Übungsleiterpauschale (Wie lange anrechnungsfrei)

Ehrenamtlicher Betreuer können eine Aufwandspauschale nach § 3 Nr.26 EStG die bis zur Höhe von 2400 Euro jährlich anrechnungsfrei ist erhalten. Gilt diese Anrechnungsfreiheit auch wenn jemand diese Pauschale einmalig erhält sofern man den Betrag per Anno nicht überschreitet. Manche Betreuer kommen monatlich nicht auf den Pauschbetrag von 200 Euro sodaß für ein Jahr bis zu 700-800 Euro übrig bleiben könnte.

Danke für schnelle Beantwortung.