hallo,
dürfen Bügerwehren indirekt mit der Polizei zusammenarbeiten
so Maßnahmen gegen einzelne Büger dürchführen so
immer vor der Person scheiße sagen abgesprochen oder etwas zertreten vor der Person ,
oder vor der Person dichter mit dem Auto auffahren oder in Geschäften die Person immer verfolgen???
cu
Friedrich
Moin,
dürfen Bügerwehren indirekt mit der Polizei zusammenarbeiten
Was sollen denn „Bürgerwehren“ sein, in diesem Zusammenhang?
Gruß
Anwar
Hi,
dürfen Bügerwehren
auch von mir die Frage, was soll das sein?
Da es aber keine rechtliche Einrichtung in solcher Art in D gibt, gehen wir im Folgenden einfach von normalen Bürgern aus…
indirekt mit der Polizei zusammenarbeiten
Jeder darf mit der Polizei zusammenarbeiten, ob direkt oder indirekt. Einige Mitbürger halten dies sogar für eine moralische Verpflichtung.
so Maßnahmen gegen einzelne Büger dürchführen
Was sollen denn „so Maßnahmen“ sein, die „gegen“ einzelne Bürger durchgeführt werden?
immer vor der Person scheiße sagen abgesprochen
Kannst Du auch verständlich formulieren? Was soll einem dieser Teilsatz sagen?
Generell: Flüche sind menschlich. Manche verwenden sie sehr häufig, andere eher selten. „Scheiße“ ist modernes fluchen und ohne weitere Tatsachen ist das nicht verboten sondern zeugt höchstens von mangelden Umgangsformen.
oder etwas
zertreten vor der Person ,
Häää? Umschreibst Du damit eine Beleidigung, eine Drohung oder etwas ganz anderes?
oder vor der Person dichter mit dem Auto auffahren oder in
Geschäften die Person immer verfolgen???
Auch hier: Häää? Wenn Du Antworten willst, solltest Du in einer Weise formulieren, dass auch Personen, die die Situationen nicht erlebt haben, halbwegs nachvollziehen können, was eigentlich genau passiert sein soll… So wird das nix.
Gruß Stefan
hallo,
was diese Leute da am grünen Tisch alles tun bzw. verabredet haben und welche Propagandalüge über diese Person konstruiert wurde sollte aber besser Presse bzw. Zeitungen genau beschreiben können
was sie tun ist z.B oft ist es Toilettenpapier tragen oder mit der Hand an Gesäß fassen wenn sie an ihm vorbeigehen das sollte aber besser Presse bzw. Zeitungen genau beschreiben können auch wer diese Leute sind sollte auch Presse ;Zeitungen schreiben Kaufhausdedektive könnten es sein.
Diese Person wird gehindert in die Stadt zu gehen und einer Arbeit nachzugehen oder am öffentlichen Leben aktiv teizunehmen.
er wird bedrängt,eingeschüchtert und immer verfolgt.kann man leicht nachvollziehen wenn z.B. 2 Personen sagen beiläufig und abgewannt vor sich hinsprechen den müßte man umbringen wenn man den nicht sehen will.
mir geht es bei der Frage nur darum eine Polizei hat nun Überwachungstechnik aber die muß ja alles mit der dienstlichen Staatsanwaltschaft abgesprochen sein
**darf die Polizei Bürger informieren die Person XY fährt gleich auf dieser Straße ?
cu
Friedrich**
Hallo,
das ist ein Straftatbestand…Schutzgelderpressung …wie du allerdings auf
diesen kommst in deinem wirren Geschreibsel…kleiner Tip:
Denke mal in Ruhe nach und schreibe dann,was du eigentlich meinst…also zum B.
Person A wird von der Person B,C,D verfolgt…usw.
Krankheitsbild Paranoia abgeklärt?
p
das ist ein Straftatbestand…Schutzgelderpressung
…wie du allerdings aufdiesen kommst in deinem wirren Geschreibsel…
Apropos wirres Geschreibsel: wo im Strafgesetzbuch findet man denn den Straftatbestand „Schutzgelderpressung“?
Hallo,
ich weiß zwar nicht was das sinnlose geschreibsel soll aber trotzdem will ich antworten:
dürfen Bügerwehren
auch von mir die Frage, was soll das sein?
Da es aber keine rechtliche Einrichtung in solcher Art in D
gibt, gehen wir im Folgenden einfach von normalen Bürgern
aus…
wahrscheinlich meint der UP die z.b. in Nürnberg und München installierten „Bürgerwehren“
Dass sind Privatpersonen, welche einen mehrtägigen Lehrgang über Rechtskunde und Umgang mit Menschen bei der Polizei besuchen und dann mit Funkgerät ausgestattet in Parks und Anlagen / Stadtbezirken Streife gehen und die Polizei unterstützen.
Dabei haben sie sogar über die Jedermannsrechte hinausgehende Rechte. Sie dürfen sogar Personalien kontrollieren und Owis ausstellen.
Jeder darf mit der Polizei zusammenarbeiten, ob direkt oder
indirekt. Einige Mitbürger halten dies sogar für eine
moralische Verpflichtung.
s.o.
so Maßnahmen gegen einzelne Büger dürchführen
Was sollen denn „so Maßnahmen“ sein, die „gegen“ einzelne
Bürger durchgeführt werden?
z.B. Owis ausstellen usw.
Grüße RS99
Hallo,
der findet sich im StGB § 253 Erpressung…
Wobei bei der typischen Schutzgelderpressung in der Regel auch noch andere Straftatbestände wie
-Sachbeschädigung
-Nötigung
-Körperverletzung
erfüllt werden.
der findet sich im StGB § 253 Erpressung…
Da steht aber nichts von Schutzgelderpressung.
Wobei bei der typischen Schutzgelderpressung in der Regel auch
noch andere Straftatbestände wie
-Sachbeschädigung
-Nötigung
-Körperverletzung
erfüllt werden.
So wird dann auch ein SchuhStraftatbestand daraus. Der aber eben anders heißt.
Hallo,
ist deutsch nicht deine Muttersprache???..)
Denn § 253 StGB Erpressung passt genau…
Drösel doch einfach mal das Langwort Schutzgelderpressung auf…
Schutz gegen Geld durch Erpressung
Und wie steht es im § 253 StGB ??
Zitat:
- Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zitat Ende
Passender geht es nun wirklich nicht…
Zitat:
das ist ein Straftatbestand…Schutzgelderpressung
Schutzgelderpressung ist kein Strafbestand.
Erpressung ist einer, Schutzgelderpressung aber nicht.
Eine Sicherheitswacht gibt es in einigen Bundesländern.
Diese sind verpflichtet, mit der Polizei zusammen zu arbeiten.
Genaueres weiß der Verbindungsbeamte bei der Polizei.
Alles andere ist ist nicht legal.
Grüße
miamei
Hallo,
lesen ist wohl nicht deine Stärke…
**noch einmal
_Zitat:
- Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zitat Ende_
eyyhhh Alter…bisse Bannane oder wat ??..raus mit die Kohle oder ich polier dir die Fresse…**
Welchen Straftatbestand erfüllt das wohl ??..loool
Du bist echt beratungsresistent!
fehlgeschossen
das ist ein Straftatbestand…Schutzgelderpressung
Dann glaubst Du wohl auch, Ladendiebstahl und Beamtenbeleidigung seien Straftatbestände…