Üpperlappungszeit im Betrieb

Hallo Leute,

Ich hab mal vollgende Frage an euch: Ich arbeite in einem Schichtbetrieb wo man seinen Arbeitsplatz erst nach Dienstende verlassen kann wenn man auch tatsächlich abgelöst wurde. jetzt ist es aber so, dass jede übernehmende Schicht erst ein Übergabegespräch machen muss bevor sie ablöst und dadurch eine Übelappung von etwa 5 bis 10 minuten täglich zusammen kommen.
Ich als BR und auch meine BR Kollegen wollen jetzt täglich 15 minuten Überlapungszeit bezahlt bekommen, was auch kein Problem ist für uns durchzusetzen aber was jetzt zur Diskussion steht ist folgendes, dass einige BR Kollegen meinen, dass wenn man täglich 15 minuten Überlappung bezahlt bekommt, man auch tatsächlich diese volle 15 minuten warten muss bis man Heim gehen kann auch wenn man vielleicht schon nach 5 minuten abgelöst wurde. Ich denke das es nicht so ist denn Überlappung ist ja keine tatsächliche Arbeitszeit oder sehe ich das falsch.

Gruß secy

Hallo secy,
meine kleine Hilfe im Text unten

leider kann ich Dir nicht helfen!
Servus, Susanne

Hallo
klar vereinbaren kann man Vieles.
ich denke nicht dass es moralisch vertretbar ist sich Zeit bezahlen zu lassen die als Arbeitszeit gar nicht erbracht wird.
Sie sagen ja selber 5 - 10 Min maximal
Wo bleibt denn da die Vorbildfunktion als BR ??
M. E. läuft da was schief…
Freundliche Grüsse

…das hängst von der Kulanz des AG ab, fragt ihn. Wenn er darauf wert legt dass ihr die Arbeitszeit die er bezahlt auch anwesend seid, ist das sein Recht

…Gruß Malook
Hallo Leute,

Ich hab mal vollgende Frage an euch: Ich arbeite in einem
Schichtbetrieb wo man seinen Arbeitsplatz erst nach Dienstende
verlassen kann wenn man auch tatsächlich abgelöst wurde. jetzt
ist es aber so, dass jede übernehmende Schicht erst ein
Übergabegespräch machen muss bevor sie ablöst und dadurch eine
Übelappung von etwa 5 bis 10 minuten täglich zusammen kommen.
Ich als BR und auch meine BR Kollegen wollen jetzt täglich 15
minuten Überlapungszeit bezahlt bekommen, was auch kein
Problem ist für uns durchzusetzen aber was jetzt zur
Diskussion steht ist folgendes, dass einige BR Kollegen
meinen, dass wenn man täglich 15 minuten Überlappung bezahlt
bekommt, man auch tatsächlich diese volle 15 minuten warten
muss bis man Heim gehen kann auch wenn man vielleicht schon
nach 5 minuten abgelöst wurde. Ich denke das es nicht so ist
denn Überlappung ist ja keine tatsächliche Arbeitszeit oder
sehe ich das falsch.

Gruß secy

Hallo secy,
ich bin da voll deiner Meinung!
Wenn die Schichtübergabe ordentlich erfolgt ist, kann man seinen Arbeitsplatz verlassen. Eine Übergabe kann ja auch mal länger als 15 Min. dauern, dass würde dann bedeuten, dass du diese Zeit nicht bezahlt bekommst!

Grüsse Bartblume

Hallo,

der BR hat in dieser Frage nix zu melden.

Grundsätzlich kann jeder AN verlangen, die tatsächliche Dauer der Arbeitszeit einschließlich Übergabezeiten bezahlt zu bekommen.
Dies ist ein individualrechtlicher Anspruch und unterliegt NICHT der Mitbestimmung des Betriebsrates.

Tariflich oder arbeitsvertraglich können derartige Übergabezeiten auch durch eine Pauschale geregelt werden. In diesem Fall spielt der tatsächliche Umfang im Einzelfall keine Rolle und der AN kann ggfs. auch früher gehen, wenn die Übergabe vollzogen ist.

Auch für eine derartige Pauschale hat der Betriebsrat KEIN Mitbestimmungsrecht, da derartiges oft in TVen geregelt wird und somit der „Tarifvorbehalt“ des § 77 Abs. 3 BetrVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__77.html
zum Tragen kommt.
Ihr solltet also Eure Kollegen dahingehend beraten, daß sie die Bezahlung dieser Übergabezeit verlangen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
deine Kollegen haben recht, Arbeitszeit ist die Zeit, die man am Arbeitsplatz ist, sonst könnte der AG von Rechtswegen dir jeden Tag die 5 min abziehen.

Hallo Secy,

das kommt auf die Vereinbarung welche ihr mit dem Arbeitgeber trefft, hier sollte genau festgelegt wird ob pauschal 15 min. als Überlappungszeit gezahlt wird, dann hat man eben Pech, wenn es mal länger dauert. Sollte euer AG aber darauf bestehen, das die Überlappungszeit genau bezahlt wird, dann könnt ihr da auch nichts machen.
Gruß Elvira 1. BR

Guten Abend,

grundsätzlich ist ein Arbeitgeber nur dann zur Arbeit (und auch „Übergaben“ sind selbstverständlich Arbeit) verpflichtet, wenn diese innerhalb der arbeitsvertraglich geregelten Arbeitszeit liegt.
Endet die Arbeitszeit der Frühschicht vor dem Beginn der Arbeitszeit der Spätschicht, ist kein Mitarbeiter verpflichtet, sozusagen in seiner Freizeit die Übergabe an die nächstfolgende Schicht zu machen.

Sind Überlappungszeiten angeordnet (d.h., die Arbeitszeit der Frühschicht endet erst 15 Minuten später, als die Arbeitszeit der Spätschicht beginnt), dann besteht im Regelfall in der entsprechenden Zeit auch eine Arbeitsverpflichtung.
Eventuell könnte der Betriebsrat eine abweichende Regelung in einer Betriebsvereinbarung treffen (z.B. in Form von flexibilisierten Arbeitszeiten in einem bestimmten Korridor).
Ist dies nicht der Fall, besteht bis zum Ende der Dienstschicht Anwesenheitspflicht.

Herzliche Grüße,

Picard.

ja, dass siehst du falsch, wenn 15 Minuten bezahlt werden sollen, dass müßen sie auch geleistet werden. Einfacher wäre es gewesen, wenn die ablösende Schicht einfach 15 vor Schichtübergabe den Dienst aufnimmt, dieses bezahlt bekommt und gut ist es.

Es sollte auch nicht das Thema sein, dass BR dieses bezahlt bekommen. Diese Betonung widersprebt mir als BR-Mitglied. Es sollte eine betriebliche Regelung sein unabhängig ob man BR ist oder nicht. Setzt man nur Maßnahmen um, wenn es sich um BR-Mitglieder handelt? Ein gefährlicher Aspekt und für mich BR sorge mich um die Akzeptanz. Die meisten denken doch eh, dass BR nur sich im Fokus sehen und den eigentlichen Aspekt/Aufgabe als BR hinten an stellen. BR sollen für eine Gerechtigkeit im Betrieb sorgen. Die AN vertreten und nicht an ihre Vorteile denken. Sorry, aber das mußte sein, denn der Text hat bei mir die Hutschnur hochgehen lassen. Bei der Betonung „ich und meine BR-Kollgen bekommen es auch bezahlt“

Mein Lieber,

welche Logik ist denn das? Braucht Ihr die Zeit, dann muss sie bezahlt werden. Wird sie bezahlt, müsst Ihr dann natürlich auch so lange da bleiben, wie die Zeit bezahlt wird. Das ist doch klar.

Viele Grüße

Peter

Hallo, Arbeitszeit ist die Zeit in der gearbeitet wurde. Hört sich an wie eine Binse, ist aber keine.

Warum soll euer AG euch 15 Minuten bezahlen, wenn ihr nur 5 arbeitet? Oder pauschal 15 egal wie viel ihr arbeitet?

Hier sollte man mal klar trennen: Gibt es eine elektronische Zeiterfassung? Wenn ja - Problem geklärt.

Wenn nein - wie regelt ihr Pausenzeiten usw. Wenn da jemand 10 Minuten länger macht (oder kürzer) wo wird das erfasst?

Bitte mal schreiben, wie die aktuelle Erfassung der Arbeitszeiten bei euch funktioniert, sonst bleibt meine Antwort eher ein Stochern im Nebel…

Schönen Gruß

sorry keine idee.
pauschale zeit muss aber nicht abgesessen werden.
wird zb pauschal 15 min vergütet, sind heute mal 10 min und morgen mal 20 ok ohne das was verrechnet wird