Überweisung aus Niederlande sicher?Zurück buchbar?

hallo,
ich werde die nächsten Tage privat Geld aus der Niederlande erhalten, es geht um ca. 300€!

Wie schaut es jetzt mit Zurückbuchen aus dem Ausland aus?
Das man Überweisungen z.B. aus Afrika 6Wochen zurück holen kann weiß ich, aber wie schaut es innerhalb der EU aus?

Bzw. bin ich sicher wenn ich das Geld aufm Konto habe, und kann verschicken, oder muß man innerhalb der EU auch 6Wochen warten bis das ganze Sicher wird?

Hallo,

interessant was du so alles weisst, was so aber gar nicht stimmt.

Es sei denn der Emfänger hat sein einverständnis gegeben oder das Geld hatte ihn noch gar nicht erreicht… aber seis drum.

Gruss highQ

Aso, ist das ein Grund so eine bescheuerte Antwort zu geben?
Aus dem Ausland (nicht EU) ist es möglich bis zu 6Wochen das Geld zurück zu ordern, unter der behauptung das der falsche Name oder zuviel überwiesen wurde. Das ist so! Dadurch wird auch viel Unsinn getrieben.

Wenn du also keine Ahnung hast, will ich von dir auch keine Antwort!

Weiß sonst jemand wie das innerhalb der EU aussieht?

Guten Morgen,

Aso, ist das ein Grund so eine bescheuerte Antwort zu geben?

ja, weil sie eine falsche Behauptung enhält.

Aus dem Ausland (nicht EU) ist es möglich bis zu 6Wochen das
Geld zurück zu ordern, unter der behauptung das der falsche
Name oder zuviel überwiesen wurde. Das ist so! Dadurch wird
auch viel Unsinn getrieben.

Auch durch Wiederholung wird der Unsinn nicht besser… womit ich nicht sagen will dass man das nicht versuchen kann. Eine Garantie dafür dass das aber funktioniert wird dir niemand geben.

Wenn du also keine Ahnung hast, will ich von dir auch keine
Antwort!

Schön… vielleicht hat sich ja in den letzten 6 Jahren da was geändert wovon ich nichts mitbekommen habe? Dumm nur dass ich davor genau diesen Bereich bei meinem alten AG geleitet habe und mehr wie einmal mit solchen Problemen konfrontiert war.

Weiß sonst jemand wie das innerhalb der EU aussieht?

Zahlung beim Final Beneficary - Recall of Funds nahezu unmöglich.

Bitte

Gruss highQ

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Aus dem Ausland (nicht EU) ist es möglich bis zu 6Wochen das
Geld zurück zu ordern…Das ist so!

Eine Deinem Konto gutgeschriebene Überweisung ist, egal ob sie aus der EU oder dem Ausland kam, niemals einfach so zurückbuchbar. Eine Ausnahme ist evtl. ein Gerichtsbeschluß, welcher Dich auffordert, z.B. aus einer Straftat stammendes Geld herauszugeben. Aber daß der Überweisende einfach so zu seiner Bank geht und das Geld zurückbucht, klappt nicht.

Wenn du also keine Ahnung hast, will ich von dir auch keine Antwort!

Wer keine Ahnung hat (in dem fall Du), sollte einfach mal die Klappe halten…

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Aus dem Ausland (nicht EU) ist es möglich bis zu 6Wochen das
Geld zurück zu ordern, unter der behauptung das der falsche
Name oder zuviel überwiesen wurde. Das ist so!

Nein, ist es nicht. Mal abgesehen davon, daß es eben falsch ist, spricht auch schon die Logik dagegen oder meinst Du, daß auch nur ein Paket oder ein Container verschickt oder verschifft werden würde, bevor Deine geheimnisvolle 6 Wochen-Frist abgelaufen ist? Könnte man „einfach so“, d.h. mit einer bloßen Behauptung eine Zahlung zurückrufen, käme der Welthandel praktisch zum Erliegen, weil entweder Ware wochenlang rumliegen würde oder alles per Akkreditiv bezahlt werden müßte, was auch seine Zeit dauert.

Weiß sonst jemand wie das innerhalb der EU aussieht?

Genauso.

Hi Daniel,

kann es sein, dass du einfach Überweisung und Lastschrift verwechselst? Lastschriften können i.d.R. 6 Wochen (bzw. sogar noch länger) zurück gefordert werden.

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftruec…

Viele Grüße
Karin

Wenn du also keine Ahnung hast, will ich von dir auch keine
Antwort!

Weiß sonst jemand wie das innerhalb der EU aussieht?

Meine Vorredner haben Recht. Und Du solltest hier auf
Deinen Ton achten. Wenn Du soviel Ahnung hast warum
musst Du denn hier fragen?

Tom

Moin, moin,

es gibt verschiedene Formen von Auslandsüberweisung, die unterschiedlichem Recht unterliegen.

