Überweisung bei Lottogewinn

Servus,

gleich vorweg: Dies ist (leider) ein rein hypothetischer Fall.

Also nehmen wir an eine Person würde über einen Lotto-Dienstleister wie z.B. JAXX und Co. regelmäßig Lotto spielen und hätte hierzu auch ein Girokonto hinterlegt, von welchem die Gebühren bzw. auf welches Kleingewinne bezahlt bzw. überwiesen würden.

Nun zieht die Person das ganz große Los: Sagen wir Jackpot mit 100 Mio. Euronen.

Wie würde der Lotto-Dienstleister hier eigentlich vorgehen?

Könnte er diese große Summe genauso auf das angegebene Girokonto überweisen wie z.B. einen Gewinn von 10,50 €? Oder ist ein Girokonto gegen hohe Summen - z.B. Summen, die die Einlagensicherung des Kontos übersteigen - irgendwie gesperrt?

Klar, der Lotto-Diensleister würde die Person vor der Überweisung informieren und wahrscheinlich dessen Identität nochmals genauestens prüfen, in diesem Zusammenhang könnte man auch die Zahlungsmodalitäten anpassen etc.

Aber mir geht es darum nicht, sondern eigentlich eher um die Frage, ob es bei solch hohen Geldbeträgen irgendwelche zusätzliche Überweisungs-Schranken gibt, die zu beachten wären.

Ich überweise so selten 100 Mio., daher bin ich gespannt auf die Antworten…:wink:.

Gruß,
Sax

Hallo,

Wie würde der Lotto-Dienstleister hier eigentlich vorgehen?

er wird eine Überweisung in Auftrag geben.

Könnte er diese große Summe genauso auf das angegebene
Girokonto überweisen wie z.B. einen Gewinn von 10,50 €? Oder
ist ein Girokonto gegen hohe Summen - z.B. Summen, die die
Einlagensicherung des Kontos übersteigen - irgendwie gesperrt?

Ja und nein.

Aber mir geht es darum nicht, sondern eigentlich eher um die
Frage, ob es bei solch hohen Geldbeträgen irgendwelche
zusätzliche Überweisungs-Schranken gibt, die zu beachten
wären.

Keine, von denen der Kunde etwas merkt. Für Überweisungen ab gewissen Größenordnungen gibt es aber Vorgange innerhalb der Kreditinstitute (sog. Mio.-Unterschriften) sowie zwischen den Kreditinstituten (Zahlungsavis).

Gruß
C.

Servus,

Keine, von denen der Kunde etwas merkt. Für Überweisungen ab
gewissen Größenordnungen gibt es aber Vorgange innerhalb der
Kreditinstitute (sog. Mio.-Unterschriften) sowie zwischen den
Kreditinstituten (Zahlungsavis).

Ah, ja. Also eher Absicherung der Geld-Institute, dass hier kein Fehler passiert (ist), aber grundsätzlich der gleiche Vorgang.

Vielen Dank,

Sax

Hallo,

Keine, von denen der Kunde etwas merkt. Für Überweisungen ab
gewissen Größenordnungen gibt es aber Vorgange innerhalb der
Kreditinstitute (sog. Mio.-Unterschriften) sowie zwischen den
Kreditinstituten (Zahlungsavis).

Ah, ja. Also eher Absicherung der Geld-Institute, dass hier
kein Fehler passiert (ist), aber grundsätzlich der gleiche
Vorgang.

um die beiden Dinge noch schnell zu erklären: das Zahlungsavis ist eine Nachricht von Kreditinstitut an Kreditinstitut und sie dient dazu, daß das empfangene Institut nicht auf einmal 100 Mio. Euro auf dem Konto hat, mit denen sie nichts mehr anfangen kann. Schließlich ist das ein Betrag, mit dem man durchaus disponieren kann.

Die Mio.-Unterschrift ist ein internes Kontrollinstrument, von dem ich allerdings nicht weiß, wie gebräuchlich es noch in der Branche ist. Die Mio.-Unterschrift können nur bestimmte Mitarbeiter bspw. aus dem Kreditbereich leisten (ggfs. auch elektronisch); mit ihr werden Überweisungen ab einer bestimmten Größenordnung freigezeichnet.

Von all dem merkt der Kunde allerdings nichts.

Gruß
C.,

der mal eine beleghafte Überweisung über 250 Mio. D-Mark in der Hand hielt.

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Hallo,

ich glaub3e in diesem hypothetischen Fall würde der Gewinn nicht automatisch üBerwiesen, auch wenn die Sorgfaltspflicht des Lotto Instituts erfüllt wäre.
In dem Fall würde dich die Lotto Gesellschaft zu einem persönlichen Gespräch einladen und dir schonend beibringen wie du mit dem neuen Vermögen umgehst. Also eher eine psychologische Unterstütung denn ab dem Tag hast du ja viele neue Freunde.

