Grüß Gott
Angenommen A überweist an B Geld. Aufgrund irgendeines Fehlers (vlt. Zahlendreher) landet das Geld bei C. Kann jetzt A oder B eine Kontosperrung bei C erwirken?
Danke für eure Hilfe, Helmut
Grüß Gott
Angenommen A überweist an B Geld. Aufgrund irgendeines Fehlers (vlt. Zahlendreher) landet das Geld bei C. Kann jetzt A oder B eine Kontosperrung bei C erwirken?
Danke für eure Hilfe, Helmut
Hallo
A macht einen Fehler, dafür will er jetzt C das Konto sperrren?
Denk mal darüber nach. Falls es noch nicht geklappt hat, dreh doch
den Stiel mal um.
Irgend ein Unbekannter macht einen Fehler, dafür will er jetzt Dein Konto sperren.
Verstanden. Also hier muss doch ein ganz anderer Weg gesucht werden.
Gruss Peter
Hallo
Verstanden. Also hier muss doch ein ganz anderer Weg gesucht
werden.
Ein möglicher Weg wäre:
Gruß vonsales
Grieß Eahna,
Angenommen A überweist an B Geld. Aufgrund irgendeines Fehlers
(vlt. Zahlendreher) landet das Geld bei C. Kann jetzt A oder B
eine Kontosperrung bei C erwirken?
seit geraumer Zeit und durch Entscheidung sesselpfurzender Flachköpfe in Brüssel müssen deutsche Banken und Sparkassen bei Überweisungen keinen Datenabgleich mehr vornehmen, also nicht überprüfen, ob der genannte Empfänger tatsächlich zu dem genannten Konto gehört. Die Verantwortung dafür liegt ab nun ausschließlich beim Überweisenden. Wem das zu zynisch klingt: Es mögen sich doch diejenigen hier melden, die dieses für einen Vorteil halten … insbesondere dann, wenn mal die Bezahlung für das Auto oder die Anzahlung für das Haus durch einen (bei SEPA zwei- oder drei) Zahlendreher auf dem falschen Konto gelandet ist und der Empfänger es nicht wieder rausrückt.
Kontosperrung ist nicht möglich. Der Empfänger kann das Geld sogar abheben und unter gewissen Umständen später auch behaupten, er hätte es nicht mehr, er wäre also entreichert. Zu deiner Beruhigung: Im Normalfall wird der Empfänger der Stornierung der Buchung zustimmen (Man bemerke: er überweist es nicht zurück).
Gruss
E.
Hi,
- In diesem Schriftsatz den Empfänger höflich um Rücküberweisung bitten.
Herr X überweist dir fälschlicherweise 20000 Euro, macht dann deine Adresse ausfindet und schreibt dich an, du möchtest doch die 20000 Euro auf sein Konto zurücküberweisen … und du überweist zurück? Womöglich vertippst du dich noch ungeschickt … und das Geld landet dann bei einer weiteren, völlig unbeteiligten Person … und du hast mit einmal ein doppelt so grosses Problem…?
Ich würde (als Empfänger) die Buchung stornieren lassen, dann geht das Geld automatisch dahin zurück, woher es gekommen ist …
Also sollte es vielleicht heißen:
Gruß
E.
Hallo,
Ich würde (als Empfänger) die Buchung stornieren lassen, dann
geht das Geld automatisch dahin zurück, woher es gekommen ist
Hm, würdest du das wenn als Verwendungszweck die oft benutze Angabe „bekannt“ dort steht? Vielleicht wollte dich ja jemand beschenken! Unwahrscheinlich aber nicht unmöglich.
Also sollte es vielleicht heißen:
- In diesem Schriftsatz den Empfänger höflich um Stornierung
der Buchung bitten.
Kann man nennen wie man will, beides dürfte zum Erfolg führen. Was ich damit eigentlich sagen wollte, der Falschüberweisende sollte den Fehler nicht beim Empfänger suchen und die Worte „Sperrung“ oder „Unterschlagung“ oder einen nicht geeigneten Ton benutzen. Mit Höflichkeit kommt man immer weiter.
Gruß vonsales