Moin, moin,
es gibt verschiedene Formen von Auslandsüberweisung, die unterschiedlichem Recht unterliegen.
Es stellt sich also die Frage, bekommst Du Dein Geld per Inlands- oder EU-Standard-Überweisung, bekommst Du es als SEPA- oder als SWIFT-Überweisung? Oder bekommst Du es unter Einbeziehung irgendwelcher Zahlungsdienste, wie Moneygram, Moneybookers, Paypal etc.
Das Problem mit der Rückbuchung bei jedweder Überweisung entsteht nach dem Geldwäsche-Gesetzt insbesondere dann, wenn Kontobezeichnung und Kontonummer nicht überein stimmen. Dann darf die Emfpänger-Bank das Geld eigentlich nicht annehmen.
Bei Inlands- oder EU-Standard-Überweisungen unterliegt das Verfahren einer einheitlichen Rechtsordnung. Ebenso bei SEPA.
Das bedeutet, daß das Geld spätestens einen Tag nach Gutschrift wieder abgewiesen wird, wenn denn ein Problem vorliegt. Manche Banken schreiben auch garnicht erst gut. Wiederum andere nehmen es nicht so genau mit dem Gesetzt, schreiben auch gut, wenn zum Beispiel der Nachname übereinstimmt, der Vorname aber nicht.
Schwierig wird es, wenn das Geld aus einem Land kommt, bei dem die Buchung über einen zusätzlichen Dienstleister, beispielsweise SWIFT in Belgien, bewegt wird. Dann muß das Risiko für Kosten und anwendbares Recht gegebenenfalls extra definiert werden. Das passiert auf dem Überweisungsformular und im Vertrag mit Deiner Bank. Manche Banken tragen das Risiko bis zu einer gewissen Höhe, andere wälzen es auf den Kunden ab.
Maßgeblich hängt das damit zusammen, ob Du mit Deiner Bank vereinbart hast, ob die Gutschrift sofort nach Avis oder erst nach Zahlungseingang erfolgt. Denn einer Überweisung - international „Credit Transfer“ genannt - liegt eben kein sofortiger Geldfluss zugrunde, sondern immer erst ein Kreditversprechen einer Bank gegenüber einer anderen. Und zwischen dem Versprechen und dem Geldfluß können Tege, in einigen Regionen auch Wochen liegen. Wurde Dir das Geld aber aufgrund des Versprechens schon bereit gestellt, dann ist es letztlich ein Kredit. Und wird der nicht eingelöst, dann wird er Dir irgendwann wieder fällig gestellt.
Wenn Du also eine Euro-Überweisung aus der EU bekommst, dann hast Du eigentlich nichts zu befürchten. Die basiert auf einheitlichem, europäischem Recht.
In Kontinental-Europa hast Du überhaubt wenig zu befürchten, denn hier sind die Banksysteme ähnlich zueinander aufgebaut. Kommt die Überweisung aus dem Anglo-Amerikanischen Rechtsraum oder von deren Klone, dann schaue in Deine Verträge mit Deiner Bank.
Tschüß, Matthias