Überweisung mit falschem Kontoinhaber zurückholen

Hallo,
ich wollte vor zwei Wochen ein Festivalticket für 100€ von einer Privatperson kaufen. Hab dann auch ihre Handynummer, Adresse und Kontodaten bekommen und da auch sonst alles seriös schien, habe ich das Geld auf das Konto überwiesen. Nach ein paar Tagen hat sie den Geldeingang bestätigt und meinte, dass sie die Karte als Einschreiben zur Post bringen würde.
5 Tage später hat sie sich dann wieder gemeldet und gesagt, dass das Einschreiben zurück gekommen sei, mit dem Vermerk „Empfänger konnte nicht ermittelt werden“.
Sie hat mir angeboten, den Brief nochmal zu verschicken oder das Geld zurückzuüberweisen. Ich habe mich für ersteres entschieden…
Jetzt sind wieder 5 Tage vergangen und ich warte noch immer auf eine Antwort. Ans Telefon wird nicht rangegangen und auf Mails nicht geantwortet.
Habe auch schon bei einem Nachbarn, der im selben Haus wohnt, angerufen (Nr. aus dem Telefonbuch) und festgestellt, dass die besagte Person dort gar nicht wohnt.

Jetzt wollte ich fragen, wie ich am besten weiter verfahre?

Das Geld ist ja auf einem Bankkonto der Postbank Essen angekommen… Kontonummer und Bankleitzahl haben also gestimmt. Wie sieht es aber mit dem Namen aus? Kann das Geld überwiesen werden, obwohl der Name gar nicht mit dem des Kontoinhabers übereinstimmt?
Kann ich die Überweisung zurückholen? Normalerweise geht das ja nicht, sobald das Geld verbucht wurde, aber hier haben Kontoinhaber und Kto-Nr womöglich gar nicht übereingestimmt!? Das dürfte doch dann gar nicht rausgehen und müsste im Vornherein abgebrochen werden…

Und falls die Person wirklich den Namen trägt, den sie mir gegeben hat, wie sehen die Erfolgschancen bei einer Anzeige aus, dass ich mein Geld zurückbekomme?

Würde mich sehr über ein paar Tipps freuen!

Kann das Geld

überwiesen werden, obwohl der Name gar nicht mit dem des
Kontoinhabers übereinstimmt?

Im Prinzip NEIN, sollte der Kontoempfänger ein anderer gewesen sein, können Sie
den Betrag von der Bank rückfordern. Sprechen Sie über die Problematik mit Ihrer
Bank, dei Bank wird Ihnern weiterhelfen.

Und falls die Person wirklich den Namen trägt, den sie mir
gegeben hat, wie sehen die Erfolgschancen bei einer Anzeige
aus, dass ich mein Geld zurückbekomme?

Sollten Sie der Person Ihre richtig Adresse gegeben haben, war sie verantwortlich,
dass Sie das Ticket rechtzeitig erhalten, da es andernfalls wertlos ist. Sie haben
das Recht, diesen Betrag rück zu fordern, die Person hat sich ohnehin bereit
erklärt, dies zu tun. Senden Sie, nachdem Sie die richtige Adresse eruiert haben,
ein Einschreiben und fordern Sie die Person auf, den Betrag innerhalb einer Frist
von 14 Tagen rückzuerstatten, da Sie andernfalls Anzeige wegen Betrug erstatten
sowie den Betrag auf gerichtlichem Wege einfordern werden.

Sollten Sie die Adresse nicht eruieren können, machen Sie sofort eine Anzeige
wegen Betrug. Sprechen Sie jedenfalls vorher mit der bank.

MfG

HH.

Hallo Aygodriver!

Ist schon schwierig das Geld wieder zu bekommen !
Versuch mal an die Postbank ranzukommen oder mit der eigenen Bank, um an die Person heranzukommen.
Notfalls gibt es ja auch noch die Handynummer ! Gibt ja so einige Anbieter, die die Nummern finden !
Viel Erfolg !!!

bielfeldt747

Bei einer Überweisung kann man das Geld nicht zurückholen, das geht nur bei Lastschrift. Banken sind nicht mehr verpflichtet, die Namen die auf den Überweisungsträgern steht mit dem Kontoinhaber abzugleichen.
Die einzige Möglichkeit die du hast, ist eine Anzeige bei der Polizei gegen den Kontoinhaber (egal welcher Name drauf steht) zu machen. Nimm alles was du an Daten hast mit (Handynummer, Überweisungsträger etc.).
In Deutschland ist es so, dass man kein Konto ohne Personalausweis eröffnen kann, also kann die Person schon leicht ermittelt werden, nur wenn der das Geld bereits verballert hat wird es schwierig werden.

Viel Glück

Also, das mnit dem Zurückholen des Geldes ist jetzt ohnehin zu spät. Da du keine reale Adresse hast, kannst du ihm auch kein Einschreiben mit Frist setzen, das wäre übrigens rein zivilrechtlich und ist von der Strafverfolgung zu trennen.

Was bedeutet, dass eine Anzeige der Strafe dient, nicht der Zurückgewinnung des Geldes! Das kann ein positiver Nebeneffekt sein, dass dann versandt oder gezahlt wird, dazu ist der Täter aber strafrechtlich nicht verpflichtet.

Da er ja offenbar keine Realdaten angegeben hat, kommt für mich nur eine Anzeige in Frage. Über die Bankdaten läßt sich ein Kontoinhaber ermitteln, über den der Täter, falls er es nicht selber ist.

Viel Erfolg

awema

Hallo Aygodriver,
vielen Dank für deine Anfrage und dein Vertrauen.
Fünf Tage sind zu wenig, um beurteilen zu können, ob du einem Schwindel aufgesessen bist.
Zunächst ist es tatsächlich so, dass der Name bei Überweisungen keine Rolle spielt. Wichtig ist die Kontonummer. Die Banken überprüfen in aller Regel nicht, ob Nummern und Namen übereinstimmen.
Du solltest dich auch nicht auf den Nachbarn verlassen, sondern selbst prüfen, ob die Adresse stimmt. Schreib dem „Ticketverkäufer“ ein paar Zeilen an die angegebene Adresse. In drei, vier Tagen hast du dann Gewissheit, ob er unter dieser Adresse zu erreichen ist. Wenn der Brief als unzustellbar zurückkommt, erstatte sofort Anzeige wegen Verdacht des Betruges. Die Polizei kann ermitteln, wem das Konto gehört. Möglicherweise sind Masche und „Täter“ schon amtsbekannt, dann umso besser. Überweisungen können in aller Regel nicht rückgängig gemacht werden - im Gegensatz zu Lastschriften.
Aber wenn gegen den Typen ermittelt wird, tut er gut daran, den Schaden wiedergutzumachen und das möglicherweise ergaunerte Geld zurückzuzahlen. Das wirkt sich bei einem möglichen Strafverfahren für ihn positiv aus. Und für dich wäre es auch nicht das Schlechteste. :wink:

Aber vielleicht hat sich der Versand ja auch nur verzögert - wegen Krankheit, beruflichem Stress oder einfach nur, weil die Post oft auch nicht so schnell ist, wie man es sich wünschen würde.

Viele Grüße und alles Gute
vom wer-weiß-was-Experten
Rüdiger Wellnitz

Hallo,

an Deiner Stelle würde ich mit dem Namen (Bankdaten usw) zur Polizei gehen und diese Person anzeigen. Wurdest über´n Tisch gezogen :frowning: Bin mir nicht sicher, ob das etwas bringen wird, aber ein Versuch ist es Wert. Ich drücke Dir die Daumen.

LG Jenny

Hallo, warum gehts du nicht zuerst zur deiner Bank und dann gegebenfalls zur Polizei, dies ist der einzige Rat den ich dir geben kann
LG Feuerbacher Rebell

Hallo,
gehe zur Polizei nimm die Daten der Person mit und erstatte Anzeige wegen Unterschlagung.
Die person der das Konto gehört wird ermittelt.
PS Suche mal nach dem Namen in Foren vieleicht ist die Person schon einschlägig bekannt für solche Geschäfte.
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de

Hallo zurück,

klingt nicht gut. Würde so vorgehen:

  • Rücksprache mit der eigenen Hausbank und Bitte um Recherche, wo das Geld verblieben ist. Die setzt sich dann mit der Empfängerbank in Verbindung und frägt diese, ob die Rücküberweisung raus ist. Evtl. bekommt man so auch einen Namen, auf den das Konto lautet?!?

parallel hierzu:

  • Anzeige bei der Polizei w/Betrugs

Auf jeden Fall ist der Schlüssel zum Geld das Empfängerkonto. Entweder ein „Finanzagent“ hat das Geld transferiert oder der Betrüger selbst. Sinnvoll ist auch ein Hinweis an die Bank des Empfängers, dann kann diese ein Geldwäscheverdachtsverfahren einleiten und der Betrüger kommt in ein Monitoring. Das dauert dann zwar, aber falls noch mehrere solche Fälle auftauchen, wird die Bank entsprechend handeln…

Sorry, dass ich da nicht mehr zu sagen kann, aber ich bin kein Rechtsanwalt und das Thema Zahlungsverkehr ist nicht immer so simpel, wie es sich anhört…

Viele Grüße
Frank