Überweisung Rückgängig

Guten Tag allerseits,

kann mir jemand sagen, wie lange man bei der Kreissparkasse eine Überweisung rückgängig machen kann. Also überwiesenes Geld wieder zurückholen kann?

Danke für eine Antwort

Sabine

Hi Sabine,

beim Online-Banking kann Dein Auftrag an die Bank storniert werden, und auch da nur, bis die Überweisung von der Bank ausgeführt worden ist. Eine von der Bank ausgeführte Überweisung kann nicht zurückgeholt werden.

Gruß Ralf

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie lange man bei der Kreissparkasse
eine Überweisung rückgängig machen kann. Also überwiesenes
Geld wieder zurückholen kann?

der Vollständigkeit halber:
FAQ:504

Gruß,
Christian

Siehe auch http://www.stern.de/wirtschaft/geld/:Irrtum-Bank-Gel…

Zitat:

_Es gibt auch Fälle, wo Kunden eine Überweisung rückgängig machen wollen, etwa weil sie versehentlich einen falschen Geldbetrag angegeben haben. Dann müssen sie sich beeilen. In der Regel ist das nur an dem Tag möglich, an dem sie die Überweisung in der Bankfiliale abgegeben oder online überwiesen haben. Dann hat nämlich die so genannte Ausführungsfrist noch nicht begonnen und die Bank kann den Auftrag problemlos rückgängig machen.

Anders sieht es aus, wenn die Überweisung schon bei der Bank des Begünstigten angekommen ist. Ist der Geldbetrag erst einmal dem Konto des Empfängers gut geschrieben, ist es zu spät. Dann kann die Überweisung nicht mehr zurückgenommen werden. Überweiser und Empfänger müssen sich dann persönlich einigen.

Landet das Geld auf dem Konto eines völlig Fremden, so muss dieser den Betrag wieder herausgeben. Der Überweisende kann einen Herausgabeanspruch geltend machen, weil sich der Empfänger ungerechtfertigt bereichert hat. Das sollte er möglichst umgehend tun._

Viele Grüße
Frank

Siehe auch
http://www.stern.de/wirtschaft/geld/:Irrtum-Bank-Gel…

Ohne unbescheiden wirken zu wollen: Ich rate dazu, lieber den hier angebrachten FAQ-Einträgen zu vertrauen als Artikeln vom Stern.

Geldbetrag angegeben haben. Dann müssen sie sich beeilen. In
der Regel ist das nur an dem Tag möglich, an dem sie die
Überweisung in der Bankfiliale abgegeben oder online
überwiesen haben. Dann hat nämlich die so genannte
Ausführungsfrist noch nicht begonnen und die Bank kann den
Auftrag problemlos rückgängig machen.

Quark. Wenn der Betrag im Hause des empfangenden Kreditinstitutes eingetroffen ist, is tes zu spät und auch, wenn das verwendete System zur Zahlungsübermittlung eine Kündigung nicht mehr ermöglicht.

Anders sieht es aus, wenn die Überweisung schon bei der Bank
des Begünstigten angekommen ist. Ist der Geldbetrag erst
einmal dem Konto des Empfängers gut geschrieben, ist es zu
spät.

Auch Quark, denn das Geld muß nicht auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben worden sein,d amit es zu spät ist, sondern lediglich beim empfangenden KI.

Ein Blick ins Gesetz hätte den „Journalisten“ vom Stern vor diesen Peinlichkeiten bewahren können:
http://dejure.org/gesetze/BGB/676a.html

Landet das Geld auf dem Konto eines völlig Fremden, so muss
dieser den Betrag wieder herausgeben.

Bei einem bißchen Fremdem dann also nicht?

Der Überweisende kann
einen Herausgabeanspruch geltend machen, weil sich der
Empfänger ungerechtfertigt bereichert hat. Das sollte er
möglichst umgehend tun.

Was passiert denn, wenn er das nicht umgehend tut?

Gruß,
Christian

3 Like

Hallo,

das stimmt nicht, die Bank des Auftraggebers kann und sollte es versuchen. Rechtlich vorbei ist es mit der Rückrufmöglichkeit, wenn die Gutschrift auf das Konto des Empfängers verbucht ist, und zwar derart, dass er über einen Auszug die Information abrufen KÖNNTE. (Ob er es macht, ist eine andere Sache.)

Wie Christian schon richtig sagte, kann die Zeit zwischen Ausführung und Gutschrift erschreckend kurz sein, bei der gleichen Bank sind es nur Minuten, bei Instituten derselben Gruppe (Sparkassen) oder bei Banken, die direkt untereinader austauschen, Stunden.

Gruss Hans-Jürgen
***

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