Es stellt sich also die Frage, bekommst Du Dein Geld per Inlands- oder EU-Standard-Überweisung, bekommst Du es als SEPA- oder als SWIFT-Überweisung? Oder bekommst Du es unter Einbeziehung irgendwelcher Zahlungsdienste, wie Moneygram, Moneybookers, Paypal etc.

Das Problem mit der Rückbuchung bei jedweder Überweisung entsteht nach dem Geldwäsche-Gesetzt insbesondere dann, wenn Kontobezeichnung und Kontonummer nicht überein stimmen. Dann darf die Emfpänger-Bank das Geld eigentlich nicht annehmen.

Bei Inlands- oder EU-Standard-Überweisungen unterliegt das Verfahren einer einheitlichen Rechtsordnung. Ebenso bei SEPA.
Das bedeutet, daß das Geld spätestens einen Tag nach Gutschrift wieder abgewiesen wird, wenn denn ein Problem vorliegt. Manche Banken schreiben auch garnicht erst gut. Wiederum andere nehmen es nicht so genau mit dem Gesetzt, schreiben auch gut, wenn zum Beispiel der Nachname übereinstimmt, der Vorname aber nicht.

Schwierig wird es, wenn das Geld aus einem Land kommt, bei dem die Buchung über einen zusätzlichen Dienstleister, beispielsweise SWIFT in Belgien, bewegt wird. Dann muß das Risiko für Kosten und anwendbares Recht gegebenenfalls extra definiert werden. Das passiert auf dem Überweisungsformular und im Vertrag mit Deiner Bank. Manche Banken tragen das Risiko bis zu einer gewissen Höhe, andere wälzen es auf den Kunden ab.
Maßgeblich hängt das damit zusammen, ob Du mit Deiner Bank vereinbart hast, ob die Gutschrift sofort nach Avis oder erst nach Zahlungseingang erfolgt. Denn einer Überweisung - international „Credit Transfer“ genannt - liegt eben kein sofortiger Geldfluss zugrunde, sondern immer erst ein Kreditversprechen einer Bank gegenüber einer anderen. Und zwischen dem Versprechen und dem Geldfluß können Tege, in einigen Regionen auch Wochen liegen. Wurde Dir das Geld aber aufgrund des Versprechens schon bereit gestellt, dann ist es letztlich ein Kredit. Und wird der nicht eingelöst, dann wird er Dir irgendwann wieder fällig gestellt.

Wenn Du also eine Euro-Überweisung aus der EU bekommst, dann hast Du eigentlich nichts zu befürchten. Die basiert auf einheitlichem, europäischem Recht.
In Kontinental-Europa hast Du überhaubt wenig zu befürchten, denn hier sind die Banksysteme ähnlich zueinander aufgebaut. Kommt die Überweisung aus dem Anglo-Amerikanischen Rechtsraum oder von deren Klone, dann schaue in Deine Verträge mit Deiner Bank.

Tschüß, Matthias

Hallo,

mal abgesehen davpn, daß Du dem falschen geantwortet hast:

es gibt verschiedene Formen von Auslandsüberweisung, die
unterschiedlichem Recht unterliegen.

das ist falsch. Es gibt nur ein anwendbares Recht und das ist das deutsche. Hinsichtlich der Stornierbarkeit von manifestiert sich das vor allem in diesem Paragraphen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675p.html

Hinzu kommt die einzelvertragliche Regelung (namentlich AGB), die aber in Deutschland bei allen Kreditinstituten gleich aussieht.

Das Problem mit der Rückbuchung bei jedweder Überweisung
entsteht nach dem Geldwäsche-Gesetzt insbesondere dann, wenn
Kontobezeichnung und Kontonummer nicht überein stimmen. Dann
darf die Emfpänger-Bank das Geld eigentlich nicht annehmen.

Das war noch nie richtig und ist seit gut zwei Jahren falsch:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675r.html

Relevant ist nur noch die Kundenkennung (also letztlich Kontonummer und Bankleitzahl). Vorher gab es zwar die gerichtlich festgestellte Pflicht zum Schadenersatz, wenn ein Kreditinstitut den Namen des Empfängers nicht prüfte und dadurch ein Schaden entstand; einen Verstoß gegen bestehende Gesetze stellte eine dem Namen des Kontoinhabers widersprechende Gutschrift nie dar.

In Kontinental-Europa hast Du überhaubt wenig zu befürchten,
denn hier sind die Banksysteme ähnlich zueinander aufgebaut.
Kommt die Überweisung aus dem Anglo-Amerikanischen Rechtsraum
oder von deren Klone, dann schaue in Deine Verträge mit Deiner
Bank.

Darin wird man nicht viel finden, wenn es um Zahlungseingänge aus dem Ausland geht.

Gruß
Christian