UG haftungsbeschränkt i.G. rückgängig machen

Hallo!
Folgende Geschichte!

Es war einmal Person A. Diese wollte sich zum 1. Januar 2013 selbständig machen, wofür Sie vor ein paar Tagen beim Notar war.
Nun hat sich A aber entschlossen, sich als Einzelunternehmen selbständig zu machen, und die UG nicht zu gründen.
Der Notar hat aber bereits alle Schriftstücke aufgesetzt.

Frage:
Kann A den Notar kontaktieren und darum bitten, die UG-Urkunden zu vernichten?
Oder muss die UG schon komplett offiziell gelöscht werden. Ins Handelregister ist sie noch nicht eingetragen. Sie ist lediglich beim Notar bekannt. Dieser wartet darauf, dass A sich wieder meldet mit dem Nachweis, das Startkapitall einzubezahlt zu haben!

Um Antworten wäre ich dankbar!

Hallo, Du Lieber!

Hier ist natürlich wichtig sofort den Kontakt zu dem Notar aufzunehmen, worauf wartest Du?
Einzelunternehmer ist bessere Entscheidung für Dich, das hast Du gut erkannt. Wünsche Dir guten Start!

In Licht und Liebe

Hallo A,

meiner Meinung nach hilft da am besten Kommunikation.
Die Rechnung an den Notar musst du vermutlich eh bezahlen, daher gibt es dahingehend kaum einen Unterschied.
Wenn du ihm aber irgendwie erklärst, dass es ein Problem mit dem Stammkapital gibt, vielleicht kannst du den Betrag noch reduzieren.
Ansonsten: deine neue ug braucht ja auch deine Arbeitsleistung. So gesehen kannst du dir auch sofort ein gehalt auszahlen aus dem Stammkapital - was zwar versteuert werden muss, aber dennoch. Denn das Stammkapital kann (Achtung: erst nach Eintragung!!!) für alles benutzt werden, was unternehmensrelevant ist und dieses voran bringt.

Und wichtig: keinen scheiß machen vor finaler Eintragung, sonst gilt die ug als nicht wirksam gegründet, was kein mensch bemängelt - aber ab Insolvenz ist das das erste, wodrauf geschaut wird, und dann ist die gesamte Haftungsbeschränkung weg.

Disclaimer: bin kein Anwalt oder steuerberater, dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Meinung.

Alles Gute!!

Hallo,
sorry, kann nicht helfen.
MfG
KKl

Hallo!
Folgendes:

Es war einmal Person A. Diese wollte sich zum 1. Januar 2013
selbständig machen, wofür Sie vor ein paar Tagen beim Notar
war.
Nun hat sich A aber entschlossen, sich als Einzelunternehmen
selbständig zu machen, und die UG nicht zu gründen.
Der Notar hat aber bereits alle Schriftstücke aufgesetzt.

Frage:
Kann A den Notar kontaktieren und darum bitten, die
UG-Urkunden zu vernichten?
Oder muss die UG schon komplett offiziell gelöscht werden. Ins
Handelregister ist sie noch nicht eingetragen. Sie ist
lediglich beim Notar bekannt. Dieser wartet darauf, dass A
sich wieder meldet mit dem Nachweis, das Startkapitall
einzubezahlt zu haben!

Um Antworten wäre ich dankbar!

keine ahnung