ARBEITSTAGE und nicht um Kalendertage handelt. Hat deine Bank , da Sie in NRW ist am Mittwoch einen Feiertag, gibt es das Geld erst am Donnerstag.

Das Märchen das die Banken hier noch mal nebenbei etwas Geld verdienen ist nicht richtig, da die Gelder sich während der beiden Tage bei den Zentralbanken und Rechnungsstellen befinden.

Ich hoffe ich konnte Deine Frage beantworten.
Noch ein kleiner Tipp: Solltest Du onlinebanking machen und das Geld genauso schnell haben wollen wie Deine Kollegen, dann wechsel einfach zur Bank Deines Arbeitgebers. Onlinebanking ist Onlinebanking und als Sparkassenkunde dürftest Du an alle Geldautomaten der SPK kostenfrei an Bargeld kommen.

Hallo,

wenn man aber nichts macht, ändert sich auch nichts.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe