Hallo!
Folgende Geschichte!
Es war einmal Person A. Diese wollte sich zum 1. Januar 2013 selbständig machen, wofür Sie vor ein paar Tagen beim Notar war.
Nun hat sich A aber entschlossen, sich als Einzelunternehmen selbständig zu machen, und die UG nicht zu gründen.
Der Notar hat aber bereits alle Schriftstücke aufgesetzt.
Frage:
Kann A den Notar kontaktieren und darum bitten, die UG-Urkunden zu vernichten?
Oder muss die UG schon komplett offiziell gelöscht werden. Ins Handelregister ist sie noch nicht eingetragen. Sie ist lediglich beim Notar bekannt. Dieser wartet darauf, dass A sich wieder meldet mit dem Nachweis, das Startkapitall einzubezahlt zu haben!
Um Antworten wäre ich dankbar!