Möglicherweise werden sie dir auch Banken empfehlen die spezialisiert sind auf die Anlage dieser Summen, also eher das Wealth Management Angebot der grossen Banken.

Rein von der Abwicklung geb ich denm Rest recht,
Lotto gibt üW auftrag, vermutlich mit Signatur des Managements da der Betrag > 1 Mio. Fall erdledigt.

empfangende Bank wird sich fragen wegen Geldwäsche wo das GEld herkommt, sieht das Lotto überweist, also vermutlich sichere Quelle und wird Geld verbuchen ( nach Zustimmung aller Abteilungen die die TRansaktion monitoren).

MfG
S.

Hallo,

Rein von der Abwicklung geb ich denm Rest recht,
Lotto gibt üW auftrag, vermutlich mit Signatur des Managements
da der Betrag > 1 Mio. Fall erdledigt.

ich wüßte nicht, warum das Management unterschreiben sollte. Zwei Verfügungsberechtigte reichen vollkommen aus und das können auch zwei Handlungsbevollmächtigte sein. Daß speziell für Beträge im Millionenbereich besondere Vereinbarungen getroffen werden, habe ich noch nicht erlebt. Kleine Mittelständler ziehen schon einmal Grenzen ein, aber die liegen dann deutlich niedriger.

empfangende Bank wird sich fragen wegen Geldwäsche wo das GEld
herkommt, sieht das Lotto überweist, also vermutlich sichere
Quelle und wird Geld verbuchen ( nach Zustimmung aller
Abteilungen die die TRansaktion monitoren).

Zahlungen im Millionenbereich sind bei Kreditinstituten an der Tagesordnung. Wenn man dann jedesmal mehrere Abteilungen einschalten würde, käme der Zahlungsverkehr zum Erliegen.

C.

hi,

ich klinke mich mal ein:

wenn für einen Gewinn vom Spieler für die Überweisung ein Gemeinschaftskonto angegeben wurde, ist dann der Partner vom Gemeinschaftskonto auch automatisch Mit-Gewinner oder nur der Spieler?

Grüsse,
Hannelore

Hallo,

wenn für einen Gewinn vom Spieler für die Überweisung ein
Gemeinschaftskonto angegeben wurde, ist dann der Partner vom
Gemeinschaftskonto auch automatisch Mit-Gewinner oder nur der
Spieler?

Spieler und Gewinner ist derjenige, der spielt und gewinnt. Ob derjenige sich das Geld auf ein und- oder ein oder-Konto überweisen oder gar in das dritte Mauslauch von links im Garten seines Schwippschwagers stecken läßt, ist in der Hinsicht völlig egal.

Gruß
C.

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Hallo!

Nicht ganz. Da sollte man die Schenkungsteuer beachten.

Wenn also Herr X Lotto spielt, gewinnt 100 Mio. und lässt das auf das Gemeinschaftskonto Herr und Frau X überweisen, dann wird sich Herr Schäuble freuen.

Gruß

derschwede77

Hallo,

Wenn also Herr X Lotto spielt, gewinnt 100 Mio. und lässt das
auf das Gemeinschaftskonto Herr und Frau X überweisen, dann
wird sich Herr Schäuble freuen.

ich bin ja kein Fachmann aber gehört zu einer Schenkung nicht irgendwie auch eine Willenserklärung? Wenn dem nicht so wäre, müßte jeder andere Geldeingang ja auch besteuert werden und man hört relativ selten davon, daß Ehegatten das Gehalt ihres Partners als Geschenk versteuern müssen.

Gruß
C.

1 Like

Hallo!

Die Willenserklärung ist die Weitergabe der Ehegattenbankverbindung.

Bei den Steuer-Freibeträgen die Eheleute untereinander haben, hat der Otto-Normalverbrauchr nie ein Problem damit. Da müssen schon mal Beträge mit 6 Nullen und mehr aufs Konto kommen.

Es gibt da Fälle bei denen das schon zum Tragen kam.

Gruß

derschwede77

Hallo,

Die Willenserklärung ist die Weitergabe der
Ehegattenbankverbindung.

das widerspricht ein bißchen der Gesetzgebung.

Bei den Steuer-Freibeträgen die Eheleute untereinander haben,
hat der Otto-Normalverbrauchr nie ein Problem damit. Da müssen
schon mal Beträge mit 6 Nullen und mehr aufs Konto kommen.

Der Freibetrag gilt für einen Zeitraum von zehn Jahren. Der Freibetrag von 500.000 Euro würde an einem Nettogehalt von rd. 4.200 Euro gerissen. Wenn dem so wäre, hätte man wohl schon davon gehört. Nicht zuletzt, weil das Finanzamt die Höhe des Nettogehaltes kennt und Gemeinschaftskonten bei Eheleuten eher die Regel als die Ausnahme sind (auf die dann wohl auch die Steuererstattungen ausgezahält werden).

Es gibt da Fälle bei denen das schon zum Tragen kam.

An Beispielen bin ich immer interessiert.

Gruß
C.