Überweisungsträger angeblich gefälscht

Hallo zusammen,
nehmen wir mal folgendes an:Ein Senior hat 30000,-€ auf dem Konto, er selbst ist in Pflegestufe I im Altenheim und hat jemandem eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilt.
Der Bevollmächtigte ist ein Verwandter und will ihm nichts Böses; jedoch kommt der Bevollmächtigte mit den Angestellten der Hausbank des Seniors nicht klar und will die Bank wechseln, es gab mehrfach diverse „Streitereien/ Nicklichkeiten“.
Er reicht einen Überweisungsträger (mit Unterschrift des Seniors ein und will die 30000,-€
auf ein neu eingerichtetes Konto (auf Namen des Rentners) anweisen.

Die Banl geht jedoch mit zwei Personen ins Altenheim und fragt den verwirrten Rentner, ob
er die Überweisung überhaupt tätigen will und ob er den Überweisungsträger unterschrieben habe??! Der Rentner ist verwirrt und weiß von nichts.

Die Banker informieren den Bevollmächtigen, daß Sie Unterschriftenfälschung vermuten, die Überweisung nicht ausführen und den Fall an die Rechtsabteilung weiterleiten, um gegebenfalls Strafanzeige stellen.
Auch behaupten Sie, daß Sie eine Unterschriftenprobe des Rentners eingeholt haben und diese nicht mit dem des Überweisungsträgers übereinstimmt.
Der Rentner weißt davon allerdings auch nichts.
Was soll das? Was beabsichtigt der Banker?

Ich bitte um schnelle Infos

Danke

0m0

hi,

Was soll das? Was beabsichtigt der Banker?

ist es nicht offensichtlich?

Warum unterschreibt der Rentner überhaupt, wenn eine Vollmacht vorliegt?
Warum weiß der Rentner von nix? War der Rentner überhaupt in der Lage die Vollmacht zu erteilen?

Soll die Bank die Überweisung nun ausführen, wenn der Rentner nicht bestätigen kann, dass er es so wollte?
Da könnte ja jeder gelangweilte Zivi auf die Idee kommen.

grüße
lipi

Sorry Marten,
wenn ich etwas abweisend reagiere; man kann doch froh sein, wenn nicht jede (gefälschte oder auch nicht gefälschte) Überweisung völlig unkritisch ausgeführt wird.

Dies hier ist aber keine Bank- sondern eine Rechtsfrage; ein guter Anwalt kann Dir da am besten raushelfen.

Gutes Gelingen
HJR

hallo lipi,
hm, vollmacht ist ja notariell beurkundet. der Rentner ist mal gut drauf, mal glaubt er das seine mutter noch lebt, mal das sein heim sein Eigentum ist usw.
das Geld sollte auch auch nur auf sein Konto bei einer anderen bank,
kann die bank einfach so Strafanzeige stellen?

hi,

das Geld sollte auch auch nur auf sein Konto bei einer anderen
bank,
kann die bank einfach so Strafanzeige stellen?

klar kann sie das, so wie man auch jeden x beliebigen wegen irgendwas anzeigen kann. Wenns aber eben nicht so war, dann war eben nicht so.

Aber mal zum Thema: was soll die Bank denn machen, wenn der Eigentümer des Geldes sagt, er hätte das nicht unterschrieben?

Das sind auch nur Angestellte und die sehen ebenso wie jeder andere zu, dass sie mit ihrem Arsch an die Wand kommen und sich in alle Richtungen absichern.
Und wenn es vorher schon Streitigkeiten gab: wie man in den Wald hineinruft…

grüße
lipi

Die Bank ist verüflichtet die Echtheit der Untershrift zu prüfen. Wenn der Betreute verwirrt ist, nutzt seine Unterschrift nichts. Die notarielle Beglaubigung müsste zwar ausreichen,  bezeugt aber nur, dass der Senior selbst unterschrieben hat, nicht aber weiß, was er unterschrieben hat. Es müsste ggf ein offizieller gerichtlich bestelter Betreuer definiert werden. Die Bank könnte die Vermutung haben, dass der Verwandte, der „nichts Böses will“ doch auf seinen eigenen Vorteil schaut. Beim Geld hört die Freundschaft auf.

Schwieriger Fall, und doch einfach -

es tauchen da zunächst einige juristische Fragen auf, welche unbedingt geklärt gehören.
Sachverhalt prüfen:

  • Ist der Rentner im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten?

  • Leidet er an Demenz?

  • Kann er überhaupt diesen Vorgang noch geschäftsmäßig abwickeln? -

  • Ärztliches Gutachten, ist wichtig für die Beweißführung bei der Bank.

  • Die Bank hat zunächst richtig gehandelt, da sie dazu verpflichtet ist, die Geschäftsfähigkeit des Renters zu prüfen - hat er unterschrieben oder nicht!

  • Auf jeden Fall sollte der Notar konsultiert werden, welcher das Dokument unterzeichnet hat!

  • Er wird die Richtigkeit der Unterschrift bestätigen, sofern alles mit rechten Dingen zugeht, bzw. zuging!

  • Falls die Bank eine Anzeige erstattet, sofort Widerspruch einlegen.

  • Da der Rentner von alledem nichts weiß, ist zu prüfen, ob er für die Zukunft noch geschäftsfähig ist, oder ob ein bestellter Betreuer eingesetzt werden soll. Ist zwar hart, aber unvermeidlich.

So würde ich vorgehen:

  • Notar konsultieren, um mir Klarheit zu verschaffen

  • Sollte alles Rechtens sein - so schnell als möglich die Bank wechseln - der Bank per Beschluss per sofort die Geschäftsführung für das Konto entziehen

  • Prüfung der Geschäftsfähigkeit des Rentners, um spätere Komplikationen vorzubeugen

  • Eventuell einen bestellten Betreuer bei Gericht beantragen

Ich hoffe, ich konnte etwas weiter helfen

Gruß - Manfred

Hallo Manni,
danke für deine Tipps, aber der Notar sagt, daß man sich an einen anderen Notar wenden müsse, da er befangen wäre. jetzt mal ehrlich: man hat dem Rentner bei der Unterschrift „geholfen“, der kann gar nicht mehr auf dem kleinen überweisungsträger schreiben. das sieht man auch und das die bank misstrauisch ist, ist doch auch ok.
ABER die bevollmächtigte UND der Rentner haben den gemeinsamen willen daß Geld zu einer anderen bank auf das Konto des Rentners zu überweisen

das müßte der bank doch als beweis reichen ??

Hallo Manni,
danke für deine Tipps, aber der Notar sagt, daß man sich an einen anderen Notar wenden müsse, da er befangen wäre. jetzt mal ehrlich: man hat dem Rentner bei der Unterschrift „geholfen“, der kann gar nicht mehr auf dem kleinen überweisungsträger schreiben. das sieht man auch und das die bank misstrauisch ist, ist doch auch ok.
ABER die bevollmächtigte UND der Rentner haben den gemeinsamen willen daß Geld zu einer anderen bank auf das Konto des Rentners zu überweisen

das müßte der bank doch als beweis reichen ??