Hi,
ich schaue mir gerade Prepaid-Karten an. Einfach als Alternative zur normalen Kreditkarte mit grossem Limit und zur Bezahlung an Orten wo man sich besser fühlt dass dort nicht die „richtigen“ Kartendaten verbleiben. Hierbei ist mir ein Passus in den AGB aufgefallen der sich bei vielen anderen Anbietern so ahnlich auch findet:
„Übersteigt die Buchung von Kartenumsätzen das vorhandene Kontoguthaben oder bei Kreditkarten den eingeräumten Verfügungsrahmen zum Beispiel durch anfallende Gebühren oder offline verarbeitete Kartenumsätze, so führt die Buchung lediglich zu einer geduldeten Kontoüberziehung. Die Bank ist berechtigt, den offenen Saldo der geduldeten Überziehung vom Karteninhaber einzufordern bzw. vom hinterlegten Referenzkonto einzuziehen. Hierfür erteilt der Karteninhaber der Bank bereits jetzt die Einzugsermächtigung. Bei dem Referenzkonto muss es sich um ein im Inland beindliches Konto handeln.“
Ja, nun… dann ist es ja kein richtiges prepaid mehr. Dann kann ja trotzdem jemand mit meinen Kartendaten im www einkaufen und es wird meiner Karte erstmal belastet obwohl kein Guthaben drauf ist. Oder sehe ich hier was falsch?
Gruss